Kategorie-Archiv: Aktuelles / Allgemeines

Aktuelle Anmerkungen

LEGANTA 360 UND DIE EU-TAXONOMIE

DIE EU TAXONONIE-VERORDNUNG

In der EU-Verordnung (EU) 2020/852 „Taxonomie-Verordnung“  werden die Grundlagen für eine grüne und nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit gefördert.

WAS IST NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT?

Die Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie ist ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.

WER IST DIE ZIELGRUPPE?

Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer, z. B. Investmentfonds, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten.

„CSR“-Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Industrie- und Dienstleistungsunternehmen: Durch die Steuerung der Finanzströme sind aber neben den Emittenten alle Unternehmen mit Fremdkapitalfinanzierung zur Überprüfung ihrer Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie angehalten.

Risikobetrachtungen sind nicht Gegenstand der EU-Taxonomie

AB WANN IST DIE EU-TAXONOMIE ANZUWENDEN?

Die Taxonomie-Verordnung ist erstmals ab 01.01.2022 für das zurückliegende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Die EU-Kommission wird bis zum 1. Juni 2021 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der den Emittenten (siehe oben) Inhalt, Darstellung und Methode der Angaben im Sinne von Artikel 8 in nicht-finanziellen Berichten gemäß Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) erläutert.

ZWECK UND ANWENDUNG DER EU-TAXONOMIE

WAS SIND DIE EU-UMWELTZIELE?

Die EU Taxonomie will in der aktuellen Ausbaustufe die Erreichung der sechs EU-Umweltziele fördern :

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Verwendung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen,
  4. Übergang in eine Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

WAS SIND NACHHALTIGE AKTIVITÄTEN ?

Die EU-Taxonomie  will ökonomische  Aktivitäten  als nachhaltig kennzeichnen, wenn sie diesen Umweltzielen entsprechen.  Dazu müssen sie

  1. einen substanzieller Beitrag zur Erreichung eines der EU Umweltziele erbringen
  2. keine substanzielle Verletzung eines anderen EU Umweltziels hervorrufen (bestandener „Do Not Significantly Harm“ Test)
  3. Mindestanforderungen in den Bereichen Governance, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte erfüllen und
  4. den durch die EU-Kommission vorgegebenen Technical Screening Criteria (TSC) genügen

WIE WIRD DIE NACHHALTIGKEIT VON AKTIVITÄTEN GEMESSEN?

Zur Prüfung konkreter ökonomischer Aktivitäten gegen diese abstrakten Vorgaben der EU-Taxonomie hat die EU Kommission konkrete TSC  (technical screening criteria) veröffentlicht.

  • Die TSC definieren für eine konkrete ökonomische Aktivität und ein konkretes Umweltziel u.a. quantitative und qualitative Metriken sowie entsprechende Schwellenwerte, ab denen eine Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft wird.
  • Die TSC spielen somit eine zentrale Rolle und werden von einer sog. Plattform für Sustainable Finance entwickelt, welche aus Vertreten von EU-Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Experten besteht und die EU-Kommission berät.

NACHHALTIGKEIT

WELCHE ARTEN NACHHALTIGER ÖKONOMISCHER AKTIVITÄTEN GIBT ES?

Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen drei Arten von ökonomischen Aktivitäten.

  • Die reinste oder klassischste Form einer EU-Taxonomie-konformen Aktivität fördert ein Umweltziel selbst und direkt, indem sie selbst „grün“ ist (z.B. emissionsfreie Energieerzeugung). Für eine effiziente und effektive Erreichung der Umweltziele wurde diese Aktivitätenart allein jedoch als nicht ausreichend eingestuft. Daher wurden zusätzlich Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt.
  • Enabling-Aktivitäten unterstützen andere ökonomische Aktivitäten dabei, eines der Umweltziele zu erreichen (z.B. Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze). Hierbei gelten strenge Zusatzanforderungen.
  • Transition-Aktivitäten werden ausschließlich für das Umweltziel Klimaschutz anerkannt und können als ökologisch nachhaltig gelten, sofern sie durch Ausphasen von Treibhausgasemissionen den Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft unterstützen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.

WELCHE WESENTLICHEN PFLICHTEN ERGEBEN SICH AUS DER EU-TAXONOMIE?

Aus der EU-Taxonomie resultieren bereits zwei Bereiche von direkten Plichten:

  • Anforderungen an die Gesetzgebung und Regulatorik
    • Durch die EU-Taxonomie verpflichten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten (und damit auch die jeweils nachgelagerten Regulatoren), die Kriterien der EU-Taxonomie in allen Vorgaben zu Finanzprodukten und Unternehmensanleihen zu berücksichtigen, sofern diese als ökologisch nachhaltig vermarktet werden.
    • Hieraus begründet sich insbesondere die Anforderung, dass Standards für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte (z.B. EU Green Bonds, EU Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds etc.) auf der Taxonomie basieren müssen. Dies gilt auch für bereits existierende Regelungen (Ausnahme sind sog. „certificate based tax incentive schemes“).
  • Anforderungen an die Transparenz und die Offenlegung durch Finanzmarktteilnehmer und die Berichte großer Unternehmen von öffentlichem Interesse.

LEGANTA 360 UNTERSTÜTZT ALLE WESENTLICHEN HANDLUNGSFELDER

Asset Manager und Vermögensverwalter  müssen die Offenlegungsanforderungen für nachhaltige Produkte oder Produkte  erfüllen . LEGANTA 360  unterstützt

  • die laufende Berechnung zu welchem Prozentsatz diese Produkte Taxonomie-konform sind und verwaltet  die benötigten Daten
  • den Aufbau der notwendigen Prozesse, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen für eine EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung
  • Partnerschaften mit Experten und  integriert eine laufende Datenbereitstellung durch die Emittenten
  • verwaltet Produktdokumentationen (inklusive Prospekte) und Berichte, deren Anreicherung um EU-Taxonomie-Informationen sowie
  • die Überprüfung der Produktstrategie und eine Anpassung des Produktportfolios.

Banken  können künftig EU-Taxonomie-konforme Kredit- und Refinanzierungsprodukte anbieten. Mit LEGANTA 360 können Sie

  • in die Kreditprozesse Schritte, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen zur Prüfung der Taxonomie-Konformität aufnehmen
  • die dafür erforderliche Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.
  • die nicht-finanzielle Berichterstattung um die geforderten EU-Taxonomie-Informationen zu ergänzen.

Versicherer müssen darüber hinaus  ihre Versicherungsanlageprodukte an den neuen Taxonomie-Anforderungen ausrichten. LEGANTA 360 bietet das Material für eine kohärente Dokumentation in den Vertriebsunterlagen (z.B. in den Basisinformationsblättern).

Industrie- und Dienstleistungs-Unternehmen außerhalb des Finanzsektors werden von der  EU-Taxonomie insbesondere aufgrund der Informationsbedürfnisse der Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten beeinflusst.  LEGANTA 360 ermöglicht

  • die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung  und die  Anforderungen von Kreditgebern, Investoren und reputationsrelevanten Stakeholdern.
  • die Überprüfung, ob und inwieweit die eigenen ökonomischen Aktivitäten der EU Taxonomie und den TSC entsprechen.
  • das regelmäßige Screening  und den Aufbau der  Verantwortlichkeiten, Kompetenzen wie auch Systeme, Prozesse, Ressourcen und interne Kontrollen
  • die Aufnahme der Ergebnisse eines solchen EU-Taxonomie-Screenings in die nichtfinanzielle Berichterstattung
  • zusätzliche, über die nichtfinanzielle Berichterstattung hinausgehende, Informationsmaterialien für Investoren

LEGANTA 360 IST DIE INTEGRIERTE LÖSUNG FÜR DIE NEUE BERICHTSPFLICHT

LEGANTA 360 verwaltet alle Geschäfts-, Vertrags- und Leistungsbeziehungen

  • Klassifizierung aller Vertrags- und Geschäftsbeziehungen nach den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie
  • Verwendung der quantitativen Metriken und Schwellenwerte der TSC
  • Dynamische Gewichtung auf Basis der Nachhaltigkeit
  • Bewertung der Nachhaltigkeit nach Umsatz, CapEx und / oder OpEx
  • Berechnung der historischen, aktuellen und geplante Nachhaltigkeit
  • Laufende zeitnahe Dokumentation von Änderungen der Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung der Bindungsdauer von Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Konsolidierung der Nachhaltigkeit über beliebige Perioden, Teilmärkte, Branchen, Geschäftspartner, Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
  • Flexibel erweiterbar hinsichtlich der Ziele, Aktivitäten, Bewertungen und Gewichtungen zur Abbildung künftiger Vorgaben

LEGANTA 360 unterstützt die Geschäftsprozesse zur Umsetzung der Berichtspflichten

  • Automatische Informationsbereitstellung für die Nachhaltigkeitsberichte einschließlich „grüner Zertifizierungen“
  • Aufbauorganisation und Zugriffsverwaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Workflows zur Optimierung der Datenbeschaffung
  • Vollständige Dokumentation aller Bewertungsschritte
  • Integriertes Dokumentenmanagement, Integration mit dem ERP-System,
  • Vollständige on-line-Dokumentation der EU-Taxonomie

Vorankündigung: Das Management wertgesicherter Kryptowährungen mit COMAC 7 COIN

Dieser Bericht beschreibt das vollständige Geschäftsmodell einer wertgesicherten Kryptowährung und dessen Abbildung in COMAC 7 COIN, einer speziellen Konfiguration der COMAC 7 SMART CONTRACT Software.

erscheint in Kürze

 

Smart Contracts und Blockchain: Konzepte und praktischer Einsatz

Dieser Bericht erläutert was „smart contracts“ sind, wie sie mit „blockchain“ zusammenhängen, welche Vorteile der Einsatz von „smart contracts“ hat und wie sie mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT im Sinne einer Checkliste konkret implementiert werden können.

1      Was ist ein „smart contract“?

1.1    Contract

Einem „smart contract“ liegt zuerst einmal ein „contract“ zugrunde, also ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag mit mehr oder weniger zahlreichen vertraglichen Regelungen. Dieser Vertrag kann gut oder schlecht sein, was meint, er kann den zu regelnden Leistungsaustausch zwischen den Vertragspartnern mehr oder weniger vollständig und mehr oder weniger widerspruchsfrei abbilden.

