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Auslagerungsmanagement mit LEGANTA 360 (Teil 2)

In Teil 1 hatten wir die Aufgabe des Auslagerungsmanagements beschrieben. In Teil 2 beschreiben wir die regulatorischen Grundlagen.

2     Regulatorische Grundlagen

In das Auslagerungsregister gehen Anforderungen aus den folgenden regulatorischen Vorgaben ein:

  • KWG §25 a, b
  • MaRisk
  • Finanzberichterstattung BaFin (FISG, WpIG, WpHG, KAGB, ZAG)
  • EBA Leitlinien

2.1     Auslagerungen (KWG und MaRisk)

Die Auslagerung umfasst Maßnahmen, mit denen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die Unternehmensfunktionen und -prozesse dadurch optimiert werden sollen, dass einzelne wesentliche Unternehmensbereiche durch Vertrag auf dritte (externe) Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) verlagert werden.

In Umsetzung der allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung und zur Konkretisierung organisatorischer Grundanforderungen formuliert § 25b KWG für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG allgemeine Qualitätsstandards für eine Auslagerung, die durch das Rundschreiben 09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 27.10.2017 konkretisiert werden.

Grundsätzlich können sämtliche Aktivitäten und Prozesse eines Instituts ausgelagert werden; allerdings darf durch die Auslagerung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a I KWG nicht beeinträchtigt werden (AT 9.4 MaRisk).

Nicht zulässig ist eine Auslagerung, wenn sie zu einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung an das Auslagerungsunternehmen führt. Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung dürfen nicht ausgelagert werden.

Bei Auslagerungen, die unter Risikogesichtspunkten wesentlich sind (wesentliche Auslagerungen), sind die spezifischen Anforderungen der MaRisk zu beachten.

  • Danach ist das Institut verpflichtet, die mit einer wesentlichen Auslagerung verbundenen Risiken angemessen zu steuern sowie die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu überwachen.
  • In diesem Zusammenhang ist die Leistung des Auslagerungsunternehmens anhand vorzuhaltender Kriterien regelmäßig zu beurteilen (AT 9.9 MaRisk).
  • Die wesentlichen Auslagerungen sind von dem Institut auf Basis einer Risikoanalyse eigenverantwortlich festzulegen (AT 9.2 MaRisk).
  • Darüber hinaus werden in AT 9.7 MaRisk detaillierte Vorgaben zu den Inhalten des Auslagerungsvertrags gemacht, wie z.B. die Verpflichtung zur Vereinbarung von Regelungen, mit denen die Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes sichergestellt wird.
  • Bei nicht wesentlichen Auslagerungen müssen lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a I KWG beachtet werden (AT 9.3 MaRisk).

2.2     AT 9.7. MaRisk

Bei wesentlichen Auslagerungen ist im Auslagerungsvertrag insbesondere Folgendes zu vereinbaren:

  1. Spezifizierung und ggf. Abgrenzung der vom Auslagerungsunternehmen zu erbringenden Leistung,
  2. Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision sowie externer Prüfer,
  3. Sicherstellung der uneingeschränkten Informations- und Prüfungsrechte sowie der Kontrollmöglichkeiten der gemäß § 25b Absatz 3 KWG zuständigen Behörden bezüglich der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse,
  4. soweit erforderlich Weisungsrechte,
  5. Regelungen, die sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen und sonstige Sicherheitsanforderungen beachtet werden,
  6. Kündigungsrechte und angemessene Kündigungsfristen,
  7. Regelungen über die Möglichkeit und über die Modalitäten einer Weiterverlagerung, die sicherstellen, dass das Institut die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen weiterhin einhält,
  8. Verpflichtung des Auslagerungsunternehmens, das Institut über Entwicklungen zu informieren, die die ordnungsgemäße Erledigung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse beeinträchtigen können.

Weisungsrechte des Instituts/Prüfungen der Internen Revision

Auf eine explizite Vereinbarung von Weisungsrechten zugunsten des Instituts kann verzichtet werden, wenn die vom Auslagerungsunternehmen zu erbringende Leistung hinreichend klar im Auslagerungsvertrag spezifiziert ist. Ferner kann die Interne Revision des auslagernden Instituts unter den Voraussetzungen von BT 2.1 Tz. 3 auf eigene Prüfungshandlungen verzichten. Diese Erleichterungen können auch bei Auslagerungen auf so genannte Mehrmandantendienstleister in Anspruch genommen werden.

Eskalation bei Schlechtleistung

Bereits bei der Vertragsanbahnung hat das Institut intern festzulegen, welchen Grad einer Schlechtleistung es akzeptieren möchte.

Sonstige Sicherheitsanforderungen

Zu den sonstigen Sicherheitsanforderungen zählen vor allem Zugangsbestimmungen zu Räumen und Gebäuden (z. B. bei Rechenzentren) sowie Zugriffsberechtigungen auf Softwarelösungen zum Schutz wesentlicher Daten und Informationen.

2.3     BAFIN: Finanzberichterstattung

Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen

2.3.1 Meldepflicht von wesentlichen Auslagerungen

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG sowie das Wertpapierinstitutsgesetz – WpIG sind die Unternehmen des Finanzsektors ab dem 01.01.2022 verpflichtet, wesentliche Auslagerungen, im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften alle Auslagerungen bzw. wichtige Ausgliederungen gemäß VAG, der BaFin anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht umfasst entsprechend der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG und des WpIG in nahezu allen Geschäftsbereichen der BaFin die Anzeige

im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.

2.3.2 Inhalte der Anzeigepflicht

Die im Rahmen der Anzeigepflicht geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich anzugebenden Informationen basieren auf den Anzeigenverordnungen der jeweiligen Aufsichtsgesetze.

Für die Erfüllung der Anzeigepflicht für die Absicht, den Vollzug und wesentliche Änderungen im Rahmen von Auslagerungen wird die BaFin ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung stellen, das auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin beruht. Anzeigen sind ausschließlich über diese Plattform einzureichen. Anzeigen von schwerwiegenden Vorfällen werden über den üblichen Weg der Aufsicht gemeldet. Nach den derzeitigen Planungen soll das neue Verfahren mit Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von Auslagerungen sowie der Konkretisierung dieser Pflicht in den jeweiligen Anzeigenverordnungen zu den Aufsichtsgesetzen zum 01.01.2022 in Betrieb gehen. Die Meldungen werden nach der Entgegennahme an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, sofern die Meldungen für die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit relevant sind.

2.3.2.1      Registrierung Melder

Die Anzeige ist von der anzeigeberechtigten Person (Melder) durchzuführen, die zunächst ein Registrierungsverfahren zu durchlaufen hat, das sich in drei Schritten vollzieht:

  • Selbstregistrierung am MVP-Portal

Der Melder muss sich als Nutzer am MVP-Portal registrieren, soweit er dort nicht bereits registriert ist. Diese Registrierung kann bereits jetzt durchgeführt werden.

  • Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ beantragen

Innerhalb des MVP-Portals kann der Melder über einen Antrag die Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ beantragen. Der Melder muss den Freischaltungsantrag ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

GIT 2 – Anzeige von Auslagerungen

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

Alternativ kann die Meldung auch elektronisch übermittelt werden. Hierzu senden Sie bitte eine Mail mit den qualifizier elektronisch signierten Dokumenten unter Nutzung folgender Struktur.

An: qes-posteingang@bafin.de

Betreff: Fachverfahrensfreischaltung „Anzeige von Auslagerungen“ z.Hd. von GIT 2

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.

Ein Melder, der für mehrere Unternehmen melden möchte, muss für jedes Unternehmen einen separaten Freischaltungsauftrag ausfüllen.

  • Benachrichtigung der BaFin

Der Melder wird über die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ informiert Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail, über die im MVP-Portal hinterlegte E-Mail Adresse.

Sobald die Benachrichtigung über die erfolgreiche Freischaltung erfolgt ist, kann der Melder, ab dem 01.01.2022, die entsprechenden Anzeigen einreichen.

2.3.2.2      Meldeverfahren

Zur Einreichung der Anzeigen über das MVP-Portal im Rahmen des vorgenannten Meldeverfahrens werden drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Unternehmen sind jederzeit frei, zwischen diesen Methoden zu wählen:

Im MVP-Portal wird ein Web-Formular zur Verfügung gestellt. Dieses kann von dem Melder online ausgefüllt werden kann.

Der Melder hat die Möglichkeit, innerhalb des MVP-Portals eine Meldung manuell als XML-Datei hochzuladen. (Die Definition der XML-Datei wird noch bereitgestellt)

Durch die Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle kann eine Meldung automatisch hochgeladen werden. (Die Definition der Schnittstelle wird noch bereitgestellt)

In allen drei Fällen werden die Anzeigen auf Konsistenz überprüft und anschließend an eine Meldedatenbank weitergeleitet. Der Melder erhält eine Benachrichtigung, in der ihm mitgeteilt wird, ob die Meldung erfolgreich übermittelt worden ist. In dieser Bestätigung wird eine ID mitgesendet. Diese ID ist bei späteren Anzeigen zu derselben Auslagerung zu nutzen, um die Meldungszuordnung gewährleisten zu können. Falls bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt wird, wird die Anzeige nicht an die Datenbank weitergeleitet: Der Fehler wird direkt im Response

2.3.3 Besondere Berücksichtigung des Drittstaatenbezugs

Im Rahmen von Auslagerungen an Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat haben Institute nach Maßgabe des FISG vertraglich sicherzustellen, dass für diese ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter benannt wird, an den Bekanntgaben und Zustellungen durch die BaFin vorgenommen werden können. Hier lässt sich sicher erwägen, den Zustellungsbevollmächtigen beim auslagernden Unternehmen anzusiedeln.

