COMAC 7 (on premise) und LEGANTA 360 (Cloud) sind Lösungen für komplexe Dauerschuldverhältnisse und das Vertrags- und Leistungsmanagement mit automatisierten Geschäftsprozessen
LEGANTA® Contract Intelligence ist die erste Plattform, die
Verträge nicht nur analysiert, sondern als steuernde Elemente in einer Ereignis-Risiko-Architektur
versteht. Sie verbindet alle relevanten Unternehmensbereiche in einem gemeinsamen
semantischen Betriebssystem.
LEGANTA® Contract Intelligence ist die erste Plattform, die Verträge nicht nur analysiert, sondern als steuernde Elemente in einer Ereignis-Risiko-Architektur versteht. Sie verbindet alle relevanten Unternehmensbereiche in einem gemeinsamen semantischen Betriebssystem.
1. LEGANTA® OntoSphere – Architektur für Räume, Ereignisse und Risiken
Die
LEGANTA® OntoSphere bildet das semantische Fundament der Plattform. Sie
verknüpft Geschäftsmodell, Compliance und Umwelt in einem intelligenten
Ereignis- und Risikoraum. OntoSphere macht unternehmerische Aktivitäten
steuerbar, indem sie Ereignisse und Risiken systematisch miteinander verbindet
– strukturell, dynamisch und zukunftsorientiert.
Die LEGANTA® OntoSphere umfasst die drei zentralen Wirklichkeitsräume eines Unternehmens
Die
LEGANTA® OntoSphere umfasst die drei zentralen Wirklichkeitsräume eines
Unternehmens:
Im
Geschäftsraum transformiert LEGANTA® den Unternehmenskreislauf in ein
intelligentes Geschäftsmodell – durch Verträge, die Prozesse steuern, Risiken
erkennen und Resonanz erzeugen.“
Der
Rechtsraum umfasst alle normativen Vorgaben – Gesetze, Standards,
Richtlinien – LEGANTA® verknüpft ihn mit konkreten Vertragspflichten.
Der
Resonanzraum (auch: Einfluss- oder Lebensraum) steht für die Umwelt des
Unternehmens – wirtschaftlich, ökologisch, gesellschaftlich – LEGANTA® liefert und
bekommt Signale für Verträge und Risiken.
LEGANTA®
verwaltet alle relevanten Ereignisse. Sie verknüpfen historisch, aktuell
und zukünftig alle drei Räume semantisch und dynamisch.
Jedes
Ereignis kann durch sein Eintreten oder Ausbleiben ein Risiko auslösen. Bei
LEGANTA® sind Risiken ein integraler Bestandteil von Ereignissen. Sie können in
vier Zustände eingeteilt werden:
unerkannt: das Risiko besteht, wurde aber im aktuellen
Vertrag nicht erkannt
schlafend – das Risiko besteht, ist aber noch nicht
relevant
aktiv – das Risiko ist aktuell wirksam, Frühwarnsysteme
haben es identifiziert
eingetreten – das Risiko hat bereits Schäden erzeugt
LEGANTA® liefert für alle Verträge und
Geschäftsmodelle dynamische Informationen über Obligo und Risiko.
2. Form Follows Contract – Das Paradigma
LEGANTA® bricht mit klassischen LegalTech-Ansätzen und stellt den Vertrag ins Zentrum unternehmerischer Steuerung. Nach dem Prinzip „Form Follows Contract“ gestalten Verträge Prozesse – nicht umgekehrt. Das ist nicht nur ein Paradigmenwechsel, sondern ein emotional starker Leitsatz für moderne Unternehmensführung. Durch die vollständige Analyse der Verträge erfolgt eine 100% Digitalisierung in strukturierte Daten. Diese bilden die Basis für eine 100% Automatisierung der Vertragsprozess. Mit unseren Simulationen können Sie Ihren Verträgen beim Arbeiten zusehen, denn LEGANTA® bringt Verträge zum Leben.
3.
Contract Intelligence – Die Funktionalität
LEGANTA® macht
Vertragsdaten intelligent nutzbar:
durch Fragmentierung in steuerbare Klauseln und
Ereignisse,
durch semantische Verknüpfung mit Risiken, Pflichten
und Kontexten,
und durch automatisierte Analyse, Audit-Trails,
Risikomanagement und ESG-Reporting.
Die 100% Digitalisierung
macht LEGANTA® zum Digitalen Zwilling der Verträge und zum Single Point of
Truth (SPOT).
LEGANTA® SPOT: Single Point of Truth und Digitaler Zwilling
Die LEGANTA®
Software fungiert im Single Point of Truth (SPOT) als Generalist, indem sie
aus ihren Verträgen ein zentrales, umfassendes und zuverlässiges Fundament für
alle wichtigen Daten im Unternehmen herstellt. Sie sorgt dafür, dass alle
Abteilungen und Systeme auf dieselben konsistenten und aktuellen Informationen
zugreifen.
Die Umgebungssysteme
hingegen können als Spezialisten betrachtet werden. Sie sind oft auf
bestimmte Funktionen oder Aufgaben spezialisiert und nutzen die von dem SPOT
bereitgestellten Daten, um spezifische Anforderungen und Prozesse zu erfüllen.
Die Plattform ist
anschlussfähig an moderne Anforderungen wie AI, GRC, ESG, Lieferkettengesetz,
IFRS 16 und mehr – international verständlich, modular erweiterbar und
medienbruchfrei integrierbar.
Mit
diesem Dreiklang aus Architektur, Paradigma und Funktionalität positioniert
sich LEGANTA® als neue Klasse von Contract Intelligence – weit über klassische
LegalTech hinaus.
Starten Sie jetzt in die Ära der semantischen
Unternehmenssteuerung. Wir sind für Sie da.
Dauerschuldverhältnisse sind Stabilitätsanker im Unternehmen – sie sichern Leistungen, schaffen Planbarkeit und sind strategisch relevant. Gleichzeitig bergen sie systematische Risiken, die sich über lange Laufzeiten multiplikativ auswirken können.
Leistungsverschlechterung → Qualität sinkt, Vertrag bindet weiter
Technische Bindung → hohe
Migrationskosten
Risiken
entstehen durch Ereignisse
Vertragsrisiken sind nicht
abstrakt, sondern werden durch konkrete Ereignisse ausgelöst:
Vertragsende
Zahlungsverzug
Migration
Preisänderung
Leistungsstörung
LEGANTA® erkennt diese Ereignisse automatisch und verknüpft sie mit typisierten Risiken.
Ereignismengen
in Dauerschuldverhältnissen
Ein typischer 4-jähriger
Vertrag kann:
60–70 Basisereignisse
100–300 Buchungs- und Workflow-Ereignisse
6.000–10.000 leistungsbezogene Ereignisse
6.000–15.000 Kontierungsereignisse
8.000–20.000 Plan-/Ist-Abgleiche und
Obligo-Management
1.000–4.000 Rollen- und Vertretungswechsel
➡️
Gesamt: bis zu 50.000+ Ereignisse pro Vertrag
In komplexen Fällen (z. B. Telekomverträge)
wurden sogar über 2,5 Mio. Ereignisse gemessen.
LEGANTA®-Lösung
Vollautomatische Ereigniserkennung
Dynamische Risiko-Taxonomie
Ereignisbasierte Risikokostenberechnung
Revisionssichere, rollenbasierte Verwaltung
Grundlage für präventives
Vertragsrisikomanagement
Fazit
LEGANTA® schafft Transparenz
über die tatsächliche Komplexität von Dauerschuldverhältnissen und deren
Risiken. Die Plattform ermöglicht ein frühzeitiges, automatisiertes und
kostensensitives Risikomanagement, das manuell nicht mehr beherrschbar
wäre.
Ein Dauerschuldverhältnisist ein Vertrag, bei dem sich die Leistungspflichten über einen längeren Zeitraum erstrecken und wiederholt oder fortlaufend erbracht werden. Typische Beispiele sind:
Mietverträge
Leasingverträge
Arbeitsverträge
Wartungs-
und Supportverträge
SaaS-
und Cloud-Service-Verträge
Energielieferverträge
Im Gegensatz zu einmaligen Leistungsaustauschen (z. B. Kaufvertrag) entsteht hier
eine dauerhafte Bindung bei der die laufende Erfüllung der eingegangenen
Verpflichtungen (Leistungen und
Gegenleistungen) wesentlich ist. (Beispiel: Beschaffungsverträge mit
Just-in-Time-Anlieferungen)
„Wenn ein Vertragsende innerhalb der nächsten 60 Tage erkannt wird und keine Migrationsregel vorhanden ist, dann wird das Risiko Datenverlust bei Vertragsende aktiviert.“
Aus diesem Grund besitzt die LEGANTA® Contract Intelligence
Platform ein Modul für Ereignis-Risiko-Verknüpfung, das systematisch
beschreibt, wie Vertragsereignisse mit Risiken verbunden sind.
Zweck:
Dieses Modul verknüpft erkannte Vertragsereignisse mit
typisierten Risiken aus der LEGANTA® Risiko-Taxonomie. Es dient der
automatisierten Risikoerkennung, -bewertung und -überwachung im
Vertragslebenszyklus.
Modulstruktur
1. Ereignisdefinition
JSON
{
„EreignisID“: „EV001“,
„Bezeichnung“: „Vertragsende
in 30 Tagen“,
„Typ“: „Zeitbasiert“,
„Quelle“:
„Vertragslaufzeit“,
„ErkanntAm“: „2025-09-12“
}
2. Verknüpfte Risiken
JSON
[
{
„RisikoID“: „R001“,
„Bezeichnung“: „Datenverlust
bei Vertragsende“,
„Risikotyp“:
„Technisch“,
„Auslöser“: „Keine
Migrationsregel vorhanden“,
„Kostenpotenzial“:
„Hoch“,
„Bewertung“: „Aktiv“
},
{
„RisikoID“: „R002“,
„Bezeichnung“: „Lock-in
durch fehlende Übergabepflichten“,
„Risikotyp“:
„Strategisch“,
„Auslöser“: „Keine
Exit-Klausel“,
„Kostenpotenzial“:
„Mittel“,
„Bewertung“: „Aktiv“
}
]
3. Regelwerk zur Verknüpfung
YAML
Regeln:
– Wenn Ereignis = „Vertragsende in
<60 Tagen“
Und keine Klausel enthält
„Datenrückgabe“ oder „Migration“
Dann Risiko = „Datenverlust bei
Vertragsende“
– Wenn Ereignis = „Vertragsende“
Und keine Klausel enthält
„Übergabepflichten“
Dann Risiko = „Lock-in durch fehlende
Übergabepflichten“
Monitoring-Funktion
Ereignisse
werden laufend aus Vertragsdaten extrahiert.
Verknüpfte
Risiken werden automatisch aktiviert, bewertet und priorisiert.
Änderungen
im Vertrag (z. B. Ergänzung einer
Migrationsregel) deaktivieren das Risiko.
Anschlussmodule
Integration
mit LEGANTA® Audit-Trail zur Nachverfolgung von Risikoänderungen
Verknüpfung
mit Kostenmodul zur Simulation finanzieller Auswirkungen
Export
als JSON für externe Risk Engines oder BI-Systeme
Die Anzahl der zu überwachenden
Ereignisse in einem 4-jährigen
Dauerschuldverhältnis hängt stark von der Art des Vertrags und den
spezifischen Anforderungen ab. Hier ist eine strukturierte Übersicht, wie man
das einschätzen kann:
Typische Ereignisse in einem Dauerschuldverhältnis
Vertragsbeginn & -ende
Startdatum
Geplantes Enddatum (falls befristet)
Zahlungszyklen
Monatlich, vierteljährlich, jährlich etc.