1.2    Smart

Ein solcher „contract“ wird „smart“, wenn diese vertraglichen Regelungen durch einen Computer verwaltet, kommuniziert, ausgelöst, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden. Je mehr dieser Regelungen und Aufgaben der Computer übernimmt, desto „smarter“ ist der „contract“.

Dabei sind vier wesentliche Prinzipien zu beachten:

  • Digitalisierung

Damit der Vertrag für einen Computer lesbar gemacht werden kann, müssen seine mit Worten beschriebenen Inhalte auf ein geeignetes Vertragsmodell übertragen werden. Dieses Vertragsmodell muss dann in der Lage sein, die gespeicherten Informationen in automatisierte Vertragsprozesse umzusetzen, welche dann vom Computer ausgeführt werden können.

Es reicht bei der Digitalisierung also nicht aus, aus einem geschriebenen Vertrag ein PDF zu erstellen. Und es reicht auch nicht aus, die bildhafte Darstellung im PDF durch OCR-Verfahren lesbar zu machen. Man muss auch den semantischen Inhalt des Vertrages, also seine Bedeutung verstehen und diese einzelnen Bedeutungen in ein Modell der vertrags- und Geschäftsbeziehungen übertragen.

Siehe auch: https://www.sbc-systems.eu/digitalisierung/

  • Stabilität

Das Modell der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen muss so aufgebaut sein, dass nicht jeder Vertrag sein eigenes Modell benötigt. Denn dann müssten alle Vertragsprozesse gesondert programmiert werden und das Verfahren wäre sofort unwirtschaftlich, weil teuer, langsam und fehlerhaft.

Das Vertragsmodell muss stattdessen allgemeingültig sein, d.h. die Vertragsdaten, die Vertragsregeln und die Vertragsprozesse des Modells müssen unveränderlich für jede Vertragsart nutzbar und wiederverwendbar, d.h. stabil sein.

  • Mächtigkeit

Das Vertragsmodell ist umso besser, je größer sein Geltungsbereich ist.

Beispiel: Kryptowährungen

Im Falle der Kryptowährungen ist der Geltungsbereich extrem eingeschränkt. Das Vertragsmodell ist nur in der Lage Transaktionen abzubilden, mit dem die Verfügbarkeit über einen Vermögenswert (z.B. über den Bitcoin) vom einen Verfügungsberechtigten auf einen anderen übergeht. Das ist nichts anderes als eine einfache Bankkontenbuchung.

Ein Vertragsmodell sollte dagegen den Regelungsbereich aller Vertragsarten über den gesamten Life Cycle einer Vertrags- und Geschäftsbeziehung hinweg abbilden können. D.h. es muss die Anbahnung und die Verwaltung einer Vertragsbeziehung vollständig abbilden können.

    1. Die Vertragsanbahnung umfasst alle Vertragsprozesse von der Anfrage über das Angebot und die Vertragsverhandlungen bis zur Genehmigung und den Vertragsabschluss.
    2. Die Vertragsverwaltung umfasst den Vertragsvollzug hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtungen und deren Erfüllungen, aber auch alle Vertragsstörungen, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen, vorzeitiger einvernehmlicher oder streitiger Beendigung, das reguläre Vertragsende und die erforderlichen Vertragsabschlussmaßnahmen.

Kurz gesagt: Das Vertragsmodell muss mächtig sein.

  • Einfachheit

Zu guter Letzt muss das Vertragsmodell so aufgebaut sein, dass der Weg vom geschriebenen Vertrag zum modellierten Vertrag, also die Übersetzung aus der analogen Welt der Urkunde in die digitale Welt des Vertragsmodells für jeden sachkundigen Dritten zu bewältigen ist. Das bedeutet, dass ein einfaches Verfahren existieren muss, mit dem die analoge Welt in die digitale Welt überführt werden kann.

Mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT können diese 4 Prinzipien für jeden Vertrag umgesetzt werden.

1.3    Smart Contract

Wenn die vier Prinzipien für einen Smart Contract eingehalten werden, dann ist in der vollen Ausbaustufe ein Smart Contract ein Vertrag, dessen analoge Regelungen vollständig und widerspruchsfrei in ein stabiles, mächtiges und einfaches Modell der Vertragsdaten, der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und der Vertragsprozesse überführt worden sind.

Dieses Modell ermöglicht, dass

  • alle Vereinbarungen für den Computer lesbar gemacht werden können
  • alle prozessauslösenden Ereignisse verwaltet werden
  • alle damit verbundenen Prozesse rechtzeitig ausgelöst werden
  • alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen automatisch ermittelt werden
  • alle von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen eingefordert werden,
  • die vollständige Erfüllung aller Verpflichtungen überwacht wird,
  • die damit verbundenen Vertragsprozesse automatisch ausgeführt werden
  • alle Transaktionen in einem Journal (general contract ledger) dokumentiert werden und
  • alle Transaktionen und die zugrundeliegenden Regeln jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind.

 

2      Was hat die „blockchain“ mit „smart contracts“ zu tun?

Im Grunde genommen nichts.

Denn „smart contracts“ sind ein fachliches Konzept der Informationsnutzung und „blockchain“ ist ein technisches Konzept der Informationsspeicherung.

Die Blockchain-Technik – verbunden mit dem „distributed ledger“ – ist ein technisches Verfahren, mit dem chronologische Abläufe und deren Ergebnisse fälschungssicher dokumentiert werden können.

Das heißt:

  • „blockchain“-Techniken können zur Dokumentation einer jeden Art von wechselnden Systemzuständen eingesetzt werden.
  • Die fälschungssichere Dokumentation von „smart contracts“, deren Vertragsprozessen und deren Folgen ist nur eine der vielen Einsatzmöglichkeiten der „blockchain“.
  • Die fälschungssichere Dokumentation von „smart contracts“ kann – außer durch blockchain und distributed ledger – auch von vielen anderen Verfahren übernommen werden.

Nachstehend werden die verwendeten technischen Konzepte kurz erläutert.

2.1    Was ist eine „blockchain“?

Wenn in einem System Datensätze in chronologischer Reihenfolge entstehen und gespeichert werden, dann wird die Reihenfolge der Einträge in der Regel durch eine laufende Nummer dokumentiert. Im Hauptbuch oder Buchungsjournal ist dies eine Kombination aus Journalnummer und Transaktionsnummer

Um die Datensätze gegen Veränderung zu sichern gibt es verschiedene Methoden. Die „blockchain“-Technik verwendet dazu im Prinzip drei Elemente:

  1. Hash:

Der Inhalt der Datensätze wird durch einen möglichst eindeutigen Wert verschlüsselt. Diese Aufgabe übernimmt eine sogenannte Hashfunktion. Daneben erfolgt eine „public-private“-Verschlüsselung, welche sicherstellt, dass nur berechtigte und dafür vorgesehene Teilnehmer auf die Informationen zugreifen können.

2. Chain:

Der Hash des vorhergehenden Datensatzes wird im nachfolgenden Datensatz gespeichert und geht als Bestandteil des nachfolgenden Datensatzes in dessen Hashwert ein. So entsteht eine praktisch fälschungssichere Verkettung der Datensätze.

3. Block:

Die Hashwertermittlung und die Verkettung kann auch über mehrere Datensätze (blocks) erfolgen.

 2.2    Central Ledger vs. Distrubuted Ledger

Die Transaktionen, welche den Zustand eines Systems verändert haben, können chronologisch, lückenlos und nachvollziehbar im sogenannten Hauptbuch (general ledger) gespeichert werden. Dieses Hauptbuch übernimmt eine zentrale Dokumentationsaufgabe.

Die Datensätze des Hauptbuchs können mittels „blockchain“-Techniken gegen Fälschungen gesichert werden.

Das Hauptbuch wird in der Regel an einer zentralen Stelle verwaltet (central ledger). Dort wird durch den Betreiber („trusted party“) für die Nutzer mittels vertraglicher und technischer Regelungen ein vertrauenswürdiger Zugriff auf die Daten sichergestellt.

Eine alternative, aber sehr aufwendige – und früher oder später unwirtschaftliche – Speichertechnik bietet das „distributed ledger“. Dort wird das zentrale Hauptbuch an vielen Stellen parallel gespeichert. Dadurch kann das Vertrauen in einen zentralen Verwalter entfallen und wird durch das Vertrauen in den „Schwarm“ ersetzt.

Da jeder Datensatz parallel in allen Hauptbüchern gespeichert wird, erfolgt auch die Abfrage eines Datensatzes parallel in allen Hauptbüchern. Ein Datensatz wird als richtig erkannt, wenn er von der Mehrheit der beteiligten Hauptbücher bestätigt wird.

Zu diesem Prinzip gibt es zahlreiche technische Implementierungen und Varianten, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden muss.

2.3    Kryptowährungen

Wenn diese Techniken für Kryptowährungen eingesetzt werden, dann werden sie um weitere Konzepte ergänzt. Das bekannteste davon ist das sogenannte „mining“ zur Begrenzung der Kryptogeldmenge.

Eine detaillierte Darstellung der Blockchain und ihrer Verwendung bei der Definition und Verwaltung von Kryptowährungen mittels der Vertragssoftware COMAC 7 finden Sie unter „COMAC 7 COIN Softwarelösung für Wertgesicherte Kryptowährung (Big Picture)

3      Welche Vorteile bieten Smart Contracts?

Ein Smart Contract ermöglicht

  • Automatisierung der Vertragsprozesse
  • Einsparungen bei den Prozesskosten
  • Transparenz aller Vertragsabläufe
  • Transparenz aller Vertragswirkungen
  • Reduzierung der Vertragsrisiken

Die Eigenschaften und Vorteile von Smart Contracts können in wenigen Punkten zusammengefasst werden.

3.1    Vertragsregeln und Künstliche Intelligenz (KI)

In der Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarungen und die dabei genannten auslösenden Ereignisse und Bedingungen können als computerlesbare Regeln formuliert und in einem Vertragsmodell (bestehend aus Vertragsdaten und Vertragsprozessen) hinterlegt werden. KI Roboter setzen dieses Modell in Aktionen um.

3.2    Konsolidierungsfähige Verträge

Das Vertragsmodell ist konsolidierungsfähig, d.h. es kann für alle Arten von Verträgen ohne Strukturänderungen verwendet werden. Das bedeutet

  • Alle Vertragsdaten können im Vertragsdatenmodell gespeichert werden
  • Alle in der Vertragsurkunde definierten Vertragsprozesse können mit Parametereinstellungen im Vertragsmodell aus wenigen Standardprozessen generiert werden.
  • Ebenso können alle zur Anbahnung der Vertragsbeziehungen erforderlichen Geschäftsprozesse abgebildet werden.