2.3.4 Unmittelbare Anordnungs-, Prüfungs- und Auskunftsrechte

Darüber hinaus wird der BaFin die Befugnis erteilt, Anordnungen auch unmittelbar gegenüber Auslagerungsunternehmen treffen zu dürfen. Ferner kann die Behörde Eingriffe gegenüber Unternehmen im Inland und Ausland vornehmen. Aufsichtsrechtlicher Anknüpfungspunkt für diese Eingriffsbefugnisse ist, dass Aktivitäten und Prozesse betroffen sind, die gegenüber einem beaufsichtigten Unternehmen erbracht werden. Eingriffsbefugnisse im Ausland, insbesondere gegenüber Unternehmen, die nicht dem Konzern des auslagernden Unternehmens angehören, dürften unter Aspekten des Verwaltungskollisionsrechts und des Völkerrechts im Einzelfall zu diskutieren sein. Es steht nicht zu erwarten, dass Drittstaaten ohne weiteres fremdes Verwaltungshandeln im eigenen Land zulassen.

Die Befugnisse gegenüber Auslagerungsunternehmen gehen weit und sollen der Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlang einer immer stärker aufgespaltenen Wertschöpfungskette dienen. So könnte die BaFin das Auslagerungsunternehmen zur Behebung konkreter Verstöße zu bestimmten Maßnahmen anweisen, aber auch – unabhängig von einem konkreten Verstoß – bspw. den Aufbau hinreichender Sachkompetenz in der Geschäftsleitung oder Änderungen der Geschäftsorganisation im Auslagerungsunternehmen anordnen. Auch hier sind jedoch die Beschränkungen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, der bei jedem staatlichen Eingriffshandeln Beachtung finden muss.

Darüber hinaus werden der BaFin weitgehende Prüfungs- und Auskunftsrechte gegenüber Auslagerungsunternehmen an die Hand gegeben werden, soweit ein Institut oder übergeordnetes Unternehmen wesentliche Aktivitäten und Prozesse im Sinne des § 25b KWG ausgelagert hat oder es sich um eine Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen nach § 25h Abs. 4 KWG oder § 6 Abs. 7 GwG handelt.

2.4     EBA Guidelines

2.4.1 Ziele der EBA Guidelines

Die „Guidelines on outsourcing arrangements“ der EBA (European Banking Authority) umfassen neue Regelungen für die aufsichtsrechtliche Behandlung von Auslagerungen. Sie verlangen von Instituten eine umfassende Bestandsaufnahme sowie die Überprüfung, Bewertung und Dokumentation ihrer Provider-Beziehungen (Due Diligence).

Die neuen Regelungen betreffen v. a. den Governance-Rahmen (z. B. das Risikomanagement, die Organisation und die Dokumentationspflichten) sowie den Auslagerungsprozess (z. B. die Auslagerungsvoranalyse). Darüber hinaus müssen Institute ein einheitliches und vollständiges Auslagerungsregister aller Outsourcing-Beziehungen führen, unterteilt nach kritischen/unkritischen oder wichtigen/unwichtigen Auslagerungsverträgen. Dieses muss der jeweiligen Aufsichtsbehörde mindestens alle drei Jahre zur Verfügung gestellt werden.

2.4.2 Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen

2.4.3 Weiterführende Informationen

  • Zertifizierung nach PCI-DSS
  • ISO 27001 Zertifizierung für den IT-Betrieb/inkl. 27002 ff.
  • Zertifizierung durch den TÜV „Trusted Site Infrastructure“ Level 3 zur Bestätigung einer zuverlässigen IT-Infrastruktur
  • Anwendungsentwicklung: Orientierung an ISO/EIC 15504-5 (SPICE Level 3)
  • RZ-Betrieb: Orientierung an ISO27001/ITIL

LEGANTA 360 (managed services / cloud) und COMAC 7 (on premise) sind professionelle Softwarelösungen für das Auslagerungsmanagement.

HILFSMITTELVERTRÄGE nach Par 127 SGB V

Die Verwaltung der Hilfsmittelverträge ist inzwischen ein unverzichtbarer Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Um die Erreichung der Unternehmensziele angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen in einem dynamischen gesetzlichen und wettbewerblichen Umfeld langfristig zu sichern, ist es unverzichtbar, der Einsatz einer modernen Vertragsmanagementsoftware in die bestehenden Geschäftsprozesse zu integrieren.

Unsere Cloud-Lösung LEGANTA 360 und unsere on premise Lösung COMAC 7 HIMI unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungserbringer und die Versicherten bei allen Geschäftsprozessen im  gesamten Vertragslebenslauf der Hilfsmittelverträge.

Mit LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi Vertragsmanagement-Software können Informationen für den gesamten Prozess von der Planung, Vorbereitung und Durchführung bis zur Anwendung und Verwaltung von Verträgen dokumentiert und archiviert werden sowie für Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.

Die hiermit verbundenen Anforderungen über alle Phasen eines Vertrages beziehen sich dabei auf folgende Grundfunktionalitäten und sind in der Regel mit den nachstehenden Mengengerüsten verbunden:

  • Zentrale, strukturierte und transparente Archivierung von Dokumenten inklusive aller wesentlichen Fakten und Entscheidungsgrundlagen, d.h. mehrere tausend Dateien je Vertragsaktivität wie E-Mails, Word- und Exceldokumente, Wieder-vorlagen, Aufgaben, Kalendereinträge und Kontakte
  • Management von Vertragsdaten, d.h. mehrere hundert vereinbarte Unterschriftsverträge mit Leistungserbringern und Verbänden, die sowohl in mindestens einem Kriterium den 25 Vertragstypen (z.B. bestimmter Versorgungsbereich) sowie einer Vertragsnummer zugeordnet sind.
  • Management von Leistungserbringer- und Verbands-daten, d.h. mehrere tausend Leistungserbringer und Verbände sowie mehrere 10.000 Beitritte von Leistungserbringern und Verbänden zu den beste-henden Unterschriftsverträgen, die rechtlich gleich-wertig zu oben genannten Einzelverträgen sind.
  • Alle Dokumente können gespeichert, gelesen, bearbeitet und in allen Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem werden Datenschutz-bestimmungen sowie Anforderungen an den Daten-import und Datenexport beachtet.

Die User der Vertragsmanagementsoftware können aus verschiedenen Standorten auf einem einheitlichen konsistenten Datenbestand arbeiten.

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können in jede Organisations- und IT-Struktur integriert werden und kann in ihrer Handhabung flexibel an die individuellen Anforderungen, Vorstellungen, Konzepte und Prozesse der GKV angepasst werden

Hilfsmittelverträge

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen alle Arten von Hilfs-mittelverträgen, wie z.B. Rahmenverträge, Einzel-Verträge oder Ergänzungsvereinbarungen, Vertragsanlagen und Schriftverkehr.

Life Cycle Management

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen den gesamten Lebenslauf der Hilfsmittelverträge, im Einzelnen:

  • Vertragsanbahnung z.B.
    • Ausschreibungen,
    • Angebote,
    • Verhandlungen,
    • Vorlagen und Genehmigungen
  • Vertragsabschluss und Veröffentlichungen
  • Vertragsbeitritte
  • Vertragsverwaltung und Abrechnungen
  • Vertragsstörungen, Verlängerungen, Kündigungen und die Vertragsbeendigung

Geschäftsprozesse

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen alle Geschäftsprozesse des Hilfsmittel-Vertragsmanagements, z.B.

  • Marktbeobachtung, Preisangebote, Preisspiegel und Vertragsdokumentation
  • Nachweis von fachlichen und rechtlichen Änderungen durch Rundschreiben, Richtlinien, Gesetzesänderungen,
  • Nachweis der dadurch betroffenen Vertragsklauseln, Abstimmung und Identifizierung von Anpassungs-bedarfen für Verträge und Vertragsklauseln
  • Planen und Priorisieren von Entscheidungen über jegliche Vertragsänderungen
  • Beratungsunterlagen/Vorstandsvorlagen
  • Bewertungen für den Vertrag nach § 127 (1) bzw. (2) SGB V sowie für Kündigungen / Verlängerungen
  • Vertragserstellung durch Composer und Bausteinverwaltung
  • Vertragsverhandlung (Durchführung und Nachweise),
  • Verwaltung und Bewertung von Angeboten
  • Vertragsabschluss mit Nachweis der Vorlagen und Stellungnahmen, Veröffentlichungen,
  • Beitrittsmanagement
  • Terminüberwachung, Fristenverwaltung
  • Dokumentenmanagementsystem
  • Datenpflege

Schnittstellen

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi ermöglichen durch automatische Schnittstellen immer aktuelle Daten für die

  • Präqualifizierung aller Leistungserbringer
  • Hilfsmittelverzeichnisse
  • Versorgungsbereiche und zugeordnete Produkte
  • Abstimmung der HiMi-Verträge mit dem Rechnungswesen

Compliance

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi verwalten alle Compliance bezogenen Vereinbarungen und die einzelnen Maßnahmen und Nachweise, die zur Einhaltung der Compliance durchgeführt werden, z.B. Unterrichtungen und Einverständniserklärungen.