Bei monatlicher Zahlung: 48 Ereignisse in 4 Jahren
Preisanpassungen
z.B. jährliche Indexierung oder vertraglich vereinbarte Erhöhungen
Kündigungsfristen
Erinnerung vor Ablauf der Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate vorher)
Verlängerungsoptionen
Automatische Verlängerung oder aktive Verlängerung
notwendig
Leistungsüberprüfungen / SLA-Kontrollen
z.B. jährliche Reviews, Wartungstermine, Serviceberichte
Dokumentenaktualisierungen
z.B. neue AGB, Datenschutzrichtlinien, Vertragsanhänge
Beispielhafte Ereignisanzahl (für einen typischen Vertrag)
Ereignisart
Häufigkeit
Anzahl in 4 Jahren
Zahlungstermine
monatlich
48
Preisanpassung
jährlich
4
Kündigungsfrist-Erinnerung
1× vor Ablauf
1
Vertragsverlängerung
1× (falls nötig)
1
Leistungsüberprüfung
jährlich
4
Dokumentenupdates
| 1–2× jährlich
4–8
Gesamt (geschätzt)
60–66 Ereignisse
Fazit
In einem typischen 4-jährigen
Dauerschuldverhältnis können 60 bis 70
relevante Ereignisse anfallen, die überwacht werden sollten. Eine manuelle
Verwaltung ist dabei fehleranfällig und zeitaufwendig – Automatisierung lohnt sich also deutlich.
Sehr gute Ergänzung! Wenn man alle Buchungen, Workflows und
Berechtigungen von Mitarbeitenden berücksichtigt, steigt die Anzahl der zu
überwachenden Ereignisse in einem Dauerschuldverhältnis deutlich.
Hier ist eine erweiterte Betrachtung:
Zusätzliche Ereignisse durch Buchungen, Workflows und
Berechtigungen
1. Buchungen & Zahlungsflüsse
Zahlungseingänge/-ausgänge: z. B.
monatlich oder bei Sonderleistungen
Rechnungsprüfung & Freigabeprozesse
Skontofristen, Mahnläufe, Rücklastschriften
Buchungssätze in ERP-Systemen
➡️ +12–60
Ereignisse/Jahr, je nach Komplexität
2. Workflows & Genehmigungen
Vertragserstellung & -freigabe
Änderungsanträge (z.B. Laufzeit, Preis, Leistung)
Kündigungsfreigaben
Verlängerungsentscheidungen
➡️ +5–20
Ereignisse/Jahr, abhängig von der Organisation
3. Mitarbeiterberechtigungen
Zugriffsrechte auf Vertragsdaten
Änderungsprotokolle (Audit Trails)
On-/Offboarding-Prozesse (z.B. bei Rollenwechseln)
➡️ +2–10
Ereignisse/Jahr, je nach Fluktuation und Sicherheitsniveau
Gesamtschätzung über 4 Jahre (inkl. aller Faktoren)
Kategorie
Geschätzte Ereignisse
Basisvertragsereignisse
60–70
Buchungen &
Zahlungsprozesse
50–240
Workflows & Genehmigungen
20–80
Berechtigungen &
Zugriffsrechte
8–40
Gesamt (grobe Schätzung)
138–430 Ereignisse
Fazit
Ein einziges Dauerschuldverhältnis
kann – unter Berücksichtigung aller operativen Prozesse – mehrere hundert Ereignisse in vier Jahren erzeugen. Das macht die automatisierte Verwaltung nicht nur
sinnvoll, sondern nahezu unverzichtbar, insbesondere bei mehreren
Verträgen.
In
einem Dauerschuldverhältnis z.B. einem Telekom- oder Bloombergvertrag können
auch leicht 500 Leistungen beinhaltet sein.
Antwort:
Sehr
guter Punkt – wenn ein
Dauerschuldverhältnis bis zu 500 Einzelleistungen umfasst, vervielfacht
sich der Verwaltungsaufwand noch einmal deutlich. Das hat massive Auswirkungen
auf die Anzahl der zu überwachenden Ereignisse und die Komplexität der
Prozesse.
Was bedeutet das konkret?
Für jede der 500 Leistungen können potenziell folgende
Ereignisse auftreten:
Leistungserbringung
(z. B. monatlich, quartalsweise, nach Bedarf)
Leistungsnachweise
/ Dokumentation
Abrechnung /
Buchung
Qualitätskontrolle
/ SLA-Überwachung
Rückfragen /
Eskalationen
Vertragsänderungen
(z. B. Mengen, Preise, Frequenz)
➡️ Selbst bei nur 3–5
Ereignissen pro Leistung pro Jahr ergibt das:
500 Leistungen × 4 Jahre × 3–5 Ereignisse
= 6.000–10.000 zusätzliche Ereignisse
Gesamtschätzung mit 500 Leistungen
Kategorie
Geschätzte Ereignisse
Basisvertragsereignisse |
60–70
Buchungen & Workflows
100–300
Berechtigungen & Zugriffe
10–40
Leistungsbezogene Ereignisse
6.000–10.000
Gesamt (realistisch)
6.200–10.400
Fazit
Ein komplexes Dauerschuldverhältnis
mit 500 Leistungen kann über 10.000
verwaltungsrelevante Ereignisse in 4 Jahren erzeugen. Das ist manuell kaum noch beherrschbar – hier
ist ein automatisiertes System nicht nur
sinnvoll, sondern geschäftskritisch.
Ja – wenn alle Leistungen
zusätzlich auf Objekte, Kostenstellen, Profitcenter, Projekte oder Kostenträger
gebucht werden müssen, steigt die Komplexität
und die Anzahl der zu überwachenden Ereignisse exponentiell. Das betrifft insbesondere Unternehmen mit mehrdimensionaler Kostenrechnung oder SAP-ähnlichen ERP-Systemen.
🧾 Was bedeutet das konkret?
Für jede einzelne Leistung (bis zu 500):
Zuweisung zu:
Kostenstelle (z. B. Abteilung)
Profitcenter (z. B. Geschäftsbereich)
Objekt (z. B. Maschine, Gebäude, Fahrzeug)
Projekt oder Kostenträger (z. B.
Kundenauftrag, internes Projekt)
Für jede Buchung:
Kontierung prüfen
Genehmigungsworkflow durchlaufen
Buchungssatz erzeugen
Reporting & Controlling-Zuordnung
Audit-Trail & Nachvollziehbarkeit sicherstellen
➡️ Das kann 3–6
zusätzliche Ereignisse pro Leistung und Jahr bedeuten.
Erweiterte Ereignisschätzung mit Buchung auf Dimensionen
Kategorie
Geschätzte Ereignisse
Basisvertragsereignisse
60–70
Buchungen & Workflows
100–300
Berechtigungen & Zugriffe
10–40
Leistungsbezogene Ereignisse
6.000–10.000
Kontierungsereignisse
6.000–15.000
Gesamt (realistisch)
12.000–25.000+
Fazit
Ein komplexes Dauerschuldverhältnis
mit 500 Leistungen und multidimensionaler Buchung kann über 25.000 verwaltungsrelevante Ereignisse in 4 Jahren erzeugen.
Das ist ohne Automatisierung praktisch
nicht mehr effizient oder fehlerfrei zu bewältigen.
Ja – das ist ein entscheidender Aspekt, der die Komplexität in der Verwaltung von Dauerschuldverhältnissen
noch einmal deutlich erhöht: die dynamische Personalstruktur über vier
Jahre hinweg.
👥 Was muss zusätzlich
berücksichtigt werden?
1. Rollen- und Zuständigkeitswechsel
Mitarbeitende wechseln
Abteilungen oder Rollen (z. B. von Sachbearbeiter zu Teamleiter)
Neue Zuständigkeiten für
bestimmte Verträge oder Leistungsbereiche
Historie und
Nachvollziehbarkeit müssen erhalten bleiben (Audit-Trail)
2. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
Temporäre Vertretungen müssen
Zugriff auf bestimmte Verträge/Leistungen erhalten
Vertretungsregelungen müssen leistungsbezogen sein (nicht pauschal)
Automatische Eskalationen bei
Fristüberschreitungen durch Abwesenheit
3. Onboarding / Offboarding
Neue Mitarbeitende müssen
korrekt eingewiesen und berechtigt werden
Zugriffsrechte müssen bei
Austritt oder Rollenwechsel entzogen werden
Wer darf was freigeben – und
wer im Vertretungsfall?
Dynamische Workflows je nach
Rolle, Projekt, Kostenstelle etc.
Was bedeutet das für die Ereignisanzahl?
Wenn man annimmt, dass:
10–20 Mitarbeitende über 4
Jahre beteiligt sind
Jeder Mitarbeitende im Schnitt 2–4 Rollenwechsel oder Vertretungsphasen
durchläuft
Diese Änderungen leistungsbezogen dokumentiert und
angepasst werden müssen
➡️ Dann entstehen zusätzlich
1.000–4.000 Ereignisse, allein durch Rollen-
und Vertretungsmanagement.
Fazit
Mit der Berücksichtigung von Personalwechseln, Vertretungen und
rollenbasierten Workflows kann ein einziges Dauerschuldverhältnis mit 500
Leistungen über 4 Jahre mehr
als 25.000–30.000 verwaltungsrelevante Ereignisse erzeugen.
Das macht eine automatisierte, rollenbasierte, revisionssichere Verwaltungslösungabsolut notwendig – insbesondere in
regulierten oder komplexen Unternehmensumgebungen.
Perfekt – mit der Einbeziehung von Plan-Leistungen, Ist-Leistungen, variablen
Mengen, unterschiedlichen
Preisstrukturen und dem laufend zu
aktualisierenden Obligo nach verschiedenen Sichten (z. B. Projekt, Vertrag,
Geschäftspartner, Objekte, Kostenstelle, Leistung, Zeitraum) erreichen wir nun
die höchste Komplexitätsstufe in der
Verwaltung eines Dauerschuldverhältnisses.
Was kommt jetzt noch hinzu?
1. Plan- vs. Ist-Leistungen
Planleistungen:
geplante Mengen, Termine, Budgets
Istleistungen:
tatsächlich erbrachte Leistungen mit Abweichungen
Ein komplexes Dauerschuldverhältnis
mit 500 Leistungen, variablen Mengen, Plan-/Ist-Abgleichen und
multidimensionalem Obligo-Management kann bis
zu 50.000 verwaltungsrelevante Ereignisse in 4 Jahren erzeugen.
Das ist nur mit einer automatisierten, rollenbasierten, revisionssicheren
Plattform effizient und fehlerfrei zu bewältigen.
Auch die KI unterschätzt die Zahl der Ereignisse in einem
Dauerschuldverhältnis zu Beginn dramatisch. Nach einigen Nachfragen und
Hinweisen lernt sie aber sukzessive dazu und kommt dann von 60 Ereignissen auf
49.000 + Ereignisse.
Ein erstaunlicher Lerneffekt.
Allerdings waren die Hinweise noch nicht vollständig.
Deshalb kann sich die Zahl der Ereignisse in der Vertragspraxis noch wesentlich
steigern.
Zwei Beispiele zu Telekomverträgen zeigen knapp 500.000 und
über 2,5 Mio. Ereignisse:
LEGANTA® berechnet für jeden Vertrag alle Ereignisse, Risiken und deren Kosten
Das Überwachen der Ereignisse und das frühzeitige Erkennen
von Störungen und damit von verbundenen Risiken liefert die Basisdaten für ein
erfolgreiches Management von potentiellen Vertragsrisiken.
Durch 100% Automatisierung dieser Verfahren legt LEGANTA®
den Grundstein für die Vermeidung von potentiellen Vertragsrisiken. Und sie
berechnet die Risikokosten, wenn diese Überwachung unterbleibt.
Direkter Nutzen für Anwender und Anwenderinnen – Effizienz, Sicherheit und Selbstständigkeit im Vertragsmanagement
Single Point of Truth
Zusammenfassung
LEGANTA® bietet eine zukunftssichere, medienbruchfreie und konzerntaugliche Lösung für das zentrale Vertragsmanagement als SaaS. Die Plattform verbindet juristische Präzision mit technologischer Flexibilität und erfüllt alle Anforderungen der Auftraggeberin – von der SAP-Integration über die revisionssichere Archivierung bis hin zur intuitiven Bedienbarkeit für alle Konzernmitarbeitenden.
1. Strategische Zielerreichung
LEGANTA® erfüllt die Zielsetzung der Auftraggeberin durch eine standardnahe, mandantenfähige SaaS-Lösung, die den gesamten Contract Lifecycle Management (CLM) digitalisiert und zentralisiert – sowohl für Beschaffungsverträge als auch für juristische Verträge außerhalb der Beschaffung.