3.3    Flexibel kaskadierbare Struktur

Smart Contracts sind kaskadierbar, d.h.

  • alle für die Erfüllung notwendigen Bereitstellungen und Beschaffungsmaßnahmen können ebenfalls unter Verwendung von Smart Contracts vereinbart werden und
  • das gesamte Geschäftsmodell kann durch Smart Contracts abgebildet werden.

3.4    Externe Vertragspartner und externe Services

Es können beliebig viele Vertragspartner und externe Services in beliebigen Rollen am Vertrag teilnehmen.

3.5    Ermittlung aller Vertragswirkungen

Die im Vertrag vereinbarten zeitlichen und finanziellen Wirkungen, insbesondere auch alle wirtschaftlichen und juristischen Eigentumsübergänge können für alle Vertragspartner, Vertragsleistungen und Vertragsgegenstände ermittelt und transparent dargestellt werden.

3.6    Leistungsverpflichtungen und Leistungserfüllungen

Die von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen können auf ihre Erfüllung hin überwacht und angefordert, sowie bei Nichterfüllung eskaliert werden.

3.7    Ereignissteuerung

Beim Vorliegen auslösender Ereignisse werden die KI Roboter alarmiert und die definierten Ereignisfolgen automatisch ausgeführt und für alle Prozessbeteiligten transparent gemacht.

4      Wie können Smart Contracts implementiert werden?

Wir empfehlen eine hybride Implementierung von COMAC 7 Smart Contracts in die ETHEREUM Blockchain (oder in andere vergleichbare Verfahren)

Schritt 1: SMART CONTRACT (einmalig)

  1. Nutzung des generischen COMAC 7 Modells der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und der Geschäftsprozesse mit über 1.000 Vertragstemplates
  2. Realistische Abbildung des Smart Contracts schnell und sicher ohne Programmierung durch Steuerungs- und Regelungsparameter
  3. Definition der Transaktionen, die in der Blockchain verwaltet werden sollen
  4. Automatische Erstellung der Runtime-Version des Smart Contracts
  5. Verschlüsselung und Referenzierung der Runtime-Version mit allen Vertragsregelungen zur Nutzung in der Blockchain

Schritt 2:  TRANSAKTIONEN (laufend während der Vertragslaufzeit)

  1. Erfassen, verwalten, steuern und berechnen der konkreten Vertrags- und Geschäftsbeziehungen samt aller Transaktionen
  2. Übertragung der definierten Transaktionen samt Smart Contract Schlüssel in die ETHEREUM Blockchain
  3. Veröffentlichung der Transaktionen in ETHEREUM

 

Mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT mit ETHEREUM Schnittstelle können Sie jeden Vertrag in einen „smart contract“ umwandeln und mit all seinen Vorteilen nutzen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.sbc-systems.eu


Ein wichtiger Hinweis:

Wir möchten nicht versäumen, auf ein ausgezeichnetes White Paper von Dr. Axel-Michael Wagner und Stefan Groß von der Kanzlei PSP in München hinzuweisen, welches Technologie, fachlichen Anspruch und rechtliche Implikationen von Smart Contracts beschreibt und  den Zusammenhang mit und den Unterschied zur Blockchain sehr gut darstellt.


 

Erlöswirksame Kundenverträge nach IFRS 15

IFRS 15 Kundenverträge

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware

sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 15 gerüstet.  

Buchen Sie hier Ihre unverbindliche Präsentation

COMAC 7

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1.

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen,
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln,
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

Definitionen
In COMAC 7 werden alle nach IFRS 15 relevanten und nachstehend erläuterten Sachverhalte verwaltet:

  • Vertrag: Der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die zu rechtlich durchsetzbaren Rechten und Pflichten führt.
  • Kunde: Der Kunde (Leistungsnehmer) ist eine Partei, die mit einem Unternehmen (Leistungsgeber) einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eingegangen ist, die Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Austausch für eine Gegenleistung sind.
  • Leistungsverpflichtung: Die Leistungsverpflichtung ist eine Zusage in einem Vertrag mit einem Kunden, Folgendes zu übertragen oder zu erbringen:
    • eine Ware oder
    • eine Dienstleistung
    • oder ein Bündel von Waren oder Dienstleistungen, die jeweils eigenständig abgrenzbar sind oder
    • eine Reihe von eigenständig abgrenzbaren Gütern oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und das gleiche Übertragungsmuster an den Kunden aufweisen
  • Transaktionspreis: Der Transaktionspreis ist der Betrag der Gegenleistung, die ein Unternehmen erwartungsgemäß vom Kunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhalten wird
  • Ertrag: Der Ertrag ist ein Zuwachs wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von
    • Zuflüssen oder
    • Werterhöhungen von Vermögenswerten oder
    • der Abnahme von Schulden,

die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, mit Ausnahme von Eigenkapitalerhöhungen, die sich aus Beiträgen von Eigenkapitaleignern ergeben.

  • Erlöse: Erlöse sind Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen

Fünfstufige Berechnung

Das Kernprinzip ist, dass ein Unternehmen Erlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtung(en), also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden.

Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:

  1. Identifizierung des Vertrags/ der Verträge mit einem Kunden,
  2. Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag,
  3. Bestimmung des Transaktionspreises,
  4. Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
  5. Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

Alle Stufen des Rahmenmodells werden mit COMAC 7 umgesetzt.

Leasingverträge bilanzieren nach IFRS 16

IFRS 16 Leasingverträge (Leasingnehmer)

 

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 16 gerüstet.  Buchen Sie hier Ihre unverbindliche Präsentation.

COMAC 7

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1.

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen,
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln,
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

 

Anforderungen

Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.

 

Vorgehensweise

  1. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen.
  2. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht.

Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.

 

Leasinggeber

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Insofern können die bisherigen geschäftsprozesse weitgehend erhaltem bleiben.

 

Klassifizierung

Für die Klassifizierung nach IFRS 16 werden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

 

Weitere Regelungen

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur

  • Definition eines Leasingverhältnisses,
  • zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie
  • zu Sale-and-LeasebackTransaktionen.

Auswirkungen beim Leasingnehmer

Aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, ist zu erwarten, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund des Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten sowie einem ähnlich hohen Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte erhöht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst.

SMART CONTRACTS und SMART BUSINESS CONTRACTS

Ein Smart Business Contract ist ein Vertrag, der

  • die dort getroffenen Vereinbarungen computerlesbar formalisiert
  • automatisch ihre zeitlichen und finanziellen Wirkungen ermittelt
  • die Erfüllung der von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen überwacht und
  • definierte Aktionen beim Vorliegen auslösender Ereignisse selbsttätig ausführen kann.

Was sind die Vorteile beim Einsatz von Smart Business Contracts?

Ein Smart Business Contract  ermöglicht

  • Automatisierung der Vertragsprozesse
  • Einsparungen bei den Prozesskosten
  • Transparenz aller Vertragsabläufe
  • Transparenz aller Vertragswirkungen
  • Reduzierung der Vertragsrisiken

Was sind die KPIs eines Smart Business Contracts?

Vertragsregeln

Alle in der Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarungen und die dabei genannten auslösenden Ereignisse und Bedingungen  können  als computerlesbare Regeln formuliert und in einem Vertragsmodell (bestehend aus Vertragsdaten und Vertragsprozessen) hinterlegt werden.

Vertragskonsolidierung

Das Vertragsmodell ist konsolidierungsfähig, d.h. es kann für alle Arten von Verträgen ohne Strukturänderungen verwendet werden. Das bedeutet

  • Alle Vertragsdaten können im Vertragsdatenmodell gespeichert werden
  • Alle in der Vertragsurkunde definierten Vertragsprozesse können mit Parametereinstellungen im Vertragsmodell aus wenigen Standardprozessen generiert werden.
  • Ebenso können alle zur Anbahnung der Vertragsbeziehungen erforderlichen Geschäftsprozesse abgebildet werden.

Modularer Aufbau

Smart Contracts sind kaskadierbar, d.h.

  • alle für die Erfüllung notwendigen Bereitstellungen und Beschaffungsmaßnahmen können ebenfalls unter Verwendung von Smart Contracts vereinbart werden und dass
  • das gesamte Geschäftsmodell kann durch Smart Contracts abgebildet werden.

Vertragspartner und Externe Services

Es können beliebig viele Vertragspartner und externe Services in beliebigen Rollen am Vertrag teilnehmen.

Vertragswirkungen

Die im Vertrag vereinbarten zeitlichen und finanziellen Wirkungen, insbesondere auch alle wirtschaftlichen und juristischen Eigentumsübergänge können für alle Vertragspartner, Vertragsleistungen und Vertragsgegenstände ermittelt und transparent dargestellt werden.

Vertragsverpflichtung und -erfüllung

Die von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen können auf ihre Erfüllung hin überwacht und angefordert, sowie bei Nichterfüllung eskaliert werden.

Ereignissteuerung

Beim Vorliegen auslösender Ereignisse können die definierten Ereignisfolgen automatisch ausgeführt und ihre Auswirkungen für alle Vertragsbeteiligten transparent gemacht werden.

Wo kann ich das anwenden?

Die COMAC 7 Vertragssoftware bietet zahlreiche Lösungen mit Smart  Business Contracts:

1.Allgemeines Vertragsmanagement

2.Financial Middleware

3.Leasing

4.Finanzierung

5.ABS und Forderungsverkauf

6.Health Care

7.Logistics

8.Strategische Beschaffung

9.Sales

und kann SMART an jede weitere Anforderung angepasst werden.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Vertragssoftware COMAC 7

Smart Business Contracts und Smart Contracts

Von der fachlichen Funktionalität her gesehen, muss ein Smart Business Contract aber nicht an eine Blockchain und die dort geltenden Einschränkungen an Smart Contracts gebunden sein. Unsere Smart Business Contracts können in Blockchains als externe Services durch ein „Oracle“ oder eine „Trusted Party“ betrieben werden.

CHECKLISTE FÜR LEASING- UND FINANZIERUNGS-SOFTWARE

SBC Systems GmbH

Die SBC Systems GmbH ist Unternehmensberater und Softwarehersteller für das  Management, Accounting und Controlling von Leasing- und Finanzierungsverträgen.