Aufgrund der ganzheitlichen Erfassung aller Daten rund um die Hilfsmittelverträge kann COMAC 7 HiMi umfassende Plausibilitätschecks zur Einhaltung der Anforderungen des SBG V vornehmen.

Ganzheitliche Sicht       

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi verwalten die Hilfsmittelverträge aus einer ganzheitlichen Sicht. Diese Sicht umfasst alle relevanten Informationen rund um die Hilfsmittelverträge und deren Beziehungen untereinander. Dadurch schaffen LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi eine einzigartige lückenlose Transparenz von der Vertragserstellung über die Abrechnungspositionen bis zur Präqualifizierung der Leistungserbringer.

Healthcare Informationssystem

Durch die ganzheitliche Betrachtung der Hilfsmittelverträge stellen LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi ein leistungsstarkes Informationssystem für betriebswirtschaftliche und Compliance-Anforderungen zur Verfügung. Es liefert umfassende und nach  zusammengehörenden Themen geordnete  Auskünfte bei allen Anfragen über Verträge, Leistungserbringer, Unterlagen, Dokumente und Geschäftsprozesse. Es  umfasst:

  • Schnelles Enterprise Information System
  • Diagramme
  • Navigationssystem
  • Smart Online Reporting und Drill Down
  • Business Intelligence Reporting Tool
  • Alarm-, Termin und Ereignisüberwachung
  • Workflow-Management

Bildschirme

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi besitzen Oberflächen, die genau auf den Bedarf der Hilfsmittelverträge zugeschnitten ist. Hierzu gehören

  • Vertragsverwaltung mit
    • Vertragsstammdaten
    • Vertragsabrechnungs-/ -gebührenpositionen
    • Vertragsbeitritte von Leistungserbringern
    • Vertragseinbindung und Beitrittsart
  • Leistungserbringer-Verwaltung mit
    • Stammdaten
    • Adressen und Ansprechpartner
    • Eignungskriterien (Präqualifizierung und Zusatzqualifikationen)
  • Vertragsnachweise und Hilfsmittel

LEGANTA 360 und COMAC 7 Vertragsplattform

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi nutzen die gesamte Vertragsmanagement-Plattform. Damit stehen alle Funktionen für die Verwaltung der Hilfsmittelverträge zur Verfügung, aber es können  auch alle Erweiterungen verwaltet werden, wie z.B. Heilmittelverträge, Direktverträge aber auch alle anderen Vertragsarten.

Zentrale Vertragsdatenbank

LEGANTA 360 und COMAC 7  integrieren in einer einheitlichen zentralen Vertragsdatenbank alle

  • Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Vertragspartner und Leistungserbringer
  • Dokumente (inkl. Vertragsunterlagen, Entwürfe, Mails, Schriftverkehr, Belege, Notizen),
  • vertraglichen Vereinbarungen und Leistungsumfänge,
  • finanzwirksamen Konsequenzen
  • verbundenen Aufgaben, Terminen, Fristen und Geschäftsprozesse.

Die Datenbank besitzt vollständige Historienführung und kann auf Wunsch alle Geschäftsprozesse und Vertragszugriffe dokumentieren.

Vollständige Perspektiven

LEGANTA 360 und COMAC 7 bietet auf seiner einheitlichen Datenbank alle notwendigen Perspektiven für Management, Archivierung, Automatisierung, Controlling und Buchhaltung:

  • Dashboard für Information und Navigation
  • Geschäftspartner / Leistungserbringer
  • Vertrag
  • Objekte und Hilfsmittel
  • Dokumentenmanagement
  • Digitale Akten und Notizen
  • Pinnwand
  • Enterprise Information System
  • Benutzerverwaltung (Rollen und Rechte)
  • Datenaustausch mit anderen Systemen
  • Hilfefunktion
  • Steuerungs-, Wartungs-, Schnittstellenmanagement
  • Aufgabenmanagement
  • Alarm- und Ereignisverwaltung
  • Prozess- und Informationsmanagement
  • Workflow
  • Gruppenverwaltung
  • Rule Box zur Vertragsautomatisierung
  • Tabellenverwaltung
  • Zentrales Rechnungsbuch
  • Die Erweiterung um ein leistungsstarkes Rechnungswesen zur Abrechnung der Hilfsmittelverträge ist möglich.

Datenübernahme / Migration

Alle Bestandsdaten (z.B. aus Datenbanken oder EXCEL-Verwaltung)  können nach LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi migriert werden. Hierzu stehen Standard-Schnittstellen zur Verfügung.

Flexibilität und Anpassung

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können ohne Programmierung durch Parameter und Customizing an die individuellen Anforderungen der GKV angepasst werden.

Technische Rahmenbedingungen

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können auf allen handelsüblichen IT-Systemen (Betriebssystem, Datenbank, Kommunikation) ablaufen.

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi sind in JAVA / ECLIPSE erstellt und bieten damit eine zukunftssichere IT-Grundlage.

Nutzungsbedingungen

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können auf der Anlage des Kunden und im Rechenzentrum des Herstellers betrieben werden.

Die Nutzungsvereinbarung umfasst eine

  • 10 User-Lizenz oder eine
  • Unternehmenslizenz

Der Nutzungsumfang kann von

  • Hilfsmittelverträgen auf andere
  • GKV-Verträge (z.B. Heilmittel, Direktverträge) und auf die
  • allgemeine Vertragsverwaltung erweitert werden.

Die Nutzungsgebühr wird monatlich abgerechnet.

LEGANTA, LEGANTA 360, COMAC 7 und COMAC 7 HiMi basieren auf dem StandardBusinessCode geschützt durch United States Patent Application Publication  Pub. No.: US 2003/0149556 A1, Inventor Hugo Christian Rieß, SBC Systems GmbH.

Auslagerungsmanagement mit LEGANTA 360 (Teil 1)

Mit diesem Bericht beginnen wir unsere Reihe zum Auslagerungsmanagement. Insbesondere zeigen wir, wie die Anforderungen durch LEGANTA 360 abgedeckt werden kann.

  1. Die Aufgaben des Auslagerungsmanagements

Neue EU-Bestimmungen verschärfen die Compliance- und Governance-Anforderungen für Banken und andere Finanzinstitutionen im Umgang mit der Auslagerung von Finanztechnologie (Fintech). Diese beinhalten Anforderungen an ein zentrales Register für Verträge und Leistungen mit Subdienstleistern.

Ausgangspunkt sind die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien zum Umgang mit Outsourcing („Guidelines on outsourcing arrangements“ (EBA/GL/2019/02)), welche die Grundlage für nationale Regelungen bilden, die im Folgenden ebenfalls berücksichtigt werden (KWG, MaRisk, FISG u.a.). Die Vorschriften gelten in der EU und im gesamten EWR.

Die Vorschriften sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Finanzinstitutionen zunehmend Tätigkeiten auslagern, um Kosten zu reduzieren und Flexibilität und Effizienz zu steigern.

Die neuen Vorschriften richten sich an Banken, Kreditinstitute, Investitionsgesellschaften sowie Zahlungs- und E-Geld-Institutionen. Sie enthalten Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen, die Tätigkeiten auslagern, eine angemessene Steuerung und Kontrolle über Auslagerungsverträge haben.

Eine der Anforderungen ist die Dokumentation von Auslagerungen in einem zentralen Auslagerungsregister. Dieses Register soll laut EBA folgende Mindest-Informationen enthalten:

  • Auslagerungsunternehmen:
    • Bei einer Auslagerung an einen Cloud-Dienstleister: Angabe des Clouddienstes und der Implementierungsmodelle sowie der Orte, an denen die Daten gespeichert werden
    • Ein Ergebnis der Bewertung der Ersetzbarkeit des Dienstleisters sowie ob die betreffende Finanzinstitution die Aufgaben selbst ausüben kann oder nicht
  • Auslagerungsvertrag:
    • Auslagerungsverträge sind solche Verträge, in denen Auslagerungen geregelt sind.
    • Es sind in der Regel Dauerschuldverhältnisse.
    • Vertragliche Mindestinformationen sind:
      • Anfangsdatum,
      • nächstes Datum zur Vertragsverlängerung,
      • Ablaufdatum und/oder
      • Kündigungsfristen
  • Auslagerungen
    • Prozesse:
      • Eine Beschreibung der ausgelagerten Leistung mit Kategoriezuweisung
      • Angabe, ob die ausgelagerte Funktion als unternehmenskritisch oder wichtig betrachtet wird oder nicht
      • Das Datum der letzten Bewertung der Kritikalität oder Wichtigkeit der ausgelagerten Funktion
    • Daten: Eine Beschreibung dazu, welche Daten ausgelagert werden, ob personenbezogene Daten übertragen wurden oder nicht und ob diese an einen Dienstleister ausgelagert werden (DSGVO)
    • Ort der Leistungserbringung: Land oder Länder, in dem/denen die Leistung erbracht wird, mit Angabe der geltenden Gesetze.