Architektur und Integration
Cloud-native Plattform mit DSGVO-konformem Hosting in der EU/EWR und ISO 27001-Zertifizierung.
Mandantenfähigkeit für getrennte Bereiche (Beschaffung vs. juristische Verträge).
Skalierbarkeit für Konzernstrukturen und Tochtergesellschaften.
Browserbasierter Zugriff über Standardbrowser (z.?B. Microsoft Edge).
Mobile Endgeräte werden vollständig unterstützt.
SAP S4/HANA Integration
LEGANTA® integriert sich über einen Enterprise Service Bus (ESB) nahtlos in SAP S4/HANA.
Beschaffungsverträge werden auf Basis der SAP-Daten automatisiert übernommen.
SAP als führendes System bleibt erhalten – LEGANTA® ergänzt es durch intelligente Vertragssteuerung und -auswertung.
Funktionale Abdeckung
LEGANTA® bietet alle geforderten Funktionen:
Fristen- und Terminüberwachung mit automatisierten Erinnerungen.
Workflow-Engine zur Abbildung interner Genehmigungsprozesse.
Kommentarfunktion in der Vertragsakte.
Einheitlicher Eingangskanal für Dokumente inkl. automatisierter Migration.
Dokumentenvorschau für PDFs, E-Mails etc.
Revisionssichere Archivierung und Versionierung gemäß GoBD.
Volltextsuche und Filterfunktionen über alle Vertragsinhalte.
Benutzer- und Rollenmanagement inkl. Single Sign-On (SSO).
Schnittstellen zu ERP, Vergabeplattform, JIRA, Signingtools.
Dashboard- und Reporting-Funktionen für operative und strategische Steuerung.
Intuitive Oberfläche für eigenständiges Hochladen und Verwalten von Verträgen.
Rollenbasiertes Berechtigungskonzept mit Single Sign-On (SSO).
Zugriff über Standardbrowser und mobile Endgeräte.
Intelligente Funktionen
Volltextsuche und Filter für schnelle Informationsfindung.
Kommentarfunktion und Workflowsteuerung für Genehmigungsprozesse.
Dokumentenvorschau direkt in der Vertragsakte.
Internationalität & Skalierbarkeit
Mehrsprachige Oberfläche (Deutsch, Englisch, Spanisch, weitere Sprachen optional).
Mandantenfähigkeit für Konzernstrukturen und Tochtergesellschaften.
Skalierbar für zukünftige Erweiterungen und Vertragsarten.
Die LEGANTA® Business Software ist ein SaaS-basiertes Produkt der SBC Systems GmbH. Gegründet im Jahr 2009 und mit Sitz in Frankfurt am Main, entwickelt und vertreibt SBC Systems GmbH innovative KI-Softwarelösungen zur Automatisierung von Geschäftsbeziehungen, Leistungsaustausch und Vertragsmanagement. Das Unternehmen vergibt Lizenzen und bietet Beratung, Projektmanagement und Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden an.
Unsere Kompetenzen zeigen sich insbesondere: • in der Digitalisierung und Automatisierung von Dauerschuldverhältnissen • mit unbegrenzter Zahl von Vertragspartnern, Leistungen und Objekten • mit automatisierten Vertragsprozessen • mit täglich tausenden von automatisierten Buchungen • mit voller Integration in die bestehende IT-Landschaft.
Unsere Produkte sind in 52 Ländern mit unterschiedlichen Sprachen und Währungen im Einsatz. Zusammen mit unseren Partnern whitepaper.id (whitepaper-id.com) und innowise (innowise.de) sind wir ein Team mit hochzertifizierter SAP-Kompetenz und über 1.500 Experten, mit dem wir seit vielen Jahren integrierte IT-Lösungen erfolgreich bereitstellen und betreuen.
Mehr erfahren Sie unter https://leganta.ai und https://leganta.de Kontakt: Hugo Christian Rieß, Dipl.-Volkswirt und Dipl.-Mathematiker, Geschäftsführer, E-Mail: hcr@sbc-systems.de
LEGANTA® zeigt, wie technologische Unabhängigkeit in Europa Realität wird.
In einer Zeit, in der
technologische Unabhängigkeit und Datenschutz höchste Priorität haben, setzt
LEGANTA® ein klares Zeichen: Für uns ist digitale Souveränität kein Schlagwort
– sondern gelebte Praxis.
„Ist digitale
Souveränität überhaupt realistisch?“ Diese Frage stellen sich viele
Unternehmen. Unsere Antwort: Ja – wenn man sich konsequent für offene
Technologien, europäische Dienstleister und Unabhängigkeit entscheidet.
LEGANTA® setzt bereits
heute auf ein robustes Open-Source-Ökosystem, das technologische Exzellenz mit
strategischer Autonomie verbindet:
PostgreSQL
als leistungsfähige, offene Datenbanklösung
OpenJDK,
Spring Boot, Vaadin, Vue.js und Vuetify für moderne, modulare
Applikationsentwicklung
BIRT, Solr
und Elasticsearch für Reporting, Suche und Analyse
SVN als
Open-Source-Dokumentenablage
Apache
Software Foundation als stabile Basis für nachhaltige Komponenten
Spring AI zur
Integration von LLMs – lokal oder souverän gehostet über Ollama
Hosting durch
1&1, SysEleven und Secunet – allesamt deutsche Anbieter mit höchsten
Datenschutzstandards
Was LEGANTA® anders macht
– 100 % Open-Source-Stack
– Hosting ausschließlich bei deutschen Anbietern
– KI-Integration mit voller Datenhoheit
– Keine Abhängigkeit von internationalen Plattformen
🗣️ „Digitale Souveränität beginnt mit technologischer Entscheidungsfreiheit.“
— Henry Schramm,
IT-Architekt bei LEGANTA®
„Wir bei LEGANTA®
haben uns bewusst für ein offenes, kontrollierbares und europäisch geprägtes
Technologie-Ökosystem entschieden. Das gibt uns nicht nur Unabhängigkeit,
sondern auch Innovationsfreiheit – und unseren Kunden die Sicherheit, dass ihre
Daten und Prozesse in vertrauenswürdigen Händen sind. Wir sind als Besucher auf
der Patch Panel Digitale Souveränität – vielleicht laufen wir uns dort über den
Weg.“
LEGANTA® zeigt: Digitale
Souveränität ist machbar – Schritt für Schritt.
Ein vollständiger Bruch
mit etablierten Plattformen ist weder notwendig noch zielführend. Doch durch
gezielte Entscheidungen für offene, kontrollierbare Technologien vermeiden wir
Abhängigkeiten – und schaffen gleichzeitig Raum für Innovation, Compliance und
strategische Autonomie.
Digitale Souveränität ist
kein Ziel in weiter Ferne – wir leben sie bereits.
👉 Mehr über unsere souveräne Plattform erfahren Sie unter https://leganta.ai
SBC Systems GmbH
Die
LEGANTA® Business Software ist ein SaaS-basiertes Produkt der SBC Systems GmbH.
Gegründet im Jahr 2009 und mit Sitz in Frankfurt am Main, entwickelt und
vertreibt SBC Systems GmbH innovative KI-Softwarelösungen zur Automatisierung
von Geschäftsbeziehungen, Leistungsaustausch und Vertragsmanagement. Das
Unternehmen vergibt Lizenzen und bietet Beratung, Projektmanagement und
Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden an.
Unsere Kompetenzen zeigen sich insbesondere:
• in der Digitalisierung und Automatisierung von Dauerschuldverhältnissen
• mit unbegrenzter Zahl von Vertragspartnern, Leistungen und Objekten
• mit automatisierten Vertragsprozessen
• mit täglich tausenden von automatisierten Buchungen
• mit voller Integration in die bestehende IT-Landschaft.
Unsere Produkte sind in 52 Ländern mit unterschiedlichen Sprachen und Währungen
im Einsatz. Zusammen mit unseren Partnern whitepaper.id (whitepaper-id.com) und
innowise (innowise.de) sind wir ein Team mit hochzertifizierter SAP-Kompetenz
und über 1.500 Experten, mit dem wir seit vielen Jahren integrierte IT-Lösungen
erfolgreich bereitstellen und betreuen.
Die Auslagerung umfasst Maßnahmen, mit denen zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit die Unternehmensfunktionen und -prozesse dadurch
optimiert werden sollen, dass einzelne wesentliche Unternehmensbereiche durch
Vertrag auf dritte (externe) Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) verlagert
werden.
In Umsetzung der allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer
Geschäftsführung und zur Konkretisierung organisatorischer Grundanforderungen
formuliert § 25b KWG für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des
KWG allgemeine Qualitätsstandards für eine Auslagerung, die durch das
Rundschreiben 09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement –
MaRisk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom
27.10.2017 konkretisiert werden.
Grundsätzlich können sämtliche Aktivitäten und Prozesse
eines Instituts ausgelagert werden; allerdings darf durch die Auslagerung die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a I KWG nicht
beeinträchtigt werden (AT 9.4 MaRisk).
Nicht zulässig ist eine Auslagerung, wenn sie zu
einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung an das
Auslagerungsunternehmen führt. Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung dürfen
nicht ausgelagert werden.
Bei Auslagerungen, die unter Risikogesichtspunkten
wesentlich sind (wesentliche Auslagerungen), sind die spezifischen
Anforderungen der MaRisk zu beachten.
Danach ist das Institut verpflichtet, die mit
einer wesentlichen Auslagerung verbundenen Risiken angemessen zu steuern sowie
die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu
überwachen.
In diesem Zusammenhang ist die Leistung des
Auslagerungsunternehmens anhand vorzuhaltender Kriterien regelmäßig zu
beurteilen (AT 9.9 MaRisk).
Die wesentlichen Auslagerungen sind von dem
Institut auf Basis einer Risikoanalyse eigenverantwortlich festzulegen (AT 9.2
MaRisk).
Darüber hinaus werden in AT 9.7 MaRisk
detaillierte Vorgaben zu den Inhalten des Auslagerungsvertrags gemacht, wie
z.B. die Verpflichtung zur Vereinbarung von Regelungen, mit denen die Beachtung
der Bestimmungen des Datenschutzes sichergestellt wird.
Bei nicht wesentlichen Auslagerungen müssen
lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsorganisation gemäß § 25a I KWG beachtet werden (AT 9.3 MaRisk).
Bei wesentlichen Auslagerungen ist im Auslagerungsvertrag
insbesondere Folgendes zu vereinbaren:
Spezifizierung und ggf. Abgrenzung der vom
Auslagerungsunternehmen zu erbringenden Leistung,
Festlegung angemessener Informations- und
Prüfungsrechte der Internen Revision sowie externer Prüfer,
Sicherstellung der uneingeschränkten
Informations- und Prüfungsrechte sowie der Kontrollmöglichkeiten der gemäß §
25b Absatz 3 KWG zuständigen Behörden bezüglich der ausgelagerten Aktivitäten
und Prozesse,
soweit erforderlich Weisungsrechte,
Regelungen, die sicherstellen, dass
datenschutzrechtliche Bestimmungen und sonstige Sicherheitsanforderungen
beachtet werden,
Kündigungsrechte und angemessene
Kündigungsfristen,
Regelungen über die Möglichkeit und über die
Modalitäten einer Weiterverlagerung, die sicherstellen, dass das Institut die
bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen weiterhin einhält,
Verpflichtung des Auslagerungsunternehmens, das
Institut über Entwicklungen zu informieren, die die ordnungsgemäße Erledigung
der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse beeinträchtigen können.
Weisungsrechte des Instituts/Prüfungen der Internen
Revision
Auf eine explizite Vereinbarung von Weisungsrechten
zugunsten des Instituts kann verzichtet werden, wenn die vom
Auslagerungsunternehmen zu erbringende Leistung hinreichend klar im
Auslagerungsvertrag spezifiziert ist. Ferner kann die Interne Revision des
auslagernden Instituts unter den Voraussetzungen von BT 2.1 Tz. 3 auf eigene
Prüfungshandlungen verzichten. Diese Erleichterungen können auch bei
Auslagerungen auf so genannte Mehrmandantendienstleister in Anspruch genommen
werden.