Unsere Vertragssoftware COMAC 7 erfüllt alle Anforderungen aus dieser Checkliste.

Als Ergebnis unserer Arbeit aktualisieren wir laufend unsere Checklisten für die Beschaffung und Bewertung von Leasing- und Finanzierungssoftware.

Jetzt aktuell und für COMAC 7 Kunden schon immer verfügbar:

Bilanzierung der Leasingverträge nach IFRS 16

Anforderungen

Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.

Vorgehensweise

  1. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen.
  2. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht.

Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.

Mehr finden Sie hier

 

 CHECKLISTE ZUR BESCHAFFUNG VON SOFTWARE FÜR DAS MANAGEMENT, ACCOUNTING UND CONTROLLING VON LEASING- UND FINANZIERUNGSVERTRÄGEN

In der folgenden Checkliste sind wichtige Fragen und Anforderungen zusammengestellt. Diese helfen Ihnen, wenn Sie

  • die Qualität Ihrer bestehenden Softwarelösung bewerten,
  • die Fähigkeiten einer neuen Softwarelösung beschreiben oder
  • die Angebote verschiedener Hersteller vergleichen wollen.

Die Checkliste liefert erste, aber belastbare Ergebnisse. Für eine optimierte auf Ihren Bedarf zugeschnittene Lösung müssen diese Ergebnisse durch einen Anforderungskatalog oder ein Pflichtenheft ergänzt werden. Oder Sie wählen einfach die COMAC 7 Vertragssoftware.

COMAC 7  basiert auf dem StandardBusinessCode geschützt durch United States Patent Application Publication  Pub. No.: US 2003/0149556 A1, Inventor Hugo Christian Rieß, SBC Systems GmbH.

 

Grundfrage

Können alle Ihre Verträge schnell, einfach, sicher und vollständig erfasst, bearbeitet und für Vergangenheit und Zukunft ausgewertet werden?

Wenn Sie hier Verbesserungsbedarf sehen, dann sollten Sie in die Details der Checkliste einsteigen.

 

1       Funktionsumfang

1.1      Vertragsarten

Können alle für Sie relevanten Vertragsarten abgebildet werden?

1.1.1    Leasing

Wichtige Vertragsarten für Leasing sind:

a)    alle Leasingformen (Direct Leasing, Absatzleasing, Same Name Leasing)

b)    alle Geschäftsbereiche (Kfz.-, Mobilien-, Immobilien-Leasing, Mietkauf)

c)     alle Vertrags- und Geschäftsmodelle wie z.B.

  1. Finance Leasing,
  2. Operate Leasing,
  3. Kommunal-Leasing,
  4. Sale and Lease Back,
  5. Doppelstockmodelle,
  6. Betreibermodelle,
  7. Investorenmodelle
  8. Public-Private-Partnership-Modelle
  9. Kapazitätsauslastungsleasing
  10. Einsparungsleasing

d)    alle Produkte  wie z.B.

  1. Teilamortisationsmodelle
  2. Vollamortisationsmodelle
  3. Kündbare Verträge
  4. Auslastungsverträge
  5. Mieterdarelehensmodelle
  6. Buchgewinn-/Buchverlustmodelle

e)    alle Zusatzprodukte wie z.B.

  1. Fleet-Management / Full-Service-Leasing
  2. Betriebsbereitschaftsservices (Wartung, Betriebsmittel, Verschleißteile Instand-setzung)
  3. Kostenvoranschläge, Freigaben, Rechnungsprüfungen
  4. Tankpool-Abrechnungen
  5. Kundeninformationssysteme
  6. Garantiezeitenverwaltung
  7. Genehmigungen
  8. Versicherungen

1.1.2       Miete

Vertragsarten im Bereich der Miete sind

a)    Unbegrenzte Miete

b)    Langfristmiete

c)     Kurzfristmiete

d)    Objektabrechnung

e)    Mietkauf

1.1.3     Finanzierung

Wichtige Vertragsarten für Finanzierung sind:

f)     Investitionsgüterfinanzierungen wie z.B.

  1. Annuitätendarlehen
  2. Ratendarlehen
  3. Hypothekendarlehen
  4. Kontokorrentfinanzierungen

g)    Einkaufsfinanzierung

h)    Lagerfinanzierung

i)      Factoring

j)     Refinanzierung wie z.B.

  1. Darlehen
  2. Investorenmodelle
  3. Forderungsverkauf
  4. ABS /ABCP-Transaktionen
  5. Passiv-/Einlagengeschäft

1.1.4     Finanzierungsbeiträge

a)    Eigenmittel

b)    Förderungen

c)     Subventionen

d)    Kautionen

e)    Zulagen

f)     Zuschüsse

g)    Vorauszahlungen

h)    Sonderzahlungen

i)      Erhöhte Erstmieten

j)     Zielzahlungen

1.1.5       Kalkulation

a)    Alle Kalkulationsverfahren

b)    Integrierte Geschäftsprozessbezogene Kalkulation über den gesamten Vertragslebenszyklus,

c)     Optimierungsverfahren z.B. für Optimierung von Steuermodellen

d)    Berechnung aller finanzwirksamen Konsequenzen während des gesamten Vertragslebenslaufes

e)    Zeitreihenverfahren

f)     Integrierte Vertragshistorie und Planungsrechnung

1.1.6       Verbundene Verträge

a)    Kaufverträge

b)    Beschaffungsverträge

c)     Bauverträge

d)    Baunebenleistungsverträge

e)    Rückkaufvereinbarungen Sicherheitenverwaltung

f)     Garantievereinbarungen

g)    Patronatserklärungen

h)    Provisionsvereinbarungen (Vertriebsabrechnung, Bonifikationen, Strukturvertrieb)

1.1.7       Allgemeine Verträge

Können darüber hinaus Verträge aller Art verwaltet werden? Solche Verträge sind z.B.

a)    Telekommunikationsverträge

b)    Versicherungsverträge

c)     Informationsdiensteverträge

d)    Lizenzverträge

e)    Patente,

f)     Beteiligungen,

g)    Dauerschuldverhältnisse,

h)    Service Level Agreements SLA

i)      Beraterverträge

j)     Versorgungsverträge (Gas, Wasser, Strom)

k)    Entsorgungsverträge

1.2      Vertragsinnovationen

Können Vertragsarten und Vertragsgestaltungen abgebildet werden, die Sie heute noch nicht kennen, d.h. besteht ein generelles Konzept zur Abbildung von Verträgen aller Art?

1.3      Vertragsvorlagen

Können Vertragsvorlagen verwendet werden, die vom Anwender frei gestaltbar sind?

1.4      Vertragslebenslauf

Werden alle Lebenslaufphasen eines Vertrages abgebildet?

a)    Vertragsanbahnung mit Anfrage,

b)    Ausschreibung,

c)     Angebote und Angebotsvergleich u.a. können alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen bereits beim Angebotsvergleich berechnet werden? Kann ein Vertragsobligo gebildet werden?

d)    Genehmigung und Vertragsabschluss mit Terminplanung und Finanzplanung über den gesamten Vertragszeitraum

e)    Vertragsdurchführung mit Aufgabenverwaltung, automatischer Rechnungsstellung, automatischer Rechnungsprüfung

f)     Vertragsänderungen, Historienverwaltung, Verlängerungen und Verkürzungen jeweils mit automatischer Neuberechnung aller Planwerte

g)    Vertragsstörungen

h)    Vertragsverlängerungen

i)      Early Termination

j)     Vertragsbeendigung: Können Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kündigung berechnet werden?

k)    Kann ein Vertrag in verschiedenen Vertragsstatus (z.B. Kalkulation, Plan, Soll, Ist) geführt werden? Sind Simulationen des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderungen möglich?

1.5      Vertragsregelwerk

a)    Können alle vertraglichen Vereinbarungen mit einem Regelwerk erfasst werden?

b)    Kann die Verwaltung des Regelwerks ohne Programmierung erfolgen und vom Sachbearbeiter selbst durchgeführt werden?

c)     Können aus den Vertragsregeln automatische Berechnungen für Planwerte und Rechnungen erstellt werden?

1.6      Vertragsdaten und Geschäftsprozesse (Übersicht)

Können die nachstehenden Vertragsdaten erfasst und berechnet werden?

a)      alle Vertragsstrukturen (insbesondere Geschäftspartner, Objekte, Verträge, Leistungsumfänge, Transaktionen, Kostenstellen)

b)      alle Beziehungen (zwischen Geschäftspartnern, Vertragsobjekten und Verträgen)

c)      alle Vertragsregeln (Zeitwirkungen, Finanzwirkungen, andere auslösende Ereignisse)

d)      alle finanziellen und wirtschaftlichen Vertragswirkungen wie z.B.

  1. Plan, Soll, Ist für Mengen, Preise, Werte
  2. für Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft
  3. mit automatischer Historienführung bei Änderungen

1.7      Fristenverwaltung

a)      Können über das Vertragsmanagementsystem für einen Vertrag verschiedene Fristen (Kündigungsfrist, Gewährleistungsfrist, Zahlungsfrist, …) verwaltet werden?

b)      Können diese Klauseln frei erweitert und eingestellt werden?

c)      Können aus den Vertragsklauseln automatisch Termine berechnet werden?

d)      Können automatische Terminkalender geführt werden?

e)      Können wichtige regelmäßige Termine, wichtige außerplanmäßige Termine, wichtige auslösende Ereignisse von Folgeaktivitäten, wichtige Festlegungen ohne terminliche Bindung (z.B. Haftung o.ä.), Hinweise auf Bürgschaften o.ä. verwaltet werden?

f)      Können alle Arten von Kündigungen, Preisanpassungen, Abstimmungen, Abrechnungen, Verlängerungen, Bürgschaften und Sicherheiten verwaltet werden?

Können die Termine für die Vertragswirkung, die Ankündigung und den operativen Vorlauf getrennt verwaltet werden?

Können andere auslösende Ereignisse als Termine verwaltet werden? Welche sind dies?

Können die Modalitäten der Fristen verwaltet werden, d.h. Anlass, Veranlassung, Formvorschriften, Umfang der Wirkung (z.B. Teilkündigungen)

Welche der folgenden Vertragsklauseln können verwaltet werden: Ausschlüsse, Ankündigungspflichten, Beistellungen, Bürgschaften, Garantien, Gewährleistungen, Haftung, Mängelbedingungen, Rahmenbedingungen, Sicherheiten?