Soweit der 1. Teil. Im 2. Teil zeigen wir die wichtigsten regulatorischen Grundlagen des Auslagerungsmanagements.

Checkliste für IFRS 16

Alle Anforderungen aus IFRS 16 erfüllen unsere Softwarelösungen LEGANTA 360 (Cloud) und COMAC DIGITAL CONTRACT (on premise)

1      Am Rande der Klippe

Was bleibt bestehen?

Bisher konnte ein Operate Leasing-Vertrag auf Basis der vereinbarten Raten gebucht werden. Das bleibt unverändert.

Was kommt durch IFRS 16 hinzu?

  1. Verträge
  • Erfassen aller Leasingverhältnisse (auch wenn nicht Leasing draufsteht) einschließlich der Vertragsdokumente und des Schriftverkehrs sowie digitale Abbildung aller Leasingverhältnisse (auch short term und small ticket), aller Leistungspositionen und aller Leasinggüter über den gesamten Leistungszeitraum in einer zentralen Vertragsdatenbank
  • Zusammenführung, Teilung und Klassifikation von Leasingverhältnissen
  • Berücksichtigung von Mehrsprachigkeit und Mehrwährungsfähigkeit
  1. Erst- und Folgebewertungen für zahlreiche Geschäftsvorfälle
  • Ermittlung der IFRS 16 Grundlagen (Kalkulatorischer Vertragszinssatz, Laufzeit, Verlän-gerungs- und Kündigungsoptionen, Grenzfremdkapitalzinssatz) unter Beachtung von Leasing Incentives, Anfangszahlungen, Rückbauvereinbarungen und vergleichbare Verpflichtungen
  • Periodengerechte Neu- bzw. Folgebewertungen der Zeitreihen für die „right-of-use-assets“ und die Leasingverbindlichkeiten  für die (Rest-) Laufzeit, jeweils Anfangswert, Veränderungen und Endwert.
  • Für alle finanzwirksamen Geschäftsvorfälle Ermittlung aller Buchungssätze und Buchungswerte und IFRS 16-gerechter Ausweis in den Bilanz- und GuV-Positionen
  • Berücksichtigung von vertraglichen, produktbezogenen und rechtskreisbezogenen Sonderregelungen und von Überleitungsrechnungen (parallele Rechnungslegung)
  1. Häufigkeit der Bewertungen

Bewertungen sind zeitbezogen und nach jedem finanzwirksamen Geschäftsprozess erforderlich:

  • Zeitbezogen zum Wirtschafts- und Kalenderjahr und zum Ende des Wirtschafts- und Kalenderquartals, wobei die Mandanten unterschiedliche Wirtschaftsjahre haben können
  • Prozessbezogen nach allen finanzwirksamen Geschäftsprozessen während der Vertrags-laufzeit wie z.B. Vertragsabschluss, Laufzeitänderungen (von Anfang an, während der Laufzeit),  Verlängerungen, Early Termination, Teilab- oder -zugänge, Erhöhungen oder Minderungen des Leasingvolumens, Zahlungsstörungen, Kaufoptionen, Index-, kurs- oder zinsinduzierte Leasingraten, Schadensfälle, merkantile Minderwerte
  • Die Berechnungen müssen unabhängig davon erfolgen, ob es die Erfassung der Geschäftsprozesse vorzeitig, wirkungsgenau oder rückwirkend stattfindet
  • Bei Korrekturen oder Rücknahme von Geschäftsprozessen muss eine automatische Neutralisierung der bisherigen und Neuberechnung aller neuen Ergebnisse erfolgen.

Fazit:

Wird mit den bisherigen verfahren weitergearbeitet, so können weder die Vollständigkeit, Richtigkeit noch die Wirtschaftlichkeit der häufigen Bewertungen sichergestellt werden. Denn insbesondere die häufigen Folgebewertungen stellen eine hohe Arbeitsanforderung dar.

2      Use Cases und Geschäftsprozesse

Die nachfolgenden Use Cases zeigen die drastisch steigenden Anforderungen an das Accounting. Aber auch bei den einfachen Leasingmodellen werden Stichtage und jeder einzelne Geschäftsprozess zu umfangreichen Folgebewertungen führen.

IT-Leasing

IT-Leasing ist ein wichtiges und typisches Leasingmodell, welches seinen hohen betrieblichen Nutzen aus Geschäftsprozessen zur Anpassung an das jeweilige betriebliche Optimum bezieht. Diese Geschäftsprozesse haben bisher lediglich eine neue Leasingrate ausgelöst, die durch die Leasing-gesellschaft berechnet und mitgeteilt wurde. Ein Zusatzaufwand im Accounting fand nicht statt.

IT-Leasing beinhaltet kundenbezogene Lösungen für das gesamte IT-Portfolio von Planung über individuelle Beratung, Beschaffung und Nutzung bis zum flexiblen Austausch der IT-Infrastruktur durch neue Technologien. Dabei werden nicht nur neue Leasinggüter überlassen, sondern bei Vertragsbeginn wird häufig auch der gegebene IT-Bestand durch Sale-and-Lease-Back-Vereinbarungen in das IT-Leasing integriert. IT-Leasing enthält in der Regel Leasinggüter mit sehr unterschiedlichen Nutzungsdauern und stellt dafür laufende Austauschvolumina nach unterschiedlichen Kalkulations- und Laufzeitmodellen bereit.

Welche typischen Anforderungen sind im Lebenslauf solcher Verträge zu lösen?

  • Der Vertrag enthält mehrere hundert Leasinggüter mit individuellen Überlassungsdauern
  • Es erfolgt eine laufende Anpassung des Portfolios durch Herausnahme von Leasinggütern und durch Hinzunahme anderer Leasinggüter, die nicht wertgleich sein müssen.
  • Soweit konstante Leasingraten angestrebt werden, erfolgt der Wertausgleich durch Anpassungen von objektbezogenen Nutzungsdauern
  • Anpassungsgeschäftsprozesse werden häufig nicht wirkungsgleich, sondern auch vorausschauend und nachträglich vereinbart
  • Durch einen Anpassungsgeschäftsprozess werden im Regelfall hunderte von Buchungen für Leasinggüter und die Perioden der Restlaufzeit (z.B. für Planbilanzen) ausgelöst. Bei Fehleingaben oder notwendigen Korrekturen muss es eine Möglichkeit geben, alle Buchungswirkungen auch nachträglich periodengerecht zu neutralisieren und durch die korrekten Vorgaben und deren Wirkungen zu ersetzen.

Full Service-Leasing

Full-Service-Verträge finden sich häufig im Bereich des Flottenleasing. Dabei wird die Nutzungsüberlassung mit unterschiedlichen Dienstleistungspaketen verbunden, was Auswirkungen auf die Portfoliobildung nach IFRS 16 haben kann. Durch die unterschiedlichen Wertverläufe des Gesamtportfolios ergeben sich neue Möglichkeiten der flexiblen Anpassung von Fahrzeugen an den betrieblichen Bedarf. Während das Fahrzeug selbst einen schnelleren Wertverlust aufweist als die Tilgung, finden sich bei den Servicekomponenten häufig erhebliche Anspareffekte. Diese können mit den Wertunterdeckungen verrechnet werden und ermöglichen so verschiedene wirtschaftliche Austauschzeitpunkte der Leasinggüter bei anschließender Anpassung der neuen Grundmietzeiten.

Real Estate-Leasing

Real Estate- oder Immobilien-Leasing verbindet eine vorgeschaltete Investitionsphase mit zum Teil unterschiedlichem Nutzungsbeginn bei den verschiedenen Leasinggütern. Häufig werden nach der Gesamtfertigstellung vorläufige Leasingraten gegen endgültige Leasingraten getauscht. Im Laufe der langen Grundmietzeiten ergeben sich durch notwendige Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse zahlreiche Geschäftsprozesse, die zu Minderungen oder Erhöhungen des Leasingvolumens oder zu Laufzeitanpassungen führen. Häufig sind die Leasingnehmer zusätzlich an Objektgesellschaften beteiligt, die für einzelne Leasingobjekte eingerichtet werden.

3      Aufgabe

Einmal trafen sie eine Krähe. „Vögel sind nicht dumm“, sagte der kleine Bär und er fragte die Krähe nach dem Weg.“Welchen Weg?“, fragte die Krähe. „Es gibt hundert und tausend Wege.“

 aus: Janosch, „Oh, wie schön ist Panama“

Anders als häufig angenommen, liefert IFRS 16 alleine keine vollständige Beschreibung der erforderlichen Funktionalität.

IFRS 16 ist – um mit dem obigen Zitat zu sprechen – lediglich „Panama“, also das zu erreichende Ziel. Und unter den „hundert und tausend Wegen“ ist der richtige herauszufinden, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann.

Die Funktionalität muss sich vielmehr aus den zeit- und anlassbezogenen Geschäftsprozessen ableiten, die im Laufe eines Leasingvertrages auftreten können.