Eskalation bei Schlechtleistung
Bereits bei der Vertragsanbahnung hat das Institut intern
festzulegen, welchen Grad einer Schlechtleistung es akzeptieren möchte.
Sonstige Sicherheitsanforderungen
Zu den sonstigen Sicherheitsanforderungen zählen vor allem
Zugangsbestimmungen zu Räumen und Gebäuden (z. B. bei Rechenzentren) sowie
Zugriffsberechtigungen auf Softwarelösungen zum Schutz wesentlicher Daten und
Informationen.
Durch das
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
– FISG sowie das Wertpapierinstitutsgesetz – WpIG sind
die Unternehmen des Finanzsektors ab dem 01.01.2022 verpflichtet, wesentliche
Auslagerungen, im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften alle Auslagerungen
bzw. wichtige Ausgliederungen gemäß VAG, der BaFin anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht
umfasst entsprechend der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der
neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG und des WpIG in nahezu allen
Geschäftsbereichen der BaFin die Anzeige
im Rahmen von
bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.
Die im Rahmen der
Anzeigepflicht geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich
anzugebenden Informationen basieren auf den Anzeigenverordnungen der jeweiligen
Aufsichtsgesetze.
Für die Erfüllung
der Anzeigepflicht für die Absicht, den Vollzug und wesentliche Änderungen im
Rahmen von Auslagerungen wird die BaFin ein elektronisches Meldeverfahren zur
Verfügung stellen, das auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der
BaFin beruht. Anzeigen sind ausschließlich über diese Plattform einzureichen.
Anzeigen von schwerwiegenden Vorfällen werden über den üblichen Weg der
Aufsicht gemeldet. Nach den derzeitigen Planungen soll das neue Verfahren mit
Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von Auslagerungen sowie der
Konkretisierung dieser Pflicht in den jeweiligen Anzeigenverordnungen zu den
Aufsichtsgesetzen zum 01.01.2022 in Betrieb gehen. Die Meldungen werden nach
der Entgegennahme an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, sofern die
Meldungen für die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit
relevant sind.
Die Anzeige ist von
der anzeigeberechtigten Person (Melder) durchzuführen, die zunächst ein
Registrierungsverfahren zu durchlaufen hat, das sich in drei Schritten
vollzieht:
Selbstregistrierung am MVP-Portal
Der Melder muss sich als Nutzer am
MVP-Portal registrieren, soweit er dort nicht bereits registriert ist. Diese
Registrierung kann bereits jetzt durchgeführt werden.
Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige
von Auslagerungen“ beantragen
Innerhalb des MVP-Portals kann der Melder
über einen Antrag die Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von
Auslagerungen“ beantragen. Der Melder muss den Freischaltungsantrag ausfüllen
und unterschrieben an folgende Adresse senden:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
GIT 2 – Anzeige von Auslagerungen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Alternativ kann die Meldung auch
elektronisch übermittelt werden. Hierzu senden Sie bitte eine Mail mit den
qualifizier elektronisch signierten Dokumenten unter Nutzung folgender
Struktur.
An: qes-posteingang@bafin.de
Betreff: Fachverfahrensfreischaltung
„Anzeige von Auslagerungen“ z.Hd. von GIT 2
Weiterführende Informationen hierzu finden
Sie hier.
Ein Melder, der für mehrere Unternehmen
melden möchte, muss für jedes Unternehmen einen separaten Freischaltungsauftrag
ausfüllen.
Benachrichtigung der BaFin
Der Melder wird über die erfolgreiche/nicht
erfolgreiche Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“
informiert Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail, über die im MVP-Portal
hinterlegte E-Mail Adresse.
Sobald die Benachrichtigung über die
erfolgreiche Freischaltung erfolgt ist, kann der Melder, ab dem 01.01.2022, die
entsprechenden Anzeigen einreichen.
Zur Einreichung der
Anzeigen über das MVP-Portal im Rahmen des vorgenannten Meldeverfahrens werden
drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Unternehmen sind
jederzeit frei, zwischen diesen Methoden zu wählen:
Im
MVP-Portal wird ein Web-Formular zur Verfügung gestellt. Dieses kann von dem
Melder online ausgefüllt werden kann.
Der
Melder hat die Möglichkeit, innerhalb des MVP-Portals eine Meldung manuell als
XML-Datei hochzuladen. (Die Definition der XML-Datei wird noch bereitgestellt)
Durch
die Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle kann eine Meldung automatisch
hochgeladen werden. (Die Definition der Schnittstelle wird noch bereitgestellt)
In allen drei
Fällen werden die Anzeigen auf Konsistenz überprüft und anschließend an eine
Meldedatenbank weitergeleitet. Der Melder erhält eine Benachrichtigung, in der
ihm mitgeteilt wird, ob die Meldung erfolgreich übermittelt worden ist. In
dieser Bestätigung wird eine ID mitgesendet. Diese ID ist bei späteren Anzeigen
zu derselben Auslagerung zu nutzen, um die Meldungszuordnung gewährleisten zu
können. Falls bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt wird, wird die
Anzeige nicht an die Datenbank weitergeleitet: Der Fehler wird direkt im
Response
2.3.3 Besondere Berücksichtigung des Drittstaatenbezugs
Im Rahmen von
Auslagerungen an Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat haben Institute nach
Maßgabe des FISG vertraglich sicherzustellen, dass für diese ein inländischer
Zustellungsbevollmächtigter benannt wird, an den Bekanntgaben und Zustellungen
durch die BaFin vorgenommen werden können. Hier lässt sich sicher erwägen, den
Zustellungsbevollmächtigen beim auslagernden Unternehmen anzusiedeln.
2.3.4 Unmittelbare Anordnungs-, Prüfungs- und Auskunftsrechte
Darüber hinaus wird
der BaFin die Befugnis erteilt, Anordnungen auch unmittelbar gegenüber
Auslagerungsunternehmen treffen zu dürfen. Ferner kann die Behörde Eingriffe
gegenüber Unternehmen im Inland und Ausland vornehmen. Aufsichtsrechtlicher
Anknüpfungspunkt für diese Eingriffsbefugnisse ist, dass Aktivitäten und
Prozesse betroffen sind, die gegenüber einem beaufsichtigten Unternehmen
erbracht werden. Eingriffsbefugnisse im Ausland, insbesondere gegenüber
Unternehmen, die nicht dem Konzern des auslagernden Unternehmens angehören,
dürften unter Aspekten des Verwaltungskollisionsrechts und des Völkerrechts im
Einzelfall zu diskutieren sein. Es steht nicht zu erwarten, dass Drittstaaten
ohne weiteres fremdes Verwaltungshandeln im eigenen Land zulassen.
Die Befugnisse
gegenüber Auslagerungsunternehmen gehen weit und sollen der Sicherstellung der
aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlang einer immer stärker aufgespaltenen
Wertschöpfungskette dienen. So könnte die BaFin das Auslagerungsunternehmen zur
Behebung konkreter Verstöße zu bestimmten Maßnahmen anweisen, aber auch –
unabhängig von einem konkreten Verstoß – bspw. den Aufbau hinreichender
Sachkompetenz in der Geschäftsleitung oder Änderungen der Geschäftsorganisation
im Auslagerungsunternehmen anordnen. Auch hier sind jedoch die Beschränkungen
durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, der bei jedem staatlichen
Eingriffshandeln Beachtung finden muss.
Darüber hinaus werden
der BaFin weitgehende Prüfungs- und Auskunftsrechte gegenüber
Auslagerungsunternehmen an die Hand gegeben werden, soweit ein Institut oder
übergeordnetes Unternehmen wesentliche Aktivitäten und Prozesse im Sinne des §
25b KWG ausgelagert hat oder es sich um eine Auslagerung interner
Sicherungsmaßnahmen nach § 25h Abs. 4 KWG oder § 6 Abs. 7 GwG handelt.
Die neuen Regelungen betreffen v. a. den Governance-Rahmen
(z. B. das Risikomanagement, die Organisation und die Dokumentationspflichten)
sowie den Auslagerungsprozess (z. B. die Auslagerungsvoranalyse). Darüber
hinaus müssen Institute ein einheitliches und vollständiges
Auslagerungsregister aller Outsourcing-Beziehungen führen, unterteilt nach
kritischen/unkritischen oder wichtigen/unwichtigen Auslagerungsverträgen.
Dieses muss der jeweiligen Aufsichtsbehörde mindestens alle drei Jahre zur
Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung der Hilfsmittelverträge ist inzwischen ein unverzichtbarer Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Um die Erreichung der Unternehmensziele angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen in einem dynamischen gesetzlichen und wettbewerblichen Umfeld langfristig zu sichern, ist es unverzichtbar, der Einsatz einer modernen Vertragsmanagementsoftware in die bestehenden Geschäftsprozesse zu integrieren.
Unsere Cloud-Lösung LEGANTA 360 und unsere on premise Lösung COMAC 7 HIMI unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungserbringer und die Versicherten bei allen Geschäftsprozessen im gesamten Vertragslebenslauf der Hilfsmittelverträge.
Mit LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi Vertragsmanagement-Software können Informationen für den gesamten Prozess von der Planung, Vorbereitung und Durchführung bis zur Anwendung und Verwaltung von Verträgen dokumentiert und archiviert werden sowie für Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.
Die hiermit verbundenen Anforderungen über alle Phasen eines Vertrages beziehen sich dabei auf folgende Grundfunktionalitäten und sind in der Regel mit den nachstehenden Mengengerüsten verbunden:
Zentrale, strukturierte und transparente Archivierung von Dokumenten inklusive aller wesentlichen Fakten und Entscheidungsgrundlagen, d.h. mehrere tausend Dateien je Vertragsaktivität wie E-Mails, Word- und Exceldokumente, Wieder-vorlagen, Aufgaben, Kalendereinträge und Kontakte
Management von Vertragsdaten, d.h. mehrere hundert vereinbarte Unterschriftsverträge mit Leistungserbringern und Verbänden, die sowohl in mindestens einem Kriterium den 25 Vertragstypen (z.B. bestimmter Versorgungsbereich) sowie einer Vertragsnummer zugeordnet sind.
Management von Leistungserbringer- und Verbands-daten, d.h. mehrere tausend Leistungserbringer und Verbände sowie mehrere 10.000 Beitritte von Leistungserbringern und Verbänden zu den beste-henden Unterschriftsverträgen, die rechtlich gleich-wertig zu oben genannten Einzelverträgen sind.
Alle Dokumente können gespeichert, gelesen, bearbeitet und in allen Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem werden Datenschutz-bestimmungen sowie Anforderungen an den Daten-import und Datenexport beachtet.
Die User der Vertragsmanagementsoftware können aus verschiedenen Standorten auf einem einheitlichen konsistenten Datenbestand arbeiten.
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können in jede Organisations- und IT-Struktur integriert werden und kann in ihrer Handhabung flexibel an die individuellen Anforderungen, Vorstellungen, Konzepte und Prozesse der GKV angepasst werden
Hilfsmittelverträge
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen alle Arten von Hilfs-mittelverträgen, wie z.B. Rahmenverträge, Einzel-Verträge oder Ergänzungsvereinbarungen, Vertragsanlagen und Schriftverkehr.
Life Cycle Management
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen den gesamten Lebenslauf der Hilfsmittelverträge, im Einzelnen:
Vertragsanbahnung z.B.
Ausschreibungen,
Angebote,
Verhandlungen,
Vorlagen und Genehmigungen
Vertragsabschluss und Veröffentlichungen
Vertragsbeitritte
Vertragsverwaltung und Abrechnungen
Vertragsstörungen, Verlängerungen, Kündigungen und die Vertragsbeendigung
Geschäftsprozesse
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen alle Geschäftsprozesse des Hilfsmittel-Vertragsmanagements, z.B.