Können ad-hoc-Termine verwaltet werden?

Können Terminpläne berechnet werden?

Gibt es eine automatische Fristenüberwachung

Werden automatische Terminkalender nach Anwendern, nach Verträgen, nach Vertragsklauseln, nach Sachgebieten oder nach anderen Kriterien des Kunden geführt?

1.8      Geschäftspartner

Welche Geschäftspartnerdaten muss die Software verwalten können?

a)    Stammdaten

b)    Adressen

c)     Ansprechpartner

d)    Bankverbindungen

e)    Geschäftspartnerbeziehungen

f)     Frei definierbare Zusatzdaten

1.9      Objekte

Leasinggegenstände und Finanzierungsgegenstände werden zusammengefasst als Objekte bezeichnet.

1.9.1       Allgemeine Anforderungen

Welche Objektdaten muss die Software verwalten können?

a)    Stammdaten

b)    Objektpositionen

c)     Objekt-Objekt-Beziehungen

d)    Objektlebensläufe

e)    Geschäftspartnerrollen in Objekten

f)     frei definierbare Objekt-Zusatzdaten

1.9.2       Spezielle Objektregister

a)    Grundbücher

b)    Kataster

c)     Baurechtsbücher

d)    Zusammenlegungen und Trennungen

e)    Objektverwendungen in Verträgen aller Art

1.10   Vertragsstammdaten

Welche Vertragsstammdaten muss die Software verwalten können?

a)    Vertrag

b)    Vertragspartner

c)     Stammdaten

d)    Vertragslaufzeit

e)    Beziehungen (Geschäftspartner-Rollen in Verträgen; Ansprechpartner-Rollen in Verträgen; Vertragsbeziehungen)

f)     Geschäftsauftrags-Klauseln (Aufgaben, Termine Fristen, wiederkehrende Aufgaben)

g)    Vertragsklauseln aller Art

1.11   Dokumente, Informationen und Notizen

Welche Dokumente und Notizen muss die Software verwalten können?

a)    Notizen und Notizarten

b)    Texte, Prospekte und Informationen aller Art

c)     Bilder und Graphiken

d)    Pläne

e)    Dokumente aller Art und aller Formate

f)     Automatische Zuordnung aller Informationen zu den jeweils relevanten Sachverhalten

1.12   Leistungsumfang eines Vertrages

Können alle Daten zum Leistungsumfang eines Vertrages verwaltet werden, d.h. im Einzelnen

a)    Können alle Leistungsarten (Kostenarten) verwaltet werden?

b)    Könnte für jede Leistungsart ein eigener Leistungszeitraum verwaltet werden?

c)     Wird die Leistung dem Leistungsgegenstand (Leistungsgegenständen) zugeordnet, so dass zum Beispiel Folgekosten von Investitionen (= Leistungsgegenstände) berechnet werden können?

d)    Können die Kosten den jeweiligen Kostenträgern, Kostenstellen und PSP-Elementen zugeordnet werden?

e)    Können die Leistungsarten nach Qualitätsmerkmalen weiter differenziert werden?

f)     Können für Leistungsmengen und Leistungspreise getrennte Regeln hinterlegt werden?

g)    Können für alle Leistungen die Mengen, Preise und Werte für den gesamten Leistungszeitraum als Planwerte berechnet werden?

h)    Können die vertraglichen Leistungen der tatsächlichen Leistungsinanspruchnahme gegenübergestellt werden?

i)      Können Plan-Soll-Ist-Vergleiche für jede einzelne Vertragsleistung durchgeführt werden?

1.13  Messwesen

a)    Besteht ein Messwesen, mit dem eine variable Inanspruchnahme von Leistungen dokumentiert werden kann?

b)    Kann dieses einfach vom Sachbearbeiter an neue Vertragsanforderungen angepasst werden?

c)     Können hieraus automatische Rechnungen erstellt werden?

d)    Können hieraus automatische Rechnungsprüfungen durchgeführt werden?

1.14   Rechnungsbuch

a)    Können die Leistungsabrechnungen (Rechnungsausgang und Rechnungseingang) erfasst und bearbeitet werden?

b)    Können die Ausgangsrechnungen automatisch berechnet werden?

c)     Können die Eingangsrechnungen automatisch geprüft werden?

d)    Können Rechnungsdifferenzen zu den Vertragswerten erkannt und gesondert abgestimmt werden?

e)    Können die Rechnungen und die Abweichungen von den Vertragswerten nach einem 6-Augen-Prinzip freigegeben werden?

f)     Können für alle Verträge und die einzelnen Leistungen laufend die Obligowerte abgefragt werden?

1.15   Änderungsnachweis

a)    Lassen sich Änderungen verfolgen? Lässt sich bei jeder Änderung feststellen welche Änderung zu welchem Zeitpunkt vorgenommen wurde?

b)    Wird für alle Vertragsdaten ein automatischer Änderungsnachweis geführt?

 

 

2       Vertragsaccounting und Leasing Accounting Engine

Aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Anforderungen ist für Finanzinstrumente (wie z.B. Leasing- und Finanzierungsverträge, sowie Derivate) ein detaillierter Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Wirkungen in Form eines umfassenden Nebenbuchs erforderlich.

Hierzu sind die nachstehenden Fragen zu beantworten:

2.1      Grundfrage

Kann das Vertragsaccounting die eingegangenen Vertrags- und Geschäftsbeziehungen parallel und zeitgleich nach verschiedenen nationalen und  internationalen Rechnungslegungsnormen (wie z.B. HGB, IAS, IFRS, US-GAAP) vollautomatisch buchen?

2.2      Rechtliche Grundlagen

Können folgende Rechnungslegungsnormen parallel und automatisch gebucht werden:

a)      HGB

b)      IFRS

c)      IAS

d)      US-GAAP

e)      RechKredV

2.3      Fachliche Eigenschaften

Die Accounting Engine muss alle erforderlichen Funktionen zur Verfügung stellen  um ein automatisiertes leistungsbezogenes Nebenbuch zu verwalten.

a)      Können die Accounting Regularien eines jeden Landes eingestellt und verwaltet werden?

b)      Können unternehmensspezifische und buchungskreisbezogene Regularien eingestellt werden?

c)      Können – ausgehend von einer Geschäftstransaktion – gleichzeitig mehrere Kontierungen in unterschiedlichen Büchern erstellt werden?

d)      Können alle Buchungen in einer einheitlichen Struktur und einem einheitlichen Format für alle Anwendungen gespeichert werden?

e)      Kann das Vertragsaccounting in Form eines geschlossenen Nebenbuchs eingerichtet werden und zwar

  1. je Mandant oder Buchungskreis
  2. je Rechnungslegungsnorm
  3. je Land
  4. und all diese Anforderungen parallel und automatisch?

f)      Können im Nebenbuch alle relevanten Accounting-Berichte nach Wirtschaftsperioden, Mandanten und Mandantengruppen, Geschäftspartnern, Verträgen, Leistungen, Produkten und Projekten ausgewiesen werden?

g)      Werden aus dem Leasing- und Finanzierungsnebenbuch alle Geschäftsvorfälle in Form automatischer Buchungen für das Hauptbuch bereitgestellt werden?

h)      Kann die Übernahme der Buchungen auch aggregiert in Form von Summenbuchungen mit Einzelnachweis erfolgen?

i)       Erfolgen laufend automatische Abstimmungen zwischen Hauptbuch und Nebenbuch?

j)      Werden im Nebenbuch alle Buchungen in seinem Grundbuch mit laufend durchnummerierten Transaktionsjournalen ausgewiesen?

k)      Genügt das Nebenbuch allen Anforderungen der GOB, GOBS und GDPdU?

l)       Kann das Nebenbuch parallel unterschiedliche Wirtschafts- und Berichtsjahre verwalten?

m)    Kann das Nebenbuch getrennte Einzelabschlüsse, Teilkonzernabschlüsse und Konzernabschlüsse verwalten, jeweils auch nach unterschiedlichen Wirtschaftsjahren?

2.4       Grundausstattung an Buchungsregeln

a)      Werden die Buchungen des Nebenbuchs durch ein zentrales Regelwerk gesteuert?

b)      Kann dieses Regelwerk für alle Geschäftsbereiche, Unternehmensgrößen, Branchen und Rechtsformen und für alle Systemlandschaften eingesetzt werden?

c)      Kann das Regelwerk alle oben aufgeführten Buchungsvorschriften einschließlich der Abgrenzungen buchen?

d)      Können die Sachbearbeiter diese Buchungsregeln ändern ohne Programmierung?

e)      Bestehen für alle Leasing- und Finanzierungsverträge und für alle Vertragsphasen bereits voreingestellte Buchungen?

f)      Erlaubt das Nebenbuch die automatische Parallelbuchhaltung nach verschiedenen Rechtsgrundlagen wie z.B.  HGB und IAS / IFRS sowie Steuerrecht?

g)      Sind zwischen den verschiedenen Rechnungslegungen (z.B. HGB und IFRS) auf der Geschäftsebene (d.h. für jeden Vertrag) und für jeden beliebigen Zeitraum Überleitungsrechnungen möglich?

h)      Ist das Regelwerk mehrwährungsfähig?

i)       Kann das Regelwerk alle accounting-relevanten Ereignisse über den gesamten Vertragslebenslauf hinweg automatisch buchen?

j)      Kann das Regelwerk vorausschauende und rückwirkende Ereignisse verarbeiten, so dass der Zeitpunkt der Wirkung und der Zeitpunkt der Erfassung auseinanderfallen können?

k)      Erstellt, verwaltet und dokumentiert das Regelwerk automatisch alle Korrekturbuchungen, die im Rahmen von Änderungen und Korrekturen anfallen?

l)       Besitzt das Nebenbuch eine umfassende automatische UNDO-Funktion, welche die Rücknahme aller Geschäftsprozesse erlaubt, d.h. aufgehobene Ereignisse können in ihren Wirkungen vollständig neutralisiert werden?

m)    Zeigt das Nebenbuch alle finanzwirksamen Konsequenzen, die ein Geschäft in der Vertrags-, Leistungs- und Vermögenssphäre hat?

n)      Kann das Nebenbzuch die ereignisorientierten Ergebnisse der Geschäftsprozesse aus dem Front-Office in die geschäftsorientierte Sicht des Subledger / Nebenbuchs transformieren und diese in die institutionelle Sicht des Rechnungswesens? Sind diese Transformationen sind bi-direktional, d.h. die institutionelle Sicht des Rechnungswesens kann aus dem Rechnungswesen heraus online in die geschäftsorientierte Sicht des Subledger / Nebenbuchs und die ereignisorientierte Sicht des Front-Office übergeleitet werden?