Für den richtigen Weg sind vier Fähigkeiten unabdingbar:

  1. Abbildung der Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse
    • die vollständige Abbildung aller Vertragsmodelle und der darin enthaltenen Leasingverhältnisse im Bestand sowie die zukünftig zu erwartenden Verträge mit Leasingverhältnissen
    • die vollständige Abbildung aller zulässigen Geschäftsprozesse, welche im Lebenslauf der Leasingverhältnisse auftreten können und
    • die vollständige periodenbezogene Zeitreihen-Berechnung aller hieraus entstehenden Geschäftsvorfälle für die jeweils gesamte Vertragslaufzeit.
  2. IFRS 16 Bewertung und -Ausweis
    • Bewertung dieser Vertragsmodelle, Geschäftsprozesse und  Geschäftsvorfall-Zeitreihen
    • Lückenloser Nachweis der „right-of-use-assets“ und der Leasingverbindlichkeiten über den gesamten Vertragszeitraum
    • Ausweis der Finanzwirkungen in Konten, Bilanz, GuV und Anhang
  3. Automatisierung aller Arbeitsschritte
    • Durchführung aller Prozesse durch die Auswahl des auslösenden Geschäftsprozess-Templates
    • Vollautomatisierung aller Berechnungen, Bewertungen und Ausweisangaben in Abhängigkeit von Vertragsmodell und Geschäftsprozess
    • Automatisierte uneingeschränkte und dokumentierte Reversibilität dieser Geschäftsprozesse mit all ihren Auswirkungen über das gesamte System hinweg.
  4. Generische Lösung
    • Anpassung und Steuerung aller Geschäftsprozesse und Geschäftsdaten durch Parameter anstatt durch Programmierung
    • Transparenter Nachweis aller Accounting-Aktivitäten und vorgelagerter Prozesse entsprechend den Anforderungen der Abgabenordnung.

4      Digitalisierung als „Nebenwirkung“ von IFRS 16

Bewertung und Ausweis der Geschäftsvorfälle nach IFRS 16 sind wesentlich komplexer als bisher. Die Voraussetzung hierfür ist, dass diese Geschäftsvorfälle überhaupt ermittelt werden können. Als „Nebenwirkung“ ist deshalb eine umfassende Digitalisierung der Leasingverhältnisse notwendig.

4.1    Leasingverhältnisse und Geschäftsprozesse

Durch den Wegfall der steuerlichen und bilanztechnischen Begründungen für die angebotenen Leasingmodelle ergeben sich zwei gravierende Anforderungen an das Unternehmen:

  1. Die einfach zu buchenden „operate leases“ und die nur wenig komplexeren „finance leases“ des IAS 17 werden weitgehend entfallen. Stattdessen werden die Leasingmodelle künftig nach dem einheitlichen, aber wesentlich komplexeren IFRS 16 Standard abgebildet. Dabei ist nicht die Bezeichnung, sondern der Inhalt der (Teil-) Vereinbarungen für die Klassifizierung maßgeblich.
  2. Auch die Leasingmodelle selbst werden sich wandeln. Zukünftig werden sie sich – wegen des Wegfalls der steuerlichen Präferenzen – noch mehr am betrieblichen Bedarf, an den Produkten, Prozessen und Geschäftsmodellen der Kunden orientieren und dadurch auch weitaus mehr Geschäftsprozesse zur Gestaltung der Leasingverhältnisse während der Laufzeit anbieten.

Die Folge ist, dass zum einen ab 1.1.2019 die Abbildung der Leasingverhältnisse nach den komplexen Anforderungen des IFRS 16 zu erfolgen hat, und dass diese Leasingverhältnisse zunehmend mehr Änderungen durch Geschäftsprozesse  während der Laufzeit erfahren werden.

4.2    Automatisierung

Neben den stärker betrieblich orientierten Leasingmodellen  mit flexiblen Elementen werden auch mehr Geschäftsprozesse zu deren Nutzung angeboten werden. Diese Geschäftsprozesse betreffen den gesamten Lebenslauf der Leasingverhältnisse, z.B.

  • Investitionsphase (bei Anlagen- und real-estate-leasing)
  • Mietphase mit z.B. Vertragsaktivierung, Vertragsverwaltung, Vertragsstörungen, Teilabgängen und Teilzugängen, Änderung der Laufzeit während des Vertrages, Ratenanpassungen, Early Termination, Verlängerungen am Vertragsende, Vertragsbeendigung, Vertragsübernahmen
  • Verwertungsphase mit Kauf- und Verlängerungsoptionen sowie Verwertung des Leasingobjekte und Ergebnisbeteiligung

Mit jedem Geschäftsprozess ist eine Neubewertung eines Leasingverhältnissen nach IFRS 16 erforderlich, die je Vertragsmodell und je Geschäftsprozess unterschiedlich verlaufen kann. Diese umfangreichen Berechnungen, Bewertungen, Buchungen, Ausweise und Angaben können nicht mit dem Personal und den Prozessen abgebildet werden, mit denen bisher gearbeitet wurde. Um erhebliche Kostensteigerungen und Performanceeinbußen zu vermeiden, müssen diese Prozesse durch eine flexibel einstellbare „contract engine“ automatisch erfolgen.

4.3    Reversibilität

Sobald wenige Eingaben hochkomplexe Berechnungen und Bewertungen auslösen und nachvollziehbar dokumentieren, müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, um diese umfangreichen Datenmengen bei Fehleingaben oder Korrektur der Rahmenbedingungen in sachgerechter Form auch wieder vollautomatisch neutralisieren zu können.

Reversibilität ist ein notwendiger Bestandteil der Digitalisierung im Rechnungswesen um die „Digitalisierungsfalle“ manueller Korrekturen zu vermeiden.

5      Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung von IFRS 16

Die Checkliste zeigt die Anforderungen, welche IFRS 16 an die Rechnungslegung stellt.

5.1    Rahmenbedingungen

Es müssen

  • alle Bestandsverträge und künftige Neuverträge (auch short term und small ticket) dokumentiert werden
  • alle dokumentierten Leasingverhältnisse digitalisiert im System abgebildet werden
  • alle Geschäftsprozesse im gesamten Vertragslebenslauf eines Leasingvertrages berücksichtigt werden
  • alle Anforderungen des IFRS 16 berücksichtigt werden
  • IFRS 16-gerechte Ergebnisse tagesgenau an das Rechnungswesen übermittelt werden

5.2    Arbeitsschritte

Im Einzelnen erfordert die Umsetzung der IFRS 16-Anforderungen acht Arbeitsschritte:

5.2.1   Digitalisierung und Migration von Bestandsverträgen

  • Alle Bestandsverträge (Leasingverhältnisse und Untermietverhältnisse) werden digital dokumentiert.
  • Bei Übernahme von Vertragsdokumenten und Schriftverkehr erfolgt automatische OCR-Bearbeitung
  • Ausnahmen nach IFRS 16.3 können übernommen und gekennzeichnet werden.
  • Digitale Datenbestände werden über EXCEL-Schnittstellen migriert
  • Analoge Bestände werden in EXCEL-Schnittstellen erfasst.
  • Die aufbereiteten Datenbestände werden samt digitalen Vertragsunterlagen in die Vertragsverwaltung übertragen
  • Es erfolgt eine automatische Fehlerkontrolle mit Rückmeldung
  • Nach Korrektur kann erneut eingelesen werden.

5.2.2   Vollständige digitale Vertragsverwaltung

  • Alle Bestandsverträge (Leasingverhältnisse, Untermietverhältnisse und Ausnahmen nach IFRS 16.3) werden mit ihren zivilrechtlichen Vereinbarungen in einer Vertragsverwaltung erfasst.
  • Identifizierung von Leasingverhältnissen
  • Interaktive und dokumentierte Vertragsbearbeitung
  • Trennung und Zusammenfassung von Vertragsbestandteilen
  • Bildung gleichartiger Vertragsportfolien
  • Alle Verträge sind konsolidierungsfähig nach einem einheitlichen Vertragsmodell strukturiert.
  • Alle Vertragsdokumente sind im zugehörigen Vertragsarchiv abgelegt.
  • Das Enterprise Informationssystem erlaubt die Volltextsuche in allen Vertragsdaten und Vertragsdokumenten.
  • Vertragsbildschirme und Klassifizierungen können in beliebigen Sprachen dargestellt und übersetzt werden.
  • Mehrwährungsfähig und Konzernwährung
  • Detailliertes Nutzungs- und Zugangskonzept bis auf Feldebene
  • Dokumentation aller Geschäftsprozesse und Veränderungen an den Steuerungs- und Geschäftsdaten.