Marktbeobachtung, Preisangebote, Preisspiegel und Vertragsdokumentation
Nachweis von fachlichen und rechtlichen Änderungen durch Rundschreiben, Richtlinien, Gesetzesänderungen,
Nachweis der dadurch betroffenen Vertragsklauseln, Abstimmung und Identifizierung von Anpassungs-bedarfen für Verträge und Vertragsklauseln
Planen und Priorisieren von Entscheidungen über jegliche Vertragsänderungen
Beratungsunterlagen/Vorstandsvorlagen
Bewertungen für den Vertrag nach § 127 (1) bzw. (2) SGB V sowie für Kündigungen / Verlängerungen
Vertragserstellung durch Composer und Bausteinverwaltung
Vertragsverhandlung (Durchführung und Nachweise),
Verwaltung und Bewertung von Angeboten
Vertragsabschluss mit Nachweis der Vorlagen und Stellungnahmen, Veröffentlichungen,
Beitrittsmanagement
Terminüberwachung, Fristenverwaltung
Dokumentenmanagementsystem
Datenpflege
Schnittstellen
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi ermöglichen durch automatische Schnittstellen immer aktuelle Daten für die
Präqualifizierung aller Leistungserbringer
Hilfsmittelverzeichnisse
Versorgungsbereiche und zugeordnete Produkte
Abstimmung der HiMi-Verträge mit dem Rechnungswesen
Compliance
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi verwalten alle Compliance bezogenen Vereinbarungen und die einzelnen Maßnahmen und Nachweise, die zur Einhaltung der Compliance durchgeführt werden, z.B. Unterrichtungen und Einverständniserklärungen.
Aufgrund der ganzheitlichen Erfassung aller Daten rund um die Hilfsmittelverträge kann COMAC 7 HiMi umfassende Plausibilitätschecks zur Einhaltung der Anforderungen des SBG V vornehmen.
Ganzheitliche Sicht
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi verwalten die Hilfsmittelverträge aus einer ganzheitlichen Sicht. Diese Sicht umfasst alle relevanten Informationen rund um die Hilfsmittelverträge und deren Beziehungen untereinander. Dadurch schaffen LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi eine einzigartige lückenlose Transparenz von der Vertragserstellung über die Abrechnungspositionen bis zur Präqualifizierung der Leistungserbringer.
Healthcare Informationssystem
Durch die ganzheitliche Betrachtung der Hilfsmittelverträge stellen LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi ein leistungsstarkes Informationssystem für betriebswirtschaftliche und Compliance-Anforderungen zur Verfügung. Es liefert umfassende und nach zusammengehörenden Themen geordnete Auskünfte bei allen Anfragen über Verträge, Leistungserbringer, Unterlagen, Dokumente und Geschäftsprozesse. Es umfasst:
Schnelles Enterprise Information System
Diagramme
Navigationssystem
Smart Online Reporting und Drill Down
Business Intelligence Reporting Tool
Alarm-, Termin und Ereignisüberwachung
Workflow-Management
Bildschirme
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi besitzen Oberflächen, die genau auf den Bedarf der Hilfsmittelverträge zugeschnitten ist. Hierzu gehören
Vertragsverwaltung mit
Vertragsstammdaten
Vertragsabrechnungs-/ -gebührenpositionen
Vertragsbeitritte von Leistungserbringern
Vertragseinbindung und Beitrittsart
Leistungserbringer-Verwaltung mit
Stammdaten
Adressen und Ansprechpartner
Eignungskriterien (Präqualifizierung und Zusatzqualifikationen)
Vertragsnachweise und Hilfsmittel
LEGANTA 360 und COMAC 7 Vertragsplattform
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi nutzen die gesamte Vertragsmanagement-Plattform. Damit stehen alle Funktionen für die Verwaltung der Hilfsmittelverträge zur Verfügung, aber es können auch alle Erweiterungen verwaltet werden, wie z.B. Heilmittelverträge, Direktverträge aber auch alle anderen Vertragsarten.
Zentrale Vertragsdatenbank
LEGANTA 360 und COMAC 7 integrieren in einer einheitlichen zentralen Vertragsdatenbank alle
vertraglichen Vereinbarungen und Leistungsumfänge,
finanzwirksamen Konsequenzen
verbundenen Aufgaben, Terminen, Fristen und Geschäftsprozesse.
Die Datenbank besitzt vollständige Historienführung und kann auf Wunsch alle Geschäftsprozesse und Vertragszugriffe dokumentieren.
Vollständige Perspektiven
LEGANTA 360 und COMAC 7 bietet auf seiner einheitlichen Datenbank alle notwendigen Perspektiven für Management, Archivierung, Automatisierung, Controlling und Buchhaltung:
Dashboard für Information und Navigation
Geschäftspartner / Leistungserbringer
Vertrag
Objekte und Hilfsmittel
Dokumentenmanagement
Digitale Akten und Notizen
Pinnwand
Enterprise Information System
Benutzerverwaltung (Rollen und Rechte)
Datenaustausch mit anderen Systemen
Hilfefunktion
Steuerungs-, Wartungs-, Schnittstellenmanagement
Aufgabenmanagement
Alarm- und Ereignisverwaltung
Prozess- und Informationsmanagement
Workflow
Gruppenverwaltung
Rule Box zur Vertragsautomatisierung
Tabellenverwaltung
Zentrales Rechnungsbuch
Die Erweiterung um ein leistungsstarkes Rechnungswesen zur Abrechnung der Hilfsmittelverträge ist möglich.
Datenübernahme / Migration
Alle Bestandsdaten (z.B. aus Datenbanken oder EXCEL-Verwaltung) können nach LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi migriert werden. Hierzu stehen Standard-Schnittstellen zur Verfügung.
Flexibilität und Anpassung
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können ohne Programmierung durch Parameter und Customizing an die individuellen Anforderungen der GKV angepasst werden.
Technische Rahmenbedingungen
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können auf allen handelsüblichen IT-Systemen (Betriebssystem, Datenbank, Kommunikation) ablaufen.
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi sind in JAVA / ECLIPSE erstellt und bieten damit eine zukunftssichere IT-Grundlage.
Nutzungsbedingungen
LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können auf der Anlage des Kunden und im Rechenzentrum des Herstellers betrieben werden.
Die Nutzungsvereinbarung umfasst eine
10 User-Lizenz oder eine
Unternehmenslizenz
Der Nutzungsumfang kann von
Hilfsmittelverträgen auf andere
GKV-Verträge (z.B. Heilmittel, Direktverträge) und auf die
allgemeine Vertragsverwaltung erweitert werden.
Die Nutzungsgebühr wird monatlich abgerechnet.
LEGANTA, LEGANTA 360, COMAC 7 und COMAC 7 HiMi basieren auf dem StandardBusinessCode geschützt durch United States Patent Application Publication Pub. No.: US 2003/0149556 A1, Inventor Hugo Christian Rieß, SBC Systems GmbH.
Mit diesem Bericht beginnen wir unsere Reihe zum Auslagerungsmanagement. Insbesondere zeigen wir, wie die Anforderungen durchLEGANTA 360 abgedeckt werden kann.
Die Aufgaben des Auslagerungsmanagements
Neue EU-Bestimmungen verschärfen die Compliance- und Governance-Anforderungen
für Banken und andere Finanzinstitutionen im Umgang mit der Auslagerung von
Finanztechnologie (Fintech). Diese beinhalten Anforderungen an ein zentrales
Register für Verträge und Leistungen mit Subdienstleistern.
Ausgangspunkt sind die von der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien zum Umgang mit
Outsourcing („Guidelines on outsourcing arrangements“ (EBA/GL/2019/02)), welche
die Grundlage für nationale Regelungen bilden, die im Folgenden ebenfalls
berücksichtigt werden (KWG, MaRisk, FISG u.a.). Die Vorschriften gelten in der
EU und im gesamten EWR.
Die Vorschriften sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass
Finanzinstitutionen zunehmend Tätigkeiten auslagern, um Kosten zu reduzieren
und Flexibilität und Effizienz zu steigern.
Die neuen Vorschriften richten sich an Banken,
Kreditinstitute, Investitionsgesellschaften sowie Zahlungs- und
E-Geld-Institutionen. Sie enthalten Anforderungen, die sicherstellen sollen,
dass Unternehmen, die Tätigkeiten auslagern, eine angemessene Steuerung und
Kontrolle über Auslagerungsverträge haben.
Eine der Anforderungen ist die Dokumentation von
Auslagerungen in einem zentralen Auslagerungsregister. Dieses Register soll
laut EBA folgende Mindest-Informationen enthalten:
Auslagerungsunternehmen:
Bei einer Auslagerung an einen Cloud-Dienstleister: Angabe des Clouddienstes und der Implementierungsmodelle sowie der Orte, an denen die Daten gespeichert werden
Ein Ergebnis der Bewertung der Ersetzbarkeit des Dienstleisters sowie ob die betreffende Finanzinstitution die Aufgaben selbst ausüben kann oder nicht
Auslagerungsvertrag:
Auslagerungsverträge sind solche Verträge, in denen Auslagerungen geregelt sind.
Es sind in der Regel Dauerschuldverhältnisse.
Vertragliche Mindestinformationen sind:
Anfangsdatum,
nächstes Datum zur Vertragsverlängerung,
Ablaufdatum und/oder
Kündigungsfristen
Auslagerungen
Prozesse:
Eine Beschreibung der ausgelagerten Leistung mit Kategoriezuweisung
Angabe, ob die ausgelagerte Funktion als unternehmenskritisch oder wichtig betrachtet wird oder nicht
Das Datum der letzten Bewertung der Kritikalität oder Wichtigkeit der ausgelagerten Funktion
Daten: Eine Beschreibung dazu, welche Daten ausgelagert werden, ob personenbezogene Daten übertragen wurden oder nicht und ob diese an einen Dienstleister ausgelagert werden (DSGVO)
Ort der Leistungserbringung: Land oder Länder, in dem/denen die Leistung erbracht wird, mit Angabe der geltenden Gesetze.
Soweit der 1. Teil. Im 2. Teil zeigen wir die wichtigsten regulatorischen Grundlagen des Auslagerungsmanagements.
Bisher konnte ein Operate Leasing-Vertrag auf Basis der vereinbarten Raten gebucht werden. Das bleibt unverändert.
Was kommt durch IFRS 16 hinzu?
Verträge
Erfassen aller Leasingverhältnisse (auch wenn nicht Leasing draufsteht) einschließlich der Vertragsdokumente und des Schriftverkehrs sowie digitale Abbildung aller Leasingverhältnisse (auch short term und small ticket), aller Leistungspositionen und aller Leasinggüter über den gesamten Leistungszeitraum in einer zentralen Vertragsdatenbank
Zusammenführung, Teilung und Klassifikation von Leasingverhältnissen
Berücksichtigung von Mehrsprachigkeit und Mehrwährungsfähigkeit
Erst- und Folgebewertungen für zahlreiche Geschäftsvorfälle
Ermittlung der IFRS 16 Grundlagen (Kalkulatorischer Vertragszinssatz, Laufzeit, Verlän-gerungs- und Kündigungsoptionen, Grenzfremdkapitalzinssatz) unter Beachtung von Leasing Incentives, Anfangszahlungen, Rückbauvereinbarungen und vergleichbare Verpflichtungen
Periodengerechte Neu- bzw. Folgebewertungen der Zeitreihen für die „right-of-use-assets“ und die Leasingverbindlichkeiten für die (Rest-) Laufzeit, jeweils Anfangswert, Veränderungen und Endwert.
Für alle finanzwirksamen Geschäftsvorfälle Ermittlung aller Buchungssätze und Buchungswerte und IFRS 16-gerechter Ausweis in den Bilanz- und GuV-Positionen
Berücksichtigung von vertraglichen, produktbezogenen und rechtskreisbezogenen Sonderregelungen und von Überleitungsrechnungen (parallele Rechnungslegung)
Häufigkeit der Bewertungen
Bewertungen sind zeitbezogen und nach jedem finanzwirksamen Geschäftsprozess erforderlich:
Zeitbezogen zum Wirtschafts- und Kalenderjahr und zum Ende des Wirtschafts- und Kalenderquartals, wobei die Mandanten unterschiedliche Wirtschaftsjahre haben können
Prozessbezogen nach allen finanzwirksamen Geschäftsprozessen während der Vertrags-laufzeit wie z.B. Vertragsabschluss, Laufzeitänderungen (von Anfang an, während der Laufzeit), Verlängerungen, Early Termination, Teilab- oder -zugänge, Erhöhungen oder Minderungen des Leasingvolumens, Zahlungsstörungen, Kaufoptionen, Index-, kurs- oder zinsinduzierte Leasingraten, Schadensfälle, merkantile Minderwerte
Die Berechnungen müssen unabhängig davon erfolgen, ob es die Erfassung der Geschäftsprozesse vorzeitig, wirkungsgenau oder rückwirkend stattfindet
Bei Korrekturen oder Rücknahme von Geschäftsprozessen muss eine automatische Neutralisierung der bisherigen und Neuberechnung aller neuen Ergebnisse erfolgen.