  • o)      Ist das Nebenbuch eine vollautomatische  „Back Office Engine“, d.h. wird die logische Verarbeitungsmaschine durch ein einstellbares Regelwerk gesteuert?

p)      Verwendet das Nebenbuch für  jedes accounting-relevante Ereignis die zugeordneten Regeln?

q)      Sind als Ausnahmen auch manuelle Buchungen möglich und dokumentiert?

2.5      Buchungsfunktionen

Kann das Nebenbuch für Leasing-, Finanzierungs- und Derivatgeschäfte die folgenden Funktionen abbilden?

Funktionsgruppen Funktionen
Mandantenverwaltung Unbegrenzt   Mandantenfähig

Jeder   FiBu-relevante Geschäftspartner kann Mandant werden. Zusammenfassung von   Geschäftspartnern (GP) zu GP-Gruppen Zusammenfassung von   Mandanten zu Mandantengruppen MandantenpflegeKontenverwaltungKontenrahmen Kontenplan Unterkonten und   Nebenbücher Pflege von   KontenbewegungenStammdatenverwaltungBenutzerdefinierte   Schlüssel Kostenarten,   Kostenstellen, Kostenträger Sachbearbeiter   Dialogbuchen (mandantenübergreifend) Buchungsschlüssel   Dialogbuchen (mandantenübergreifend) Kontierungsarten   Dialogbuchen (mandantenübergreifend) Steuerkürzel Buchungstexte   Dialogbuchen Belegarten Kontierungstypen LeistungsaustauschtypenBuchenBuchungsroutinen Mandantenübergreifend   buchen Löschen von   unbebuchten Konten Erstellen von   Dialogbuchungen (mit / ohne Datumsvorgabe) Ausbuchen von   Kontendifferenzen Erfassung von   wiederkehrenden Buchungen im Dialog Pflege von erfaßten   wiederkehrenden Buchungen Ausführung von   erfaßten wiederkehrenden Buchungen für einen vorgegebenen Zeitraum Ausführung von aus   Verzinsungsläufen resultierenden wiederkehrenden Buchungen Ausführung von aus   der Aktivierung von Verträgen resultierenden BuchungsvorschlägenAuswertungenAusgabe von   Ausgangsrechnungen, resultierend aus speziellen Belegen im Rahmen des   Dialogbuchens bzw. der Kontenverzinsung Universelle Anzeige   von Kontenbewegungen Kontendruck Kontendruck   (taggenau) Journaldruck Journaldruck   (getrennt nach Mandanten) Summen- und   Saldenliste Summen- und   Saldenliste (taggenau) Universelle Ausgabe   von Offenen Posten-Listen Tagesende-RoutineZahlungsverkehrZahlungsaufträge Automatischer   Zahlungsverkehr (AZV), buchende Version Automatischer   Zahlungsverkehr (AZV), nichtbuchende Version Bewegungspflege für   den AZV Setzen von   Zahlungssperren für den AZV Aufheben von   Zahlungssperren für den AZV Datenträgeraustausch Standardscheckdruck   und Sonderscheckdruck Überweisungsdruck /   Erlagschein Druck von   Lastschriftbelegen für buchende Version des AZV Bankkontendisposition   (Geldtransfer) Überweisungsdruck   für Belege aus der BankkontendispositionOffene Posten-VerwaltungZahlungsverzug Ausgleich Offener   PostenVerzinsungVerzinsung Pflege von   Zinstabellen VerzinsungsartenUmsatzsteuervoranmeldungUmsatzsteuerberechnung Vorsteuerverrechnung Meldekreise Meldekreisteilnehmer Erstellung der   UmsatzsteuervoranmeldungAnlagenbuchhaltungLeasingobjekte (Zugang,   Abgang, Veränderungen)

Abschreibungen,   Zuschreibungen

Buchwerte,   Restbuchwerte

Erstbewertungen,   Folgebewertungen    BilanzierungPflege von   Komponenten zur Erstellung von Bilanzbildern Pflege von   Bilanzbildern, inkl. Zuordnung von Konten zu Bildpositionen Erstellung von   Bilanzen (monatsbezogen und taggenau) Ausweis nach   Restlaufzeit Konsolidierung mit   Umbuchungen, Bereinigungen Summen- und   Saldenliste (monatsgenau und taggenau) Pflege von   Definitionsschlüsseln für die Summen- und Saldenliste Pflege von   Kontenkennungen für die Summen- und SaldenlisteMahnwesenPrüfung Offene   Posten Pflege von   Mahnstufen Pflege von   Mahngebühren Automatischer   MahnlaufAnlegerbuchhaltungAnlegerbuchhaltungFakturierung /   VorschreibungFakturierung der   aus aktivierten Verträgen resultierenden Zeitreihen Pflege von   Leistungskomponenten für die Fakturierung von Zeitreihen Pflege von   Rechnungsarten für die Fakturierung von Zeitreihen Pflege von   Standardrechnungsarten für die Fakturierung von Zeitreihen Pflege von Layouts   für die Fakturierung von Zeitreihen Erfassung von Eingangsrechnungen Erfassung von   Ausgangsrechnungen Abarbeitung von   Buchungsvorschlägen aus erfaßten Rechnungen

 

 

 

2.6      Controlling

Können folgende Controllingaufgaben abgebildet werden?

a)      Operatives Controlling

  1. Bilanz, GuV,
  2. Einzelgeschäftskalkulation, Planung, Soll-Ist-Vergleich, Abweichungsanalysen,
  3. Auswertung auf Kostenstellen, Gesellschaften, Regionen

b)      Strategisches Controlling

  1. Analyse des Portfolios, Märkte und Mitbewerber,
  2. Verkaufsstrategien -„echter“ Verkauf versus Finanzierung,
  3. Zusammenspiel sales, finance und Verwertung

c)      Einzelgeschäftscontrolling

  1. Objektcontrolling
  2. Partnercontrolling
  3. Nachkalkulation
  4. Deckungsbeitragsrechnungen nach Produkten, Regionen, Objekten
  5. Profitcenterrechnung
  6. Planungsrechnung auf Basis von Zeitreihen
  7. Meldewesen, Solvabilität
  8. Substanzwertbetrachtungen
  9. MIS

 

 

2.7      Risk Compliance, Governance

2.7.1       Allgemeine Fragen

Können die relevanten unternehmensspezifischen und gesetzesnahen Normen erfüllt werden, insbesondere:

a)      Corporate Governance

b)      Compliance

c)      Internes Kontrollsystem (IKS)

d)      Korruptionsprävention

e)      Audit-Vorgaben

2.7.2       Risikomanagement

Können die folgenden Risiken ermittelt und gemanagt werden?

a)      Einzelgeschäftsrisiken, d.h. Definition, Berechnung und Analyse von Länderrisiko, Kreditrisiko, Preisrisiko

b)      Operatives Risk Management

  1. Standardisierte Genehmigungsprozesse,
  2. Aushaftendes Kapital versus Wertverlaufsanalysen von Objekten und Sicherheiten,
  3. Schätzfunktionen zur Ermittlung des Wertberichtigungsbedarf auf der Basis dynamischer Marktwert-Restwert-Schätzungen,
  4. Sicherheitenkataloge,
  5. Kundenobligo und Finanzrisiko,
  6. Scoring und Rating auf Kunden- und Lieferantenseite,
  7. Implementierung von Frühwarnsystemen

c)      Strategisches Risk Management

  1. Ökonometrische GRC-Modelle zur Risikoabschätzung bei Wertverläufen, Eigenkapitalausstattung, Fristigkeiten, Steuerung des Neugeschäftes

d)      Basel II und III

2.7.3       IKS

Kann das IKS insbesondere die Verarbeitungslogik des Nebenbuchs (einmalig bei Funktionsabnahme) und die eingestellten Regeln (nach jeder Regeländerung) kontrollieren?

Kann das IKS insbesondere folgende Regeländerungen überwachen

  1. nach      Änderungen im Produktbaukasten,
  2. nach      Änderungen in den Geschäftsprozessen
  3. nach      Änderungen in Tax, Legal und Compliance

Haben alle Regeln einen zeitlichen Gültigkeitsbereich mit Berechtigungs- und Historienverwaltung?

Können vorausschauende Regeländerungen bereits im Zeitpunkt der Bekanntmachung verarbeitet werden (z.B. USt.-Änderungen)?

Falls rückwirkende Regeländerungen erfolgen, kann dann auch ein Nachbuchen der Neu- und Korrektureffekte im laufenden Monat bzw. fallweise geregelt durchgeführt werden?

Unterliegen alle Regeländerungen den Sicherungs-, Zugriffs-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten des Rechnungswesen?

Entspricht das Regelwerk und das Nebenbuch  allen Anforderungen aus den Bereichen Tax, Legal und Compliance?

 

 

3       Dokumentenmanagement

3.1     Composerfunktion

d)      Hat die Software Composer-Funktionen, d.h. können aus einem zentralen Klausel-Lager Verträge Stück für Stück und in Zusammenarbeit mehrerer berechtigter User zusammengefügt werden und kann daraus ein Vertragstext erzeugt werden?

e)      Können diese Daten automatisch in die Vertragsdatenbank und ins Regelwerk übernommen werden für automatische Berechnungen?

f)      Besteht eine halbautomatische Vertragserfassung, d.h. die automatische Erfassung von Verträgen anhand verschiedener, auch unternehmensspezifischer, Vertragsvorlagen?

3.2      Archivierung

a)      Besitzt die Software ein Dokumentenmanagementsystem?

b)      Können Vertragsakten und Projektakten gebildet werden?

c)      Können die Dokumente in verschiedenen Akten zugeordnet sein?

3.3      Dokumentensuche

a)      Können im Vertragsmanagementsystem abgelegte Dokumente auch über Schlüsselworte aus dem Text (z.B. Kammerofen) aufgefunden werden?

b)      Besteht die Suchfunktion für die deutsche und für andere Sprachen?

c)      Ist eine Volltextsuche verfügbar?

d)      Können Rahmenverträge, Einzelverträge, Abrufe und Belege gesucht werden?