5.2.3   Klassifizierung der Leasingverträge

  • Leasingverträge können um nicht leasingrelevante Positionen bereinigt oder erweitert werden.
  • Leasingverträge können zu Portfolien zusammengefasst werden.
  • Festlegung aller wesentlichen Definitionen (Kalkulatorischer Vertragszinssatz, Laufzeit, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, Grenzfremdkapitalzinssatz)
  • Leasingverträge können automatisch und regelbasiert nach IFRS 16 klassifiziert werden.
  • Bilanzierungswahlrechte nach IFRS 16.5,6,8 (short term, low value) können gekennzeichnet werden.
  • Berücksichtigung von Sonderfällen (z.B. SLB Transaktionen)
  • Parallele Rechnungslegung und Klassifizierung nach IAS 17, IFRS 16 und HGB
  • Abstimmung mit IFRS 15 möglich

5.2.4   Vollständige Geschäftsprozesstemplates für den gesamten Vertragslebenslauf

  • Für alle Verträge müssen alle berechnungsrelevanten Geschäftsvorfälle erfasst werden.
  • Für jeden Geschäftsvorfall sind Templates verfügbar
  • Geschäftsvorfälle können zeitgleich mit dem Wirkungstag, aber auch vorausschauend oder rückwirkend erfasst werden.
  • Berücksichtigung aller Geschäftsprozesse für Neubewertungen z.B.
    • Laufzeitänderungen (von Anfang an, während der Laufzeit),
    • Verlängerungen,
    • Early Termination,
    • Teilablösungen,
    • Erhöhungen oder Minderungen des Leasingvolumens,
    • Zahlungsstörungen,
    • Kaufoptionen,
    • Index-, kurs- oder zinsinduzierte Leasingraten,
    • Schadensfälle, Merkantile Minderwerte
  • Neubewertungen können den RoU-Vermögenswert und / oder die Leasingverbindlichkeiten betreffen.
  • Berechnung von stichtagsbezogenen Übernahmen (vgl. Migrationskonzept)

5.2.5   Berechnung aller Finanzwirkungen über die gesamte Grundmietzeit

  • Für alle Geschäftsprozesse werden ihre finanziellen Auswirkungen auf den Leasingvertrag von Vertragsbeginn bis zum Vertragsende berechnet.
  • Alle Ergebnisse stehen über die gesamte Grundmietzeit in Zeitreihen zur Verfügung. Damit sind sie umfassender als die wirtschaftsjahrbezogenen Auswertungen des Rechnungswesens
  • Tagesgenaue Berechnung von Zinsen, Tilgung und Zahlungsplänen
  • Automatische Berücksichtigung von Verzugszinsen bei Zahlungsstörungen
  • Nach jedem Geschäftsvorfäll werden die IFRS-16-Zinssätze berechnet und gegebenenfalls aktualisiert.
  • Bei Korrekturen oder Rücknahme von Geschäftsvorfällen erfolgt eine automatische Neuberechnung aller Ergebnisse.
  • Geschäftsvorfälle können beliebig korrigiert und wieder in Kraft gesetzt werden.
  • Sämtliche Geschäftsprozesse sind parametergesteuert in Datenbanken hinterlegt. Sie können ohne Programmierung auch in Teilbereichen angepasst werden. Nach jeder Anpassung erfolgen automatisch periodengerechte Nachberechnungen.

5.2.6   Bewertung der Aktiva und Passiva nach IFRS 16

  • Für alle erfassten Verträge werden der internen IFRS-16-Zinsstz, das Nutzungsvermögen und die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 automatisch tagesgenau berechnet und bewertet.
  • Alle Angaben stehen tagesgenau über die gesamte Grundmietzeit zur Verfügung. Dies gilt für die Erstberechnung und alle Folgeberechnungen.
  • Berechnung von IFRS 16-Zeitreihen (= Anfangswert, Periodenwerte, Endwert) für „Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht“ (right-of-use-Asset RoU-Vermögenswert) und Leasingverbindlichkeiten unter Verwendung eines Kostenmodells
  • Berücksichtigung von Leasing Incentives, Anfangszahlungen, Rückbauvereinbarungen und vergleichbare Verpflichtungen
  • Berücksichtigung von IAS 16 und IAS 40
  • Berücksichtigung variabler Leasingzahlungen und Restwertgarantien
  • Die Berechnungen können nach Rechtskreisen, sowie mandanten- und vertragsspezifisch modifiziert werden.
  • Alle Berechnungen erfolgen parametergesteuert ohne Programmierung.
  • Die Berechnungsregeln können bei Bedarf tagesgenau geändert werden. Sämtliche finanziellen Wirkungen auf den Vertrag werden nach IFRS 16 periodengerecht aktualisiert.

5.2.7   Buchungsvorschläge und Financial Reporting nach IFRS 16

  • Alle transaktionsbezogen berechneten Zeitreihen können kontiert und in periodengenaue Buchungsvorschläge transformiert werden.
  • Kunden-, mandanten- und rechtskreisspezifische Kontierungs- und Buchungspläne
  • Ergebnisgerechter Ausweis von Neubewertungen aufgrund von Geschäftsprozessen oder Wertveränderungen
  • Die Buchungsvorschläge werden bei Änderungen der Geschäftsvorfälle automatisch angepasst.
  • Bei nachträglichen Änderungen erfolgen automatisch periodengerechte Korrekturen unter Berücksichtigung der noch offenen Buchungsperioden.
  • Der Ausweis der Buchungen erfolgt nach Konten und Bilanzpositionen entsprechend der IFRS 16 Regelungen.
  • Vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Bilanzstichtagen, GuV-Zeiträumen und allen Perioden während der Vertragslaufzeit
  • Vollständiges Finanzreporting und individuell anpassbare Reports und Reportgeneratoren
  • Bereitstellung aller Anhangangaben
  • Steuerung aller Berechnungen und Ausweise durch Parameter ohne Programmierung

5.2.8   Periodengerechte  Übergabe der IFRS 16-Angaben nach SAP

  • Alle vertragsbezogenen Finanzwirkungen werden periodengerecht und konsolidiert nach SAP übertragen.
  • Das Customizing der bestehende SAP-Schnittstellen kann kundenbezogen angepasst werden.

5.3    Fachliche Architektur (Übersicht)

Die zu implementierende fachliche Architektur ist folgendermaßen aufzubauen:

Modulübergreifend werden folgende Funktionalitäten benötigt:

  • Generische Programme, Steuerung durch Parameter und Businessregeln, revisionssicherer Nachweis der verwendeten Regelwerke, Regeln an jede Anforderung anpassbar, Einsetzbar für jede kaufmännische Anforderung (US Pat.)
  • Vollständige Geschäftsprozesse im gesamten Vertragslebenslauf
  • Automatische Berechnung aller Finanzwirkungen über den gesamten Vertragszeitraum (Historie, Aktuell, Planung)
  • Vollständig integriertes Rechnungswesen (FIBU, Anlagen, Bilanz, Konsolidierung) mit Parallelbuchhaltung verschiedener Rechnungslegungsnormen
  • Ausweis nach allen betriebswirtschaftlichen Sichten (Partner, Verträge, Leistungen, Objekte, Projekte, Konten, Bilanz, GuV)
  • UNDO-Funktion mit automatischer Aktualisierung aller Daten
  • Einheitliche konsolidierungsfähige Datenbank
  • Workflow-, Alarm- und Ereignismanagement
  • Dokumentenmanagement, Vertragsarchiv
  • Mehrsprachigkeit und automatische Übersetzung
  • Mehrwährungsfähigkeit, automatische Umrechnung und Konzernwährung

5.3.1   Migration

  • Standardschnittstellen für Verträge und Vertragspartner
  • Alle gängigen Schnittstellenformate (EXCEL, CSV, XML, JSON)
  • Contract Data Capture aus PDF-Dokumenten ist möglich
  • Daten Mapping von Quell- auf Zielsystem
  • Automatische Prüfung auf Konsistenz und Vollständigkeit
  • Fehlererkennung und Fehlerreporting
  • Fehlermeldungen bei Datenfehlern mit Bearbeitungshinweisen
  • Nach Fehlerkorrektur erneutes Einlesen
  • Vermeidung von Doppelerfassung
  • Doublettenprüfung mit Ähnlichkeitsmetrik

5.3.2   Vollständige Verwaltung von Leasingverträgen

  • Vollständiges Vertragsmanagement mit allen Funktionen (wie z.B. Mehrsprachigkeit, Mehrwährungsfähigkeit, Historienführung, Bildschirmanpassungen, Parametersteuerung)
  • Benutzerverwaltung
  • Geschäftspartnerverwaltung
  • Vertrags- und Leistungsverwaltung
  • Objektverwaltung
  • Gruppenverwaltung
  • Digitale Akten, Dokumentenmanagement
  • Umfangreiche Such- und Navigationsfunktionen, Volltextsuche in Datenbank und Dokumenten, Individuelle Reports für alle Informationsanfragen (Partner, Verträge, Objekte, Prozesse), sowie für das Vertragscontrolling einschließlich der Fristenüberwachung und Obligoüberwachung
  • Ereignis-, Alarm-, Workflow- und Aufgabenmanagement
  • Finanzcontrolling, Termincontrolling
  • Einstellbare Regelwerke, Wertetabellen, Messwesen für variable Leistungserbringung
  • Belegmanagement (Rechnungseingang, Rechnungsausgang)