Fazit:
Wird mit den bisherigen verfahren weitergearbeitet, so können weder die Vollständigkeit, Richtigkeit noch die Wirtschaftlichkeit der häufigen Bewertungen sichergestellt werden. Denn insbesondere die häufigen Folgebewertungen stellen eine hohe Arbeitsanforderung dar.
2 Use Cases und Geschäftsprozesse
Die nachfolgenden Use Cases zeigen die drastisch steigenden Anforderungen an das Accounting. Aber auch bei den einfachen Leasingmodellen werden Stichtage und jeder einzelne Geschäftsprozess zu umfangreichen Folgebewertungen führen.
IT-Leasing
IT-Leasing ist ein wichtiges und typisches Leasingmodell, welches seinen hohen betrieblichen Nutzen aus Geschäftsprozessen zur Anpassung an das jeweilige betriebliche Optimum bezieht. Diese Geschäftsprozesse haben bisher lediglich eine neue Leasingrate ausgelöst, die durch die Leasing-gesellschaft berechnet und mitgeteilt wurde. Ein Zusatzaufwand im Accounting fand nicht statt.
IT-Leasing beinhaltet kundenbezogene Lösungen für das gesamte IT-Portfolio von Planung über individuelle Beratung, Beschaffung und Nutzung bis zum flexiblen Austausch der IT-Infrastruktur durch neue Technologien. Dabei werden nicht nur neue Leasinggüter überlassen, sondern bei Vertragsbeginn wird häufig auch der gegebene IT-Bestand durch Sale-and-Lease-Back-Vereinbarungen in das IT-Leasing integriert. IT-Leasing enthält in der Regel Leasinggüter mit sehr unterschiedlichen Nutzungsdauern und stellt dafür laufende Austauschvolumina nach unterschiedlichen Kalkulations- und Laufzeitmodellen bereit.
Welche typischen Anforderungen sind im Lebenslauf solcher Verträge zu lösen?
Der Vertrag enthält mehrere hundert Leasinggüter mit individuellen Überlassungsdauern
Es erfolgt eine laufende Anpassung des Portfolios durch Herausnahme von Leasinggütern und durch Hinzunahme anderer Leasinggüter, die nicht wertgleich sein müssen.
Soweit konstante Leasingraten angestrebt werden, erfolgt der Wertausgleich durch Anpassungen von objektbezogenen Nutzungsdauern
Anpassungsgeschäftsprozesse werden häufig nicht wirkungsgleich, sondern auch vorausschauend und nachträglich vereinbart
Durch einen Anpassungsgeschäftsprozess werden im Regelfall hunderte von Buchungen für Leasinggüter und die Perioden der Restlaufzeit (z.B. für Planbilanzen) ausgelöst. Bei Fehleingaben oder notwendigen Korrekturen muss es eine Möglichkeit geben, alle Buchungswirkungen auch nachträglich periodengerecht zu neutralisieren und durch die korrekten Vorgaben und deren Wirkungen zu ersetzen.
Full Service-Leasing
Full-Service-Verträge finden sich häufig im Bereich des Flottenleasing. Dabei wird die Nutzungsüberlassung mit unterschiedlichen Dienstleistungspaketen verbunden, was Auswirkungen auf die Portfoliobildung nach IFRS 16 haben kann. Durch die unterschiedlichen Wertverläufe des Gesamtportfolios ergeben sich neue Möglichkeiten der flexiblen Anpassung von Fahrzeugen an den betrieblichen Bedarf. Während das Fahrzeug selbst einen schnelleren Wertverlust aufweist als die Tilgung, finden sich bei den Servicekomponenten häufig erhebliche Anspareffekte. Diese können mit den Wertunterdeckungen verrechnet werden und ermöglichen so verschiedene wirtschaftliche Austauschzeitpunkte der Leasinggüter bei anschließender Anpassung der neuen Grundmietzeiten.
Real Estate-Leasing
Real Estate- oder Immobilien-Leasing verbindet eine vorgeschaltete Investitionsphase mit zum Teil unterschiedlichem Nutzungsbeginn bei den verschiedenen Leasinggütern. Häufig werden nach der Gesamtfertigstellung vorläufige Leasingraten gegen endgültige Leasingraten getauscht. Im Laufe der langen Grundmietzeiten ergeben sich durch notwendige Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse zahlreiche Geschäftsprozesse, die zu Minderungen oder Erhöhungen des Leasingvolumens oder zu Laufzeitanpassungen führen. Häufig sind die Leasingnehmer zusätzlich an Objektgesellschaften beteiligt, die für einzelne Leasingobjekte eingerichtet werden.
3 Aufgabe
Einmal trafen sie eine Krähe. „Vögel sind nicht dumm“, sagte der kleine Bär und er fragte die Krähe nach dem Weg.“Welchen Weg?“, fragte die Krähe. „Es gibt hundert und tausend Wege.“
aus: Janosch, „Oh, wie schön ist Panama“
Anders als häufig angenommen, liefert IFRS 16 alleine keine vollständige Beschreibung der erforderlichen Funktionalität.
IFRS 16 ist – um mit dem obigen Zitat zu sprechen – lediglich „Panama“, also das zu erreichende Ziel. Und unter den „hundert und tausend Wegen“ ist der richtige herauszufinden, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann.
Die Funktionalität muss sich vielmehr aus den zeit- und anlassbezogenen Geschäftsprozessen ableiten, die im Laufe eines Leasingvertrages auftreten können.
Für den richtigen Weg sind vier Fähigkeiten unabdingbar:
Abbildung der Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse
die vollständige Abbildung aller Vertragsmodelle und der darin enthaltenen Leasingverhältnisse im Bestand sowie die zukünftig zu erwartenden Verträge mit Leasingverhältnissen
die vollständige Abbildung aller zulässigen Geschäftsprozesse, welche im Lebenslauf der Leasingverhältnisse auftreten können und
die vollständige periodenbezogene Zeitreihen-Berechnung aller hieraus entstehenden Geschäftsvorfälle für die jeweils gesamte Vertragslaufzeit.
IFRS 16 Bewertung und -Ausweis
Bewertung dieser Vertragsmodelle, Geschäftsprozesse und Geschäftsvorfall-Zeitreihen
Lückenloser Nachweis der „right-of-use-assets“ und der Leasingverbindlichkeiten über den gesamten Vertragszeitraum
Ausweis der Finanzwirkungen in Konten, Bilanz, GuV und Anhang
Automatisierung aller Arbeitsschritte
Durchführung aller Prozesse durch die Auswahl des auslösenden Geschäftsprozess-Templates
Vollautomatisierung aller Berechnungen, Bewertungen und Ausweisangaben in Abhängigkeit von Vertragsmodell und Geschäftsprozess
Automatisierte uneingeschränkte und dokumentierte Reversibilität dieser Geschäftsprozesse mit all ihren Auswirkungen über das gesamte System hinweg.
Generische Lösung
Anpassung und Steuerung aller Geschäftsprozesse und Geschäftsdaten durch Parameter anstatt durch Programmierung
Transparenter Nachweis aller Accounting-Aktivitäten und vorgelagerter Prozesse entsprechend den Anforderungen der Abgabenordnung.
4 Digitalisierung als „Nebenwirkung“ von IFRS 16
Bewertung und Ausweis der Geschäftsvorfälle nach IFRS 16 sind wesentlich komplexer als bisher. Die Voraussetzung hierfür ist, dass diese Geschäftsvorfälle überhaupt ermittelt werden können. Als „Nebenwirkung“ ist deshalb eine umfassende Digitalisierung der Leasingverhältnisse notwendig.
4.1 Leasingverhältnisse und Geschäftsprozesse
Durch den Wegfall der steuerlichen und bilanztechnischen Begründungen für die angebotenen Leasingmodelle ergeben sich zwei gravierende Anforderungen an das Unternehmen:
Die einfach zu buchenden „operate leases“ und die nur wenig komplexeren „finance leases“ des IAS 17 werden weitgehend entfallen. Stattdessen werden die Leasingmodelle künftig nach dem einheitlichen, aber wesentlich komplexeren IFRS 16 Standard abgebildet. Dabei ist nicht die Bezeichnung, sondern der Inhalt der (Teil-) Vereinbarungen für die Klassifizierung maßgeblich.
Auch die Leasingmodelle selbst werden sich wandeln. Zukünftig werden sie sich – wegen des Wegfalls der steuerlichen Präferenzen – noch mehr am betrieblichen Bedarf, an den Produkten, Prozessen und Geschäftsmodellen der Kunden orientieren und dadurch auch weitaus mehr Geschäftsprozesse zur Gestaltung der Leasingverhältnisse während der Laufzeit anbieten.
Die Folge ist, dass zum einen ab 1.1.2019 die Abbildung der Leasingverhältnisse nach den komplexen Anforderungen des IFRS 16 zu erfolgen hat, und dass diese Leasingverhältnisse zunehmend mehr Änderungen durch Geschäftsprozesse während der Laufzeit erfahren werden.
4.2 Automatisierung
Neben den stärker betrieblich orientierten Leasingmodellen mit flexiblen Elementen werden auch mehr Geschäftsprozesse zu deren Nutzung angeboten werden. Diese Geschäftsprozesse betreffen den gesamten Lebenslauf der Leasingverhältnisse, z.B.
Investitionsphase (bei Anlagen- und real-estate-leasing)
Mietphase mit z.B. Vertragsaktivierung, Vertragsverwaltung, Vertragsstörungen, Teilabgängen und Teilzugängen, Änderung der Laufzeit während des Vertrages, Ratenanpassungen, Early Termination, Verlängerungen am Vertragsende, Vertragsbeendigung, Vertragsübernahmen
Verwertungsphase mit Kauf- und Verlängerungsoptionen sowie Verwertung des Leasingobjekte und Ergebnisbeteiligung
Mit jedem Geschäftsprozess ist eine Neubewertung eines Leasingverhältnissen nach IFRS 16 erforderlich, die je Vertragsmodell und je Geschäftsprozess unterschiedlich verlaufen kann. Diese umfangreichen Berechnungen, Bewertungen, Buchungen, Ausweise und Angaben können nicht mit dem Personal und den Prozessen abgebildet werden, mit denen bisher gearbeitet wurde. Um erhebliche Kostensteigerungen und Performanceeinbußen zu vermeiden, müssen diese Prozesse durch eine flexibel einstellbare „contract engine“ automatisch erfolgen.
4.3 Reversibilität
Sobald wenige Eingaben hochkomplexe Berechnungen und Bewertungen auslösen und nachvollziehbar dokumentieren, müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, um diese umfangreichen Datenmengen bei Fehleingaben oder Korrektur der Rahmenbedingungen in sachgerechter Form auch wieder vollautomatisch neutralisieren zu können.
Reversibilität ist ein notwendiger Bestandteil der Digitalisierung im Rechnungswesen um die „Digitalisierungsfalle“ manueller Korrekturen zu vermeiden.
5 Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung von IFRS 16
Die Checkliste zeigt die Anforderungen, welche IFRS 16 an die Rechnungslegung stellt.
5.1 Rahmenbedingungen
Es müssen
alle Bestandsverträge und künftige Neuverträge (auch short term und small ticket) dokumentiert werden
alle dokumentierten Leasingverhältnisse digitalisiert im System abgebildet werden
alle Geschäftsprozesse im gesamten Vertragslebenslauf eines Leasingvertrages berücksichtigt werden
alle Anforderungen des IFRS 16 berücksichtigt werden
IFRS 16-gerechte Ergebnisse tagesgenau an das Rechnungswesen übermittelt werden
5.2 Arbeitsschritte
Im Einzelnen erfordert die Umsetzung der IFRS 16-Anforderungen acht Arbeitsschritte:
5.2.1 Digitalisierung und Migration von Bestandsverträgen
Alle Bestandsverträge (Leasingverhältnisse und Untermietverhältnisse) werden digital dokumentiert.