3.4      Dokumentenvergleich

a)      Ist ein automatischer Dokumentenvergleich möglich?

b)      Ist ein Dokumentenvergleich auch dann möglich, wenn die Dokumente nicht im gleichen Format (z.B. Word und PDF) vorliegen?

 

 

4       Internationaler Einsatz

4.1      Konzernweiter Einsatz und Mehrwährungsfähigkeit

a)      Ist das Vertragsmanagement konzernweit (weltweit) einsetzbar?

b)      Kann dezentrale oder zentrale Bearbeitung frei kombiniert werden?

c)      Können an den Arbeitsplätzen konzernweite, nationale, unternehmensspezifische oder individuelle Standards frei gewählt werden?

d)      Kann an jedem Arbeitsplatz entschieden werden in welcher Sprache die Bildschirm- und Berichtslabels zu sehen sind (also die Führungstexte auf den Bildschirmen und die Überschriften auf den Berichten)

e)      Kann an jedem Arbeitsplatz entschieden werden in welcher Sprache die Schlüsselbegriffe und Klassifikationen verwendet werden sollen (zum Beispiel Rechtsformen, Produktgruppen, Vertragsarten, Leistungsarten, Risikoklassen usw.)

f)      Erfolgt automatisch eine Umrechnung in die Konzernwährung?

g)      Ist die Software mandandenfähiig?

h)      Können sowohl konzerneigene Unternehmen als auch Teilkonzernunternehmen und befreundete Unternehmen in den gesamten Anwenderverbund – jeweils mit individuell festlegbaren Berechtigungen – aufgenommen und zentral verwaltet werden?

4.2      Mehrsprachigkeit

a)      Kann das Vertragsmanagementsystem neben deutsch und englisch auch in weiteren Sprachen (z.B. tschechisch, arabisch, chinesisch) angeboten werden? Kann die Umstellung auf andere Sprachen und spezielle Fachbegriffe auch durch den Anwender selbst erfolgen?

b)      Können Vertragsdaten aus einer Sprache automatisch in eine andere Sprache übersetzt werden?

c)      Können alle Sprachen (Labels, d.h. Aufbau von Bildschirmen und Auswertungen sowie strukturierte Inhalte) dargestellt werden für die es UNICODE-Referenzen gibt?

d)      Können Verträge über Sprachgrenzen hinweg einheitlich erfasst, verwaltet und ausgewertet werden.

e)      Bestehen automatische Übersetzungs- und automatische Umrechnungsfunktionen?

f)      Können konsolidierte Auswertungen über den gesamten Datenbestand in frei gewählten Sprachen nach konzerneinheitlichen oder individuellen Vorgaben erfolgen?

g)      Kann für die Suchfunktionen die Vorgabe von Schlüsselbegriffen in allen freigegebenen Sprachen erfolgen?

h)      Werden Suchergebnisse aus dem gesamten Vertrags- und Dokumentenbestand bereitgestellt, auch wenn die jeweiligen Verträge in anderen Sprachen erfasst worden sind?

i)       Kann frei gewählt werden in welcher individuell wählbaren Währung die Verträge erfasst werden sollen?

j)      Kann eine Volltextsuche durchgeführt werden, die nach frei definierbaren Begriffen die Texte in allen Sprachen nach den vorgegebenen Begriffen durchsucht?

 

 

5       Informationssystem

5.1      Verfügbare Daten

a)      Sind für die gesamte Vertragslaufzeit alle zeitlichen, mengenmäßigen und wertmäßigen Vertragsfolgen als Planwerte, Istwerte und historische Daten verfügbar?

b)      Gibt es eine über alle Vertragsarten einheitliche Datencodierung, die sämtliche betriebswirtschaftlichen Fragestellungen auch ad-hoc zulässt?

5.2      Freie Kombination aller Daten

a)      Können Auswertungen über alle Informationen von den Sachbearbeitern selbst erstellt werden?

b)      Werden die notwendigen Programmierungen automatisch durch die Vorgaben der Sachbearbeiter erstellt?

c)      Können die Ergebnis- und Trefferlisten frei von den Sachbearbeitern gewählt oder erstellt werden?

d)      Können Verträge, die in verschiedenen Sprachen und verschiedenen Währungen erfasst sind in gemeinsamen Auswertungen in beliebigen Auswertungs-Sprachen und Auswertungs-Währungen ausgegeben werden?

5.3      Währung und Sprache

Kann die Vertragssoftware

a)      alle Vertragsarten in allen Währungen abbilden?

b)      alle Bildschirme und Auswertungen in allen Sprachen abbilden?

c)      alle finanzwirksamen Daten automatisch umrechnen?

d)      alle strukturierten Vertragsdaten automatisch übersetzen?

 

 

6       Standard und Individualität

6.1      Umfang der Standardmodule

Inwieweit existieren für das Vertragsmanagementsystem fertige Module und welche Teile des Vertragsmanagementsystems werden individuell für den jeweiligen Kunden programmiert?

6.2      Vertragsindividuelle Masken

a)      Lässt sich die Maske für die Eingabe der einzelnen Verträge individuell gestalten, so dass der Administrator ohne Programmierung festlegen kann, welche Angaben zu jedem Vertrag aufgenommen werden sollen?

b)      Können persönliche Bildschirmen und Geschäftsprozesse gruppen-, rollen- und personenbezogen durch den Administrator ohne Programmierung eingestellt werden?

6.3      Steuerung der Geschäftsprozesse und Berechnungen

a)      Kann die Bearbeitung für alle Verträge vollständig durch Parameter gesteuert werden?

b)      Kann der Anwender diese Parameter bei entsprechender Berechtigung ohne Programmierung pflegen?

6.4      Vertragsmathematik und Regelwerk

a)      Kann der Anwender mit den Funktionen der Vertragsmathematik ohne Programmierung die wirtschaftlichen Vereinbarungen strukturiert beschreiben, ihre finanziellen Wirkungen über den gesamten Zeitraum berechnen und für Vertragsvergleiche auch über Sprachgrenzen und Währungen hinweg ermöglichen?

b)      Können alle Regeln in einem Regelwerk gespeichert werden, welches ohne IT-Spezialisten und Programmierung auch von den Vertragsfachleuten bedient werden kann?

6.5      Änderungen durch den Kunden

a)      Inwieweit besteht die Möglichkeit, Anpassungen am Vertragsmanagementsystem (z.B. Zuteilungen oder Entzug von Berechtigungen, Änderungen an der Maske für die Eingabe von Verträgen) selbst vorzunehmen?

b)      Können Suchbegriffe und Ergebnisse können ohne Programmierkenntnisse mit Klick abgerufen oder ad hoc angepasst oder völlig neu zusammengestellt werden?

 

 

7       Sicherheit

7.1      Berechtigungskonzept

a)      Ist es möglich, bei Berechtigungskonzept zwischen der Berechtigung zum Abruf des Vertrages, der Berechtigung zur Änderung des Vertrages und zur Berechtigung der Änderungen der Eintragungen zu dem Vertrag in die Maske des Vertragsmanagementsystems unterscheiden?

b)      Können verschiedene Rollen vereinbart werden?

c)      Können den Anwendern unterschiedliche Rollen zugeordnet werden?

d)      Können Stellvertreter mit flexiblen Rechten eingerichtet werden?

e)      Können alle Funktionenrechte flexibel den einzelnen Rollen zugeordnet werden?

f)      Gibt es statusabhängige Bearbeitungsrechte?

7.2      Revisionssicherheit

a)      Gibt es eine Stellungnahme zu Anforderungen der internen Revison?

b)      Welchen Beitrag leistet die Software zum internen Kontrollsystem?

c)      Welche Vorkehrungen sind zur Korruptionsprävention vorgesehen?

d)      Wird bei der Vertragsbearbeitung das 6 Augen-Prinzip für die Vertragsaktivierung, Vertrag in Änderung setzen und die erneute Vertragsaktivierung umgesetzt?

e)      Bei welchen anderen Geschäftsprozessen wird ein Mehr-Augen-Prinzip umgesetzt?

7.3      Workflows

a)      Können Workflows eingerichtet werden?

b)      Können die Arbeitsabläufe flexibel mit unterschiedlichen Bedingungen gesteuert werden?

c)      Können die Arbeitsabläufe flexibel nach Status gesteuert werden?

d)      Können die Arbeitsabläufe abhängig von beliebigen Vertragsdaten gesteuert werden?

e)      Können durch den Anwender mit Standard-Workflow-Funktion persönliche Workflows definiert werden?

f)      Können in den Workflows verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten geboten werden?

g)      Können anstehende Aufgaben (eigene und delegierte) in einer „To-Do-Liste“ angezeigt werden?

h)      Werden Terminüberschreitungen automatisch angezeigt?

 

 

8       Schnittstellen

8.1      SAP-Anbindung (oder entsprechende Anbindung an ein anderes ERP-System)

a)      Wie und mit welchem Aufwand erfolgt die Anbindung des Vertragsmanagementsystems an SAP?

b)      Können vorhandene Daten direkt aus SAP übernommen werden (z.B. Kundendaten, Anlagedaten, Kontierungselemente, PSP-Elemente) oder müssen diese in das Vertragsmanagementsystem neu eingegeben werden?

c)      Können geprüfte Rechnungen automatisch an SAP oder ein anderes ERP-System übergeben werden?

d)      Können Obligodaten (das heißt bis zum Vertragsende noch offene Vertragsleistungen) automatisch an SAP oder ein anderes ERP-System übergeben werden?

e)      Können die exportierten Daten in SAP automatisch nach Kostenstellen, PSP-Elementen, Kostenarten und Objekten gebucht werden?

8.2      OFFICE-Anbindung

a)      Wie und mit welchem Aufwand erfolgt die Anbindung des Vertragsmanagementsystems an Officesysteme und an Mailsysteme?

b)      Können vorhandene Daten direkt aus Office übernommen werden (z.B. Dokumente, Besuchsberichte, Belege, Mails) oder müssen diese in das Vertragsmanagementsystem neu eingegeben werden?

c)      Können Daten des Vertragsmanagements direkt an die Office-Systeme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Mail) übergeben werden

8.3      Individuelle Schnittstellen

a)      Besteht ein Schnittstellengenerator zur Erstellung individueller Schnittstellen? Kann dieser durch die Anwender selbst bedient werden?

b)      Bestehen allgemeine Schnittstellen im Standard-XML-Format?

c)      Können Web Services in das Vertragsmanagement eingebunden werden?