5.3.3   Geschäftsprozesse bei Leasingverträgen

  • Geschäftsprozess-Templates für den gesamten Lebenslauf von Leasingverträgen
  • Flexible Anpassung der Bildschirme und Schnittstellen
  • Workflow-Templates für die Prozessablaufsteuerung
  • Prozessfeinsteuerung über Makrosprache
  • Einfache Erweiterung durch individuelle Zusatzdaten
  • Alle Geschäftsdaten können für Berechnungen verwendet werden
  • Geschäftsprozesse mit Wirksamkeitsdatum
  • Zeitgleiche, vorausschauende oder nachträgliche Durchführung der Geschäftsprozesse mit jeweils korrekter Berechnung ab dem Tag der Wirksamkeit
  • Dokumentation aller Geschäftsprozesse

5.3.4   Kalkulation von Leasingverträgen

  • Konsistenzprüfung der Vertragsdaten
  • Automatische Neukalkulation bei allen Geschäftsprozessen
  • Periodengerechte Kalkulation ab Änderungsstichtag
  • Interaktive Kalkulation auf alle Einflussgrößen (Anschaffungswerte, Leasingraten, Laufzeiten, Zinssätze, Restwerte)
  • Kalkulation für alle Kalkulationsmodelle (Vollamortisation, Teilamortisation)
  • Kalkulation für alle Vertragsarten (feste Grundmietzeit, variable Laufzeiten, variable Leasingraten, auslastungs- und indexbezogene Leasingraten, Zielfinanzierungen)
  • Kalkulation für alle Leasinggegenstände (Kfz.-Leasing, Full-Service-Leasing, Mobilien-Leasing, Software-Leasing, Lizenzverträge, Immobilien-Leasing)
  • Kalkulation für Sondermodelle (Doppelstock-Leasing, sale and lease back, cross border Leasing)

5.3.5   Finanzwirkungen der Geschäftsprozesse auf Leasingverträge

  • Steuerung aller Berechnungsregeln durch Parameter ohne Programmierung
  • Automatische Berechnung aller finanzwirksamen Veränderungen über die gesamte Vertragslaufzeit aufgrund von Geschäftsprozessen
  • Vollständige Vertragswirkungen von Anfang an bis zum Vertragsende (Historie, Aktuell, Planung)
  • Automatische Berechnung aller tagesgenauen und periodenbezogenen Auswirkungen auf Vermögen, Schulden, Finanzen und Ertrag
  • Rücknahme von Geschäftsprozessen durch UNDO-Funktion mit automatischer Neutralisierung aller Finanzwirkungen bis hin zu Buchungsvorschlägen und Bereitstellung des vorherigen Berechnungsstandes
  • Automatische Stornobuchungen aufgrund von UNDO-Funktion
  • Mehrfache UNDO-Funktion und Aufheben der UNDO-Funktion

5.3.6   Accounting für Leasingverträge

  • Steuerung aller Kontierungen und Buchungsregeln durch Parameter ohne Programmierung
  • Vollständige Rechnungslegung für Vermögen, Schulden, Finanzen und Ertrag
  • Periodengenaue Kontierung, Buchung und Kontenführung
  • Kontenführung nach Vertrag, Partner und Objekt
  • Vollständige Sachkonten
  • Vollständige Debitoren- und Kreditorenkonten
  • Automatische Umsatzsteuerberechnung
  • Automatische Bildung und Auflösung von Abgrenzungen
  • Flexible Kontenpläne und Kontierungsregeln zur Abbildung kundenspezifischer Anforderungen
  • Saldenlisten und Hauptabschlussübersichten
  • Automatische Buchung der Geschäftsvorfallwirkungen bis auf die einzelnen Konten
  • Automatische Stornobuchungen bei rückwirkender Erfassung von Geschäftsprozessen unter Berücksichtigung offener und abgeschlossener Buchungsperioden

5.3.7   Die Berichterstattung nach IFRS 16 für Leasingverhältnisse

  • Steuerung aller Konten und Bilanzausweise durch Parameter ohne Programmierung
  • Flexible Zuordnung von Finanzwirkungen zu Konten
  • Flexible Zuordnung von Konten zu Bilanzpositionen
  • Periodengerechter Ausweis
  • Ausweis für Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
  • Parallele Rechnungslegung nach unterschiedlichen Rechtskreisen (Länder, Mandanten, Rechnungslegungsvorschriften z.B. HGB, IAS, IFRS)
  • Automatische Überleitungsrechnungen bei Parallelbuchhaltung auf Einzelvertragsebene

5.3.8   Schnittstellen zum Rechnungswesen (SAP z.B. SEM BCS)

  • Standard-Schnittstellen zu SAP (Partner, Assets, Verträge, Leistungen, Rechnungen, Zahlungen, Kontierungselemente (Kostenstellen, PSP, Wirtschaftseinheiten, Erlösausweisen u.a.)
  • Flexible Anpassung an das SAP-Kunden-Customizing
  • Schnittstellen mit definierten Übergabeverfahren und Konsistenzprüfung
  • Automatische Fehlerrückmeldung mit Fehlerursacchen

Wie geht es am Einfachsten?

Nutzen Sie LEGANTA 360 Cloud und unsere Managed Services. Das macht keine Mühe und ist „ready to go“ ohne mühsame Schulungen und knappe IT-Ressourcen.

LEGANTA 360 UND DIE EU-TAXONOMIE

DIE EU TAXONONIE-VERORDNUNG

In der EU-Verordnung (EU) 2020/852 „Taxonomie-Verordnung“  werden die Grundlagen für eine grüne und nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit gefördert.

WAS IST NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT?

Die Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie ist ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.

WER IST DIE ZIELGRUPPE?

Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer, z. B. Investmentfonds, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten.

„CSR“-Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Industrie- und Dienstleistungsunternehmen: Durch die Steuerung der Finanzströme sind aber neben den Emittenten alle Unternehmen mit Fremdkapitalfinanzierung zur Überprüfung ihrer Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie angehalten.

Risikobetrachtungen sind nicht Gegenstand der EU-Taxonomie

AB WANN IST DIE EU-TAXONOMIE ANZUWENDEN?

Die Taxonomie-Verordnung ist erstmals ab 01.01.2022 für das zurückliegende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Die EU-Kommission wird bis zum 1. Juni 2021 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der den Emittenten (siehe oben) Inhalt, Darstellung und Methode der Angaben im Sinne von Artikel 8 in nicht-finanziellen Berichten gemäß Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) erläutert.

ZWECK UND ANWENDUNG DER EU-TAXONOMIE

WAS SIND DIE EU-UMWELTZIELE?

Die EU Taxonomie will in der aktuellen Ausbaustufe die Erreichung der sechs EU-Umweltziele fördern :

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Verwendung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen,
  4. Übergang in eine Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

WAS SIND NACHHALTIGE AKTIVITÄTEN ?

Die EU-Taxonomie  will ökonomische  Aktivitäten  als nachhaltig kennzeichnen, wenn sie diesen Umweltzielen entsprechen.  Dazu müssen sie

  1. einen substanzieller Beitrag zur Erreichung eines der EU Umweltziele erbringen
  2. keine substanzielle Verletzung eines anderen EU Umweltziels hervorrufen (bestandener „Do Not Significantly Harm“ Test)
  3. Mindestanforderungen in den Bereichen Governance, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte erfüllen und
  4. den durch die EU-Kommission vorgegebenen Technical Screening Criteria (TSC) genügen

WIE WIRD DIE NACHHALTIGKEIT VON AKTIVITÄTEN GEMESSEN?

Zur Prüfung konkreter ökonomischer Aktivitäten gegen diese abstrakten Vorgaben der EU-Taxonomie hat die EU Kommission konkrete TSC  (technical screening criteria) veröffentlicht.

  • Die TSC definieren für eine konkrete ökonomische Aktivität und ein konkretes Umweltziel u.a. quantitative und qualitative Metriken sowie entsprechende Schwellenwerte, ab denen eine Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft wird.
  • Die TSC spielen somit eine zentrale Rolle und werden von einer sog. Plattform für Sustainable Finance entwickelt, welche aus Vertreten von EU-Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Experten besteht und die EU-Kommission berät.

NACHHALTIGKEIT

WELCHE ARTEN NACHHALTIGER ÖKONOMISCHER AKTIVITÄTEN GIBT ES?

Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen drei Arten von ökonomischen Aktivitäten.

  • Die reinste oder klassischste Form einer EU-Taxonomie-konformen Aktivität fördert ein Umweltziel selbst und direkt, indem sie selbst „grün“ ist (z.B. emissionsfreie Energieerzeugung). Für eine effiziente und effektive Erreichung der Umweltziele wurde diese Aktivitätenart allein jedoch als nicht ausreichend eingestuft. Daher wurden zusätzlich Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt.
  • Enabling-Aktivitäten unterstützen andere ökonomische Aktivitäten dabei, eines der Umweltziele zu erreichen (z.B. Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze). Hierbei gelten strenge Zusatzanforderungen.
  • Transition-Aktivitäten werden ausschließlich für das Umweltziel Klimaschutz anerkannt und können als ökologisch nachhaltig gelten, sofern sie durch Ausphasen von Treibhausgasemissionen den Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft unterstützen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.

WELCHE WESENTLICHEN PFLICHTEN ERGEBEN SICH AUS DER EU-TAXONOMIE?