Bei Übernahme von Vertragsdokumenten und Schriftverkehr erfolgt automatische OCR-Bearbeitung
Ausnahmen nach IFRS 16.3 können übernommen und gekennzeichnet werden.
Digitale Datenbestände werden über EXCEL-Schnittstellen migriert
Analoge Bestände werden in EXCEL-Schnittstellen erfasst.
Die aufbereiteten Datenbestände werden samt digitalen Vertragsunterlagen in die Vertragsverwaltung übertragen
Es erfolgt eine automatische Fehlerkontrolle mit Rückmeldung
Nach Korrektur kann erneut eingelesen werden.
5.2.2 Vollständige digitale Vertragsverwaltung
Alle Bestandsverträge (Leasingverhältnisse, Untermietverhältnisse und Ausnahmen nach IFRS 16.3) werden mit ihren zivilrechtlichen Vereinbarungen in einer Vertragsverwaltung erfasst.
Identifizierung von Leasingverhältnissen
Interaktive und dokumentierte Vertragsbearbeitung
Trennung und Zusammenfassung von Vertragsbestandteilen
Bildung gleichartiger Vertragsportfolien
Alle Verträge sind konsolidierungsfähig nach einem einheitlichen Vertragsmodell strukturiert.
Alle Vertragsdokumente sind im zugehörigen Vertragsarchiv abgelegt.
Das Enterprise Informationssystem erlaubt die Volltextsuche in allen Vertragsdaten und Vertragsdokumenten.
Vertragsbildschirme und Klassifizierungen können in beliebigen Sprachen dargestellt und übersetzt werden.
Mehrwährungsfähig und Konzernwährung
Detailliertes Nutzungs- und Zugangskonzept bis auf Feldebene
Dokumentation aller Geschäftsprozesse und Veränderungen an den Steuerungs- und Geschäftsdaten.
5.2.3 Klassifizierung der Leasingverträge
Leasingverträge können um nicht leasingrelevante Positionen bereinigt oder erweitert werden.
Leasingverträge können zu Portfolien zusammengefasst werden.
Festlegung aller wesentlichen Definitionen (Kalkulatorischer Vertragszinssatz, Laufzeit, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, Grenzfremdkapitalzinssatz)
Leasingverträge können automatisch und regelbasiert nach IFRS 16 klassifiziert werden.
Bilanzierungswahlrechte nach IFRS 16.5,6,8 (short term, low value) können gekennzeichnet werden.
Berücksichtigung von Sonderfällen (z.B. SLB Transaktionen)
Parallele Rechnungslegung und Klassifizierung nach IAS 17, IFRS 16 und HGB
Abstimmung mit IFRS 15 möglich
5.2.4 Vollständige Geschäftsprozesstemplates für den gesamten Vertragslebenslauf
Für alle Verträge müssen alle berechnungsrelevanten Geschäftsvorfälle erfasst werden.
Für jeden Geschäftsvorfall sind Templates verfügbar
Geschäftsvorfälle können zeitgleich mit dem Wirkungstag, aber auch vorausschauend oder rückwirkend erfasst werden.
Berücksichtigung aller Geschäftsprozesse für Neubewertungen z.B.
Laufzeitänderungen (von Anfang an, während der Laufzeit),
Verlängerungen,
Early Termination,
Teilablösungen,
Erhöhungen oder Minderungen des Leasingvolumens,
Zahlungsstörungen,
Kaufoptionen,
Index-, kurs- oder zinsinduzierte Leasingraten,
Schadensfälle, Merkantile Minderwerte
Neubewertungen können den RoU-Vermögenswert und / oder die Leasingverbindlichkeiten betreffen.
Berechnung von stichtagsbezogenen Übernahmen (vgl. Migrationskonzept)
5.2.5 Berechnung aller Finanzwirkungen über die gesamte Grundmietzeit
Für alle Geschäftsprozesse werden ihre finanziellen Auswirkungen auf den Leasingvertrag von Vertragsbeginn bis zum Vertragsende berechnet.
Alle Ergebnisse stehen über die gesamte Grundmietzeit in Zeitreihen zur Verfügung. Damit sind sie umfassender als die wirtschaftsjahrbezogenen Auswertungen des Rechnungswesens
Tagesgenaue Berechnung von Zinsen, Tilgung und Zahlungsplänen
Automatische Berücksichtigung von Verzugszinsen bei Zahlungsstörungen
Nach jedem Geschäftsvorfäll werden die IFRS-16-Zinssätze berechnet und gegebenenfalls aktualisiert.
Bei Korrekturen oder Rücknahme von Geschäftsvorfällen erfolgt eine automatische Neuberechnung aller Ergebnisse.
Geschäftsvorfälle können beliebig korrigiert und wieder in Kraft gesetzt werden.
Sämtliche Geschäftsprozesse sind parametergesteuert in Datenbanken hinterlegt. Sie können ohne Programmierung auch in Teilbereichen angepasst werden. Nach jeder Anpassung erfolgen automatisch periodengerechte Nachberechnungen.
5.2.6 Bewertung der Aktiva und Passiva nach IFRS 16
Für alle erfassten Verträge werden der internen IFRS-16-Zinsstz, das Nutzungsvermögen und die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 automatisch tagesgenau berechnet und bewertet.
Alle Angaben stehen tagesgenau über die gesamte Grundmietzeit zur Verfügung. Dies gilt für die Erstberechnung und alle Folgeberechnungen.
Berechnung von IFRS 16-Zeitreihen (= Anfangswert, Periodenwerte, Endwert) für „Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht“ (right-of-use-Asset RoU-Vermögenswert) und Leasingverbindlichkeiten unter Verwendung eines Kostenmodells
Berücksichtigung von Leasing Incentives, Anfangszahlungen, Rückbauvereinbarungen und vergleichbare Verpflichtungen
Berücksichtigung von IAS 16 und IAS 40
Berücksichtigung variabler Leasingzahlungen und Restwertgarantien
Die Berechnungen können nach Rechtskreisen, sowie mandanten- und vertragsspezifisch modifiziert werden.
Alle Berechnungen erfolgen parametergesteuert ohne Programmierung.
Die Berechnungsregeln können bei Bedarf tagesgenau geändert werden. Sämtliche finanziellen Wirkungen auf den Vertrag werden nach IFRS 16 periodengerecht aktualisiert.
5.2.7 Buchungsvorschläge und Financial Reporting nach IFRS 16
Alle transaktionsbezogen berechneten Zeitreihen können kontiert und in periodengenaue Buchungsvorschläge transformiert werden.
Kunden-, mandanten- und rechtskreisspezifische Kontierungs- und Buchungspläne
Ergebnisgerechter Ausweis von Neubewertungen aufgrund von Geschäftsprozessen oder Wertveränderungen
Die Buchungsvorschläge werden bei Änderungen der Geschäftsvorfälle automatisch angepasst.
Bei nachträglichen Änderungen erfolgen automatisch periodengerechte Korrekturen unter Berücksichtigung der noch offenen Buchungsperioden.
Der Ausweis der Buchungen erfolgt nach Konten und Bilanzpositionen entsprechend der IFRS 16 Regelungen.
Vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Bilanzstichtagen, GuV-Zeiträumen und allen Perioden während der Vertragslaufzeit
Vollständiges Finanzreporting und individuell anpassbare Reports und Reportgeneratoren
Bereitstellung aller Anhangangaben
Steuerung aller Berechnungen und Ausweise durch Parameter ohne Programmierung
5.2.8 Periodengerechte Übergabe der IFRS 16-Angaben nach SAP
Alle vertragsbezogenen Finanzwirkungen werden periodengerecht und konsolidiert nach SAP übertragen.
Das Customizing der bestehende SAP-Schnittstellen kann kundenbezogen angepasst werden.
5.3 Fachliche Architektur (Übersicht)
Die zu implementierende fachliche Architektur ist folgendermaßen aufzubauen:
Modulübergreifend werden folgende Funktionalitäten benötigt:
Generische Programme, Steuerung durch Parameter und Businessregeln, revisionssicherer Nachweis der verwendeten Regelwerke, Regeln an jede Anforderung anpassbar, Einsetzbar für jede kaufmännische Anforderung (US Pat.)
Vollständige Geschäftsprozesse im gesamten Vertragslebenslauf
Automatische Berechnung aller Finanzwirkungen über den gesamten Vertragszeitraum (Historie, Aktuell, Planung)
Ausweis nach allen betriebswirtschaftlichen Sichten (Partner, Verträge, Leistungen, Objekte, Projekte, Konten, Bilanz, GuV)
UNDO-Funktion mit automatischer Aktualisierung aller Daten
Einheitliche konsolidierungsfähige Datenbank
Workflow-, Alarm- und Ereignismanagement
Dokumentenmanagement, Vertragsarchiv
Mehrsprachigkeit und automatische Übersetzung
Mehrwährungsfähigkeit, automatische Umrechnung und Konzernwährung
5.3.1 Migration
Standardschnittstellen für Verträge und Vertragspartner
Alle gängigen Schnittstellenformate (EXCEL, CSV, XML, JSON)
Contract Data Capture aus PDF-Dokumenten ist möglich
Daten Mapping von Quell- auf Zielsystem
Automatische Prüfung auf Konsistenz und Vollständigkeit
Fehlererkennung und Fehlerreporting
Fehlermeldungen bei Datenfehlern mit Bearbeitungshinweisen
Nach Fehlerkorrektur erneutes Einlesen
Vermeidung von Doppelerfassung
Doublettenprüfung mit Ähnlichkeitsmetrik
5.3.2 Vollständige Verwaltung von Leasingverträgen
Vollständiges Vertragsmanagement mit allen Funktionen (wie z.B. Mehrsprachigkeit, Mehrwährungsfähigkeit, Historienführung, Bildschirmanpassungen, Parametersteuerung)
Benutzerverwaltung
Geschäftspartnerverwaltung
Vertrags- und Leistungsverwaltung
Objektverwaltung
Gruppenverwaltung
Digitale Akten, Dokumentenmanagement
Umfangreiche Such- und Navigationsfunktionen, Volltextsuche in Datenbank und Dokumenten, Individuelle Reports für alle Informationsanfragen (Partner, Verträge, Objekte, Prozesse), sowie für das Vertragscontrolling einschließlich der Fristenüberwachung und Obligoüberwachung
Ereignis-, Alarm-, Workflow- und Aufgabenmanagement
Finanzcontrolling, Termincontrolling
Einstellbare Regelwerke, Wertetabellen, Messwesen für variable Leistungserbringung
Geschäftsprozess-Templates für den gesamten Lebenslauf von Leasingverträgen
Flexible Anpassung der Bildschirme und Schnittstellen
Workflow-Templates für die Prozessablaufsteuerung
Prozessfeinsteuerung über Makrosprache
Einfache Erweiterung durch individuelle Zusatzdaten
Alle Geschäftsdaten können für Berechnungen verwendet werden
Geschäftsprozesse mit Wirksamkeitsdatum
Zeitgleiche, vorausschauende oder nachträgliche Durchführung der Geschäftsprozesse mit jeweils korrekter Berechnung ab dem Tag der Wirksamkeit
Dokumentation aller Geschäftsprozesse
5.3.4 Kalkulation von Leasingverträgen
Konsistenzprüfung der Vertragsdaten
Automatische Neukalkulation bei allen Geschäftsprozessen
Periodengerechte Kalkulation ab Änderungsstichtag
Interaktive Kalkulation auf alle Einflussgrößen (Anschaffungswerte, Leasingraten, Laufzeiten, Zinssätze, Restwerte)
Kalkulation für alle Kalkulationsmodelle (Vollamortisation, Teilamortisation)
Kalkulation für alle Vertragsarten (feste Grundmietzeit, variable Laufzeiten, variable Leasingraten, auslastungs- und indexbezogene Leasingraten, Zielfinanzierungen)
Kalkulation für alle Leasinggegenstände (Kfz.-Leasing, Full-Service-Leasing, Mobilien-Leasing, Software-Leasing, Lizenzverträge, Immobilien-Leasing)
Kalkulation für Sondermodelle (Doppelstock-Leasing, sale and lease back, cross border Leasing)
5.3.5 Finanzwirkungen der Geschäftsprozesse auf Leasingverträge
Steuerung aller Berechnungsregeln durch Parameter ohne Programmierung
Automatische Berechnung aller finanzwirksamen Veränderungen über die gesamte Vertragslaufzeit aufgrund von Geschäftsprozessen
Vollständige Vertragswirkungen von Anfang an bis zum Vertragsende (Historie, Aktuell, Planung)
Automatische Berechnung aller tagesgenauen und periodenbezogenen Auswirkungen auf Vermögen, Schulden, Finanzen und Ertrag
Rücknahme von Geschäftsprozessen durch UNDO-Funktion mit automatischer Neutralisierung aller Finanzwirkungen bis hin zu Buchungsvorschlägen und Bereitstellung des vorherigen Berechnungsstandes
Automatische Stornobuchungen aufgrund von UNDO-Funktion
Mehrfache UNDO-Funktion und Aufheben der UNDO-Funktion
5.3.6 Accounting für Leasingverträge
Steuerung aller Kontierungen und Buchungsregeln durch Parameter ohne Programmierung
Vollständige Rechnungslegung für Vermögen, Schulden, Finanzen und Ertrag
Periodengenaue Kontierung, Buchung und Kontenführung
Kontenführung nach Vertrag, Partner und Objekt
Vollständige Sachkonten
Vollständige Debitoren- und Kreditorenkonten
Automatische Umsatzsteuerberechnung
Automatische Bildung und Auflösung von Abgrenzungen
Flexible Kontenpläne und Kontierungsregeln zur Abbildung kundenspezifischer Anforderungen
Saldenlisten und Hauptabschlussübersichten
Automatische Buchung der Geschäftsvorfallwirkungen bis auf die einzelnen Konten
Automatische Stornobuchungen bei rückwirkender Erfassung von Geschäftsprozessen unter Berücksichtigung offener und abgeschlossener Buchungsperioden
5.3.7 Die Berichterstattung nach IFRS 16 für Leasingverhältnisse
Steuerung aller Konten und Bilanzausweise durch Parameter ohne Programmierung
Flexible Zuordnung von Finanzwirkungen zu Konten
Flexible Zuordnung von Konten zu Bilanzpositionen
Periodengerechter Ausweis
Ausweis für Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
Parallele Rechnungslegung nach unterschiedlichen Rechtskreisen (Länder, Mandanten, Rechnungslegungsvorschriften z.B. HGB, IAS, IFRS)
Automatische Überleitungsrechnungen bei Parallelbuchhaltung auf Einzelvertragsebene
5.3.8 Schnittstellen zum Rechnungswesen (SAP z.B. SEM BCS)
Standard-Schnittstellen zu SAP (Partner, Assets, Verträge, Leistungen, Rechnungen, Zahlungen, Kontierungselemente (Kostenstellen, PSP, Wirtschaftseinheiten, Erlösausweisen u.a.)