8.4      Revisionssichere Übertragungsprotokolle

Bestehen detaillierte Übertragungsprotokolle in denen alle Ergebnisse der Export- und Import-Schnittstellen dokumentiert werden?

8.5      Altdatenmigration

a)      Ist es möglich, Vertrags- und Parteidaten aus vorhandenen Bestandssystemen in das Vertragsmanagementsystem zu importieren?

b)      Gibt es automatische Berechnungen, d.h. berechnet die Software automatisch die zeitlichen und finanziellen Konsequenzen (Obligo, Termine, Fristen, Gesamtsumme, usw.) aus den übertragenen Daten des Vertrages?

 

 

9       Webfähigkeit

a)      Kann das Vertragsmanagementsystem auch webbasiert über den Browser eingesetzt werden?

b)      Können auch benutzerfreundliche Rich-Client-Oberflächen webbasiert betrieben werden?

10    Vergütung

Auf welcher Basis erfolgt die Vergütung für das Vertragsmanagementsystem? Softwarelizenz? Softwarekauf? Benutzerabhängige, modulabhängige oder pauschale Lizenzierung? Pflegegebühr?

11    Softwarepflege und Betreuung

a)      Wenn eine Pflegegebühr bezahlt wird, welche Leistungen sind durch die Pflegegebühr abgedeckt?

b)      Für welchen Zeitraum kann der Support für das Vertragsmanagementsystem zugesichert werden?

PACKAGED SOLUTIONS, SAP RAPID DEPLOYMENT SOLUTIONS UND VENDOR CONTROLLING

Es ist leider alltägliche Praxis, dass IT-Projekte die anfangs angestrebten Ziele nicht erreichen: Zeitverzögerungen und Budgetüberschreitungen sind oft noch das kleinere Übel, doch sind auch vollständige Themaverfehlungen durch fehlende Genauigkeit der Zielvorgaben, Fehleinschätzungen über den Bedarf des Kunden, unzureichende und unvollständige Einbindung aller Stakeholder, mangelnde Kenntnis der Fähigkeiten der ausgewählten Lösung und unzureichende Kompetenz der Vendors (Lieferanten und Consultants) nicht ungewöhnlich.

Diese Fehler können die unterschiedlichsten Geschäftsprozesse betreffen und werden sich – meist zu spät – in einigen oder allen Projektphasen zeigen, d.h. bei Zielvorgaben, Lösungsarchitektur, Grob- und Feinkonzeption, Testdaten, Programmdesigns, Testplanung, Realisierung, Modul-, Funktions- und Gesamttests, Abnahmen, Implementierung, Training, Roll-Out, Probebetrieb und Einsatzunterstützung.

Die notwendigen Maßnahmen, um hier Abhilfe zu schaffen, sind in der Regel bereits seit den ersten Projekten der Menschheit bekannt und recht unspektakulär, weil allseits bekannt. Notwendig sind

  • theoretische und parktische Kompetenz aller Beteiligten,
  • die exakten Analysen und Problembeschreibungen
  • die Einbindung aller Beteiligten in den Lösungsprozess
  • die Beschreibung der Lösungen, ihre Integration in den Arbeitsplatz und das Gesamtunternehmen und ihre Auswirkungen in der Praxis aller Beteiligten
  • das Augenmaß zwischen generischen Ansätzen, Customizing und Speziallösungen
  • die Beachtung der Ziele des Unternehmens, der Zügelung persönlicher Eitelkeiten und der Nutzen-Kosten-Relationen
  • ein transparentes Projektmanagement, Projektcontrolling und Projektreporting
  • eine faire und offene Moderation zwischen allen Projektbeteiligen und deren Ziele.

Man kann auch einfach sagen: Erfolgreiche IT-Projekte brauchen Kompetenz, Verantwortung und gesunden Menschenverstand aller Beteiligten.

Doch ist es schwierig, am Anfang eines Projektes und inmitten der Aufbruchstimmung und der vielfältigen Optionen und Chancen eine Umsetzung dieser „weichen Faktoren“ zu erreichen.

Deshalb werden immer wieder operationalisierbare Konzepte gesucht, mit denen die genannten Risiken vermieden werden können.

Hierunter fällt das Konzept der „Packaged Solutions“, mit welchem die Implementierungsrisiken verringert werden sollen.

Mit diesem Ansatz bieten Software- und Serviceanbieter Produkte an um Risken zu reduzieren, Transparenz zu verbessern und mit allen Projektbeteiligten die Implementierungsergebnisse frühzeitig abzustimmen.

Packaged Solutions zerlegen den Implementierungsprozess in kleinere, wohldefinierte Einheiten, welche leichter zu steuern und umzusetzen sind und mit geringeren Kosten ausgerollt werden können als diese bei anderen Verfahren der Fall ist. Dabei streben Packaged Solutions eine ganzheitliche Betrachtung der Implementierungsfolgen über die gesamte Wertschöpfungskette, die Geschäftsanforderungen und die Ziele der Auftraggeber an. Packaged Solutions sollen eine vereinfachte Projektsteuerung bei reduzierten Risiken und konkret beschreibbaren Ergebnissen unterstützen.

Eine sehr gute Beschreibung von Packaged Solutions findet sich bei Michael Krigsman, Introducing Packaged Solutions, Januar 2011, Asuret Inc.

Dabei werden Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes dargestellt, wobei ergänzend noch auf die Gefahr hingewiesen werden sollte, dass Packaged Solutions leicht auch zu Insellösungen führen können, wenn der Blick nur auf die konkrete Problemsituation verengt wird.

Michael Krigsman zeigt, dass als Antwort auf die abnehmende Toleranz der Auftraggeber gegenüber Implementierungsrisiken und auf die Notwendigkeit Packaged Solutions vom Marktführer SAP sogenannte „Rapid Deployment Solutions“ angeboten werden.

Er zitiert José Duarte, der Präsidenten der SAP Global Services, mit den Worten:

“SAP Rapid Deployment solutions help customers achieve fast time-to-value and immediately address essential business and process needs. Customers know exactly what they’re getting with SAP Rapid Deployment solutions – how long projects will take and what they will cost – combined with lower total cost of implementation and ownership.”

Im Rahmen der SAP Rapid Deployment-Lösungen sollen die Faktoren für den Projekterfolg durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:

  • Projektkosten, Projektpläne, Projektergebnisse einschließlich der erforderlichen Softwaremodule und ihrer Konfiguration werden detailliert beschrieben
  • Projektprozesse und Projektrollen werden beschrieben und mit allen Beteiligten ein gemeinsames Verständnis zwischen Auftraggeber- und Vendorseite abgestimmt
  • Das Projektteam und seine Aufgaben werden beschrieben einschließlich der damit verbundenen wichtigsten Projektaktivitäten.

Alle Komponenten des Projekterfolges werden zwischen Auftraggeber und Vendor in detaillierten vertraglichen Vereinbarungen festgeschrieben.

Durch die damit beabsichtige Auslagerung der Implementierungsrisiken weg vom Auftraggeber hin zum Auftragnehmer kommt dem Kunden die Aufgabe zu, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu verstehen und zu bewerten, ihre Umsetzung und Einhaltung zu überwachen und auf Abweichungen frühzeitig und erfolgsorientiert zu reagieren.

Die Verantwortung des Auftraggebers im Vendor Controlling ist die Konsequenz aus dem „Packed Solutions“-Ansatz.

Hierbei wird der Auftraggeber professionell durch die Vertragssoftware COMAC 7 und Dienstleistungen der SBC Systems GmbH unterstützt:

  • COMAC 7 ermöglicht das Management, Accounting und Controlling von beliebig komplexen Vertragsverhältnissen in einer gemeinsamen, konsolidierungsfähigen Datenbank.
  • COMAC 7 stellt alle Geschäftsprozesse, Workflows und Kontrollen bereit, mit denen das Vendor Controlling erfolgreich durchgeführt werden kann.
  • COMAC 7 ist das perfekte Softwarewerkzeug für alle Anforderungen an das Vendor Controlling.

Lesen Sie hier mehr über COMAC 7 Software und Business Services.

SBC SYSTEMS GmbH

SBC Systems GmbH in Frankfurt, Berlin, Chemnitz und Zürich bietete Ihnen moderne Software-Lösungen zu

  • Vertragsmanagement,
  • Vertragsbuchhaltung,
  • Vertragsarchivierung
  • Vertragsautomatisierung und
  • Vertragscontrolling.

und zahlreiche Branchenlösungen „ready to go“.

Hier einige Beispiele:

  • Leasing
  • Full-Service-Leasing
  • Finanzierung
  • ABS und Refinanzierung
  • Health Care
  • Logistics

Lesen Sie hier mehr:
www.sbc-systems.eu

COMAC 7 Vertragsmanagement Software

Vertragsmanagement beginnt meist mit der Digitalisierung der geschriebenen Verträge und deren Archivierung. Bei einer guten Software steht Ihnen damit auch bereits eine Volltextsuche zur Verfügung.

Aber Vertragsmanagement kann viel mehr. Denn in den Verträgen ist vieles geregelt zur Art der Leistungen, wann sie zu erbringen sind, in welcher Qualität und zu welcher Vergütung. Und Verträge enthalten darüberhinaus eine Fülle von Haupt- und Nebenpflichten. Viele davon führen bei Ihnen oder Ihren Vertragspartnern zu Geschäftsprozessen, welche ebenfalls eingehalten, geplant, kommuniziert,  in weitere Geschäftsprozesse eingebunden und überwacht werden müssen. Und all diese Geschäftsprozesse können Sie automatisieren.

Deshalb sollten Sie Ihre Verträge zum Leben bringen. Und alle Vorteile für Ihr Unternehmen nutzen, die in Ihnen stecken.

COMAC 7 ist eine gute Software und eine „viel mehr„-Software, denn COMAC 6 bringt Ihre Verträge zum Leben.

COMAC 7 ist die integrierte Softwarelösung für

  • Vertragsmanagement
  • Vertragscontrolling und
  • Vertragsautomatisierung

 

Alle Informationen finden Sie bei

SBC SYSTEMS GmbH