Flexible Anpassung an das SAP-Kunden-Customizing
Schnittstellen mit definierten Übergabeverfahren und Konsistenzprüfung
Automatische Fehlerrückmeldung mit Fehlerursacchen
Wie geht es am Einfachsten?
Nutzen Sie LEGANTA 360 Cloud und unsere Managed Services. Das macht keine Mühe und ist „ready to go“ ohne mühsame Schulungen und knappe IT-Ressourcen.
In der EU-Verordnung (EU) 2020/852 „Taxonomie-Verordnung“ werden die Grundlagen für eine grüne und nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit gefördert.
WAS IST NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT?
Die Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie ist ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.
WER IST DIE ZIELGRUPPE?
Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer, z. B. Investmentfonds, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten.
„CSR“-Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Industrie- und Dienstleistungsunternehmen: Durch die Steuerung der Finanzströme sind aber neben den Emittenten alle Unternehmen mit Fremdkapitalfinanzierung zur Überprüfung ihrer Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie angehalten.
Risikobetrachtungen sind nicht Gegenstand der EU-Taxonomie
AB WANN IST DIE EU-TAXONOMIE ANZUWENDEN?
Die Taxonomie-Verordnung ist erstmals ab 01.01.2022 für das zurückliegende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Die EU-Kommission wird bis zum 1. Juni 2021 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der den Emittenten (siehe oben) Inhalt, Darstellung und Methode der Angaben im Sinne von Artikel 8 in nicht-finanziellen Berichten gemäß Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) erläutert.
ZWECK UND ANWENDUNG DER EU-TAXONOMIE
WAS SIND DIE EU-UMWELTZIELE?
Die EU Taxonomie will in der aktuellen Ausbaustufe die Erreichung der sechs EU-Umweltziele fördern :
Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel,
Nachhaltige Verwendung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen,
Übergang in eine Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie
Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
WAS SIND NACHHALTIGE AKTIVITÄTEN ?
Die EU-Taxonomie will ökonomische Aktivitäten als nachhaltig kennzeichnen, wenn sie diesen Umweltzielen entsprechen. Dazu müssen sie
einen substanzieller Beitrag zur Erreichung eines der EU Umweltziele erbringen
keine substanzielle Verletzung eines anderen EU Umweltziels hervorrufen (bestandener „Do Not Significantly Harm“ Test)
Mindestanforderungen in den Bereichen Governance, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte erfüllen und
den durch die EU-Kommission vorgegebenen Technical Screening Criteria (TSC) genügen
WIE WIRD DIE NACHHALTIGKEIT VON AKTIVITÄTEN GEMESSEN?
Zur Prüfung konkreter ökonomischer Aktivitäten gegen diese abstrakten Vorgaben der EU-Taxonomie hat die EU Kommission konkrete TSC (technical screening criteria) veröffentlicht.
Die TSC definieren für eine konkrete ökonomische Aktivität und ein konkretes Umweltziel u.a. quantitative und qualitative Metriken sowie entsprechende Schwellenwerte, ab denen eine Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft wird.
Die TSC spielen somit eine zentrale Rolle und werden von einer sog. Plattform für SustainableFinance entwickelt, welche aus Vertreten von EU-Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Experten besteht und die EU-Kommission berät.
NACHHALTIGKEIT
WELCHE ARTEN NACHHALTIGER ÖKONOMISCHER AKTIVITÄTEN GIBT ES?
Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen drei Arten von ökonomischen Aktivitäten.
Die reinste oder klassischste Form einer EU-Taxonomie-konformen Aktivität fördert ein Umweltziel selbst und direkt, indem sie selbst „grün“ ist (z.B. emissionsfreie Energieerzeugung). Für eine effiziente und effektive Erreichung der Umweltziele wurde diese Aktivitätenart allein jedoch als nicht ausreichend eingestuft. Daher wurden zusätzlich Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt.
Enabling-Aktivitäten unterstützen andere ökonomische Aktivitäten dabei, eines der Umweltziele zu erreichen (z.B. Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze). Hierbei gelten strenge Zusatzanforderungen.
Transition-Aktivitäten werden ausschließlich für das Umweltziel Klimaschutz anerkannt und können als ökologisch nachhaltig gelten, sofern sie durch Ausphasen von Treibhausgasemissionen den Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft unterstützen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.
WELCHE WESENTLICHEN PFLICHTEN ERGEBEN SICH AUS DER EU-TAXONOMIE?
Aus der EU-Taxonomie resultieren bereits zwei Bereiche von direkten Plichten:
Anforderungen an die Gesetzgebung und Regulatorik
Durch die EU-Taxonomie verpflichten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten (und damit auch die jeweils nachgelagerten Regulatoren), die Kriterien der EU-Taxonomie in allen Vorgaben zu Finanzprodukten und Unternehmensanleihen zu berücksichtigen, sofern diese als ökologisch nachhaltig vermarktet werden.
Hieraus begründet sich insbesondere die Anforderung, dass Standards für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte (z.B. EU Green Bonds, EU Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds etc.) auf der Taxonomie basieren müssen. Dies gilt auch für bereits existierende Regelungen (Ausnahme sind sog. „certificate based tax incentive schemes“).
Anforderungen an die Transparenz und die Offenlegung durch Finanzmarktteilnehmer und die Berichte großer Unternehmen von öffentlichem Interesse.
LEGANTA 360 UNTERSTÜTZT ALLE WESENTLICHEN HANDLUNGSFELDER
Asset Managerund Vermögensverwalter müssen die Offenlegungsanforderungen für nachhaltige Produkte oder Produkte erfüllen . LEGANTA 360 unterstützt
die laufende Berechnung zu welchem Prozentsatz diese Produkte Taxonomie-konform sind und verwaltet die benötigten Daten
den Aufbau der notwendigen Prozesse, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen für eine EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung
Partnerschaften mit Experten und integriert eine laufende Datenbereitstellung durch die Emittenten
verwaltet Produktdokumentationen (inklusive Prospekte) und Berichte, deren Anreicherung um EU-Taxonomie-Informationen sowie
die Überprüfung der Produktstrategie und eine Anpassung des Produktportfolios.
Banken können künftig EU-Taxonomie-konforme Kredit- und Refinanzierungsprodukte anbieten. Mit LEGANTA 360 können Sie
in die Kreditprozesse Schritte, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen zur Prüfung der Taxonomie-Konformität aufnehmen
die dafür erforderliche Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.
die nicht-finanzielle Berichterstattung um die geforderten EU-Taxonomie-Informationen zu ergänzen.
Versicherer müssen darüber hinaus ihre Versicherungsanlageprodukte an den neuen Taxonomie-Anforderungen ausrichten. LEGANTA 360 bietet das Material für eine kohärente Dokumentation in den Vertriebsunterlagen (z.B. in den Basisinformationsblättern).
Industrie- und Dienstleistungs-Unternehmen außerhalb des Finanzsektors werden von der EU-Taxonomie insbesondere aufgrund der Informationsbedürfnisse der Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten beeinflusst. LEGANTA 360 ermöglicht
die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung und die Anforderungen von Kreditgebern, Investoren und reputationsrelevanten Stakeholdern.
die Überprüfung, ob und inwieweit die eigenen ökonomischen Aktivitäten der EU Taxonomie und den TSC entsprechen.
das regelmäßige Screening und den Aufbau der Verantwortlichkeiten, Kompetenzen wie auch Systeme, Prozesse, Ressourcen und interne Kontrollen
die Aufnahme der Ergebnisse eines solchen EU-Taxonomie-Screenings in die nichtfinanzielle Berichterstattung
zusätzliche, über die nichtfinanzielle Berichterstattung hinausgehende, Informationsmaterialien für Investoren
LEGANTA 360 IST DIE INTEGRIERTE LÖSUNG FÜR DIE NEUE BERICHTSPFLICHT
LEGANTA 360 verwaltet alle Geschäfts-, Vertrags- und Leistungsbeziehungen
Klassifizierung aller Vertrags- und Geschäftsbeziehungen nach den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie
Verwendung der quantitativen Metriken und Schwellenwerte der TSC
Dynamische Gewichtung auf Basis der Nachhaltigkeit
Bewertung der Nachhaltigkeit nach Umsatz, CapEx und / oder OpEx
Berechnung der historischen, aktuellen und geplante Nachhaltigkeit
Laufende zeitnahe Dokumentation von Änderungen der Nachhaltigkeit
Berücksichtigung der Bindungsdauer von Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
Konsolidierung der Nachhaltigkeit über beliebige Perioden, Teilmärkte, Branchen, Geschäftspartner, Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
Flexibel erweiterbar hinsichtlich der Ziele, Aktivitäten, Bewertungen und Gewichtungen zur Abbildung künftiger Vorgaben
LEGANTA 360 unterstützt die Geschäftsprozesse zur Umsetzung der Berichtspflichten
Automatische Informationsbereitstellung für die Nachhaltigkeitsberichte einschließlich „grüner Zertifizierungen“
Aufbauorganisation und Zugriffsverwaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Workflows zur Optimierung der Datenbeschaffung
Vollständige Dokumentation aller Bewertungsschritte
Integriertes Dokumentenmanagement, Integration mit dem ERP-System,
Vollständige on-line-Dokumentation der EU-Taxonomie