Aus der EU-Taxonomie resultieren bereits zwei Bereiche von direkten Plichten:

  • Anforderungen an die Gesetzgebung und Regulatorik
    • Durch die EU-Taxonomie verpflichten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten (und damit auch die jeweils nachgelagerten Regulatoren), die Kriterien der EU-Taxonomie in allen Vorgaben zu Finanzprodukten und Unternehmensanleihen zu berücksichtigen, sofern diese als ökologisch nachhaltig vermarktet werden.
    • Hieraus begründet sich insbesondere die Anforderung, dass Standards für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte (z.B. EU Green Bonds, EU Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds etc.) auf der Taxonomie basieren müssen. Dies gilt auch für bereits existierende Regelungen (Ausnahme sind sog. „certificate based tax incentive schemes“).
  • Anforderungen an die Transparenz und die Offenlegung durch Finanzmarktteilnehmer und die Berichte großer Unternehmen von öffentlichem Interesse.

LEGANTA 360 UNTERSTÜTZT ALLE WESENTLICHEN HANDLUNGSFELDER

Asset Manager und Vermögensverwalter  müssen die Offenlegungsanforderungen für nachhaltige Produkte oder Produkte  erfüllen . LEGANTA 360  unterstützt

  • die laufende Berechnung zu welchem Prozentsatz diese Produkte Taxonomie-konform sind und verwaltet  die benötigten Daten
  • den Aufbau der notwendigen Prozesse, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen für eine EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung
  • Partnerschaften mit Experten und  integriert eine laufende Datenbereitstellung durch die Emittenten
  • verwaltet Produktdokumentationen (inklusive Prospekte) und Berichte, deren Anreicherung um EU-Taxonomie-Informationen sowie
  • die Überprüfung der Produktstrategie und eine Anpassung des Produktportfolios.

Banken  können künftig EU-Taxonomie-konforme Kredit- und Refinanzierungsprodukte anbieten. Mit LEGANTA 360 können Sie

  • in die Kreditprozesse Schritte, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen zur Prüfung der Taxonomie-Konformität aufnehmen
  • die dafür erforderliche Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.
  • die nicht-finanzielle Berichterstattung um die geforderten EU-Taxonomie-Informationen zu ergänzen.

Versicherer müssen darüber hinaus  ihre Versicherungsanlageprodukte an den neuen Taxonomie-Anforderungen ausrichten. LEGANTA 360 bietet das Material für eine kohärente Dokumentation in den Vertriebsunterlagen (z.B. in den Basisinformationsblättern).

Industrie- und Dienstleistungs-Unternehmen außerhalb des Finanzsektors werden von der  EU-Taxonomie insbesondere aufgrund der Informationsbedürfnisse der Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten beeinflusst.  LEGANTA 360 ermöglicht

  • die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung  und die  Anforderungen von Kreditgebern, Investoren und reputationsrelevanten Stakeholdern.
  • die Überprüfung, ob und inwieweit die eigenen ökonomischen Aktivitäten der EU Taxonomie und den TSC entsprechen.
  • das regelmäßige Screening  und den Aufbau der  Verantwortlichkeiten, Kompetenzen wie auch Systeme, Prozesse, Ressourcen und interne Kontrollen
  • die Aufnahme der Ergebnisse eines solchen EU-Taxonomie-Screenings in die nichtfinanzielle Berichterstattung
  • zusätzliche, über die nichtfinanzielle Berichterstattung hinausgehende, Informationsmaterialien für Investoren

LEGANTA 360 IST DIE INTEGRIERTE LÖSUNG FÜR DIE NEUE BERICHTSPFLICHT

LEGANTA 360 verwaltet alle Geschäfts-, Vertrags- und Leistungsbeziehungen

  • Klassifizierung aller Vertrags- und Geschäftsbeziehungen nach den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie
  • Verwendung der quantitativen Metriken und Schwellenwerte der TSC
  • Dynamische Gewichtung auf Basis der Nachhaltigkeit
  • Bewertung der Nachhaltigkeit nach Umsatz, CapEx und / oder OpEx
  • Berechnung der historischen, aktuellen und geplante Nachhaltigkeit
  • Laufende zeitnahe Dokumentation von Änderungen der Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung der Bindungsdauer von Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Konsolidierung der Nachhaltigkeit über beliebige Perioden, Teilmärkte, Branchen, Geschäftspartner, Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
  • Flexibel erweiterbar hinsichtlich der Ziele, Aktivitäten, Bewertungen und Gewichtungen zur Abbildung künftiger Vorgaben

LEGANTA 360 unterstützt die Geschäftsprozesse zur Umsetzung der Berichtspflichten

  • Automatische Informationsbereitstellung für die Nachhaltigkeitsberichte einschließlich „grüner Zertifizierungen“
  • Aufbauorganisation und Zugriffsverwaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Workflows zur Optimierung der Datenbeschaffung
  • Vollständige Dokumentation aller Bewertungsschritte
  • Integriertes Dokumentenmanagement, Integration mit dem ERP-System,
  • Vollständige on-line-Dokumentation der EU-Taxonomie

Vorankündigung: Das Management wertgesicherter Kryptowährungen mit COMAC 7 COIN

Dieser Bericht beschreibt das vollständige Geschäftsmodell einer wertgesicherten Kryptowährung und dessen Abbildung in COMAC 7 COIN, einer speziellen Konfiguration der COMAC 7 SMART CONTRACT Software.

erscheint in Kürze

 

Smart Contracts und Blockchain: Konzepte und praktischer Einsatz

Dieser Bericht erläutert was „smart contracts“ sind, wie sie mit „blockchain“ zusammenhängen, welche Vorteile der Einsatz von „smart contracts“ hat und wie sie mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT im Sinne einer Checkliste konkret implementiert werden können.

1      Was ist ein „smart contract“?

1.1    Contract

Einem „smart contract“ liegt zuerst einmal ein „contract“ zugrunde, also ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag mit mehr oder weniger zahlreichen vertraglichen Regelungen. Dieser Vertrag kann gut oder schlecht sein, was meint, er kann den zu regelnden Leistungsaustausch zwischen den Vertragspartnern mehr oder weniger vollständig und mehr oder weniger widerspruchsfrei abbilden.

1.2    Smart

Ein solcher „contract“ wird „smart“, wenn diese vertraglichen Regelungen durch einen Computer verwaltet, kommuniziert, ausgelöst, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden. Je mehr dieser Regelungen und Aufgaben der Computer übernimmt, desto „smarter“ ist der „contract“.

Dabei sind vier wesentliche Prinzipien zu beachten:

  • Digitalisierung

Damit der Vertrag für einen Computer lesbar gemacht werden kann, müssen seine mit Worten beschriebenen Inhalte auf ein geeignetes Vertragsmodell übertragen werden. Dieses Vertragsmodell muss dann in der Lage sein, die gespeicherten Informationen in automatisierte Vertragsprozesse umzusetzen, welche dann vom Computer ausgeführt werden können.

Es reicht bei der Digitalisierung also nicht aus, aus einem geschriebenen Vertrag ein PDF zu erstellen. Und es reicht auch nicht aus, die bildhafte Darstellung im PDF durch OCR-Verfahren lesbar zu machen. Man muss auch den semantischen Inhalt des Vertrages, also seine Bedeutung verstehen und diese einzelnen Bedeutungen in ein Modell der vertrags- und Geschäftsbeziehungen übertragen.

Siehe auch: https://www.sbc-systems.eu/digitalisierung/

  • Stabilität

Das Modell der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen muss so aufgebaut sein, dass nicht jeder Vertrag sein eigenes Modell benötigt. Denn dann müssten alle Vertragsprozesse gesondert programmiert werden und das Verfahren wäre sofort unwirtschaftlich, weil teuer, langsam und fehlerhaft.

Das Vertragsmodell muss stattdessen allgemeingültig sein, d.h. die Vertragsdaten, die Vertragsregeln und die Vertragsprozesse des Modells müssen unveränderlich für jede Vertragsart nutzbar und wiederverwendbar, d.h. stabil sein.

  • Mächtigkeit

Das Vertragsmodell ist umso besser, je größer sein Geltungsbereich ist.

Beispiel: Kryptowährungen

Im Falle der Kryptowährungen ist der Geltungsbereich extrem eingeschränkt. Das Vertragsmodell ist nur in der Lage Transaktionen abzubilden, mit dem die Verfügbarkeit über einen Vermögenswert (z.B. über den Bitcoin) vom einen Verfügungsberechtigten auf einen anderen übergeht. Das ist nichts anderes als eine einfache Bankkontenbuchung.

Ein Vertragsmodell sollte dagegen den Regelungsbereich aller Vertragsarten über den gesamten Life Cycle einer Vertrags- und Geschäftsbeziehung hinweg abbilden können. D.h. es muss die Anbahnung und die Verwaltung einer Vertragsbeziehung vollständig abbilden können.

    1. Die Vertragsanbahnung umfasst alle Vertragsprozesse von der Anfrage über das Angebot und die Vertragsverhandlungen bis zur Genehmigung und den Vertragsabschluss.
    2. Die Vertragsverwaltung umfasst den Vertragsvollzug hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtungen und deren Erfüllungen, aber auch alle Vertragsstörungen, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen, vorzeitiger einvernehmlicher oder streitiger Beendigung, das reguläre Vertragsende und die erforderlichen Vertragsabschlussmaßnahmen.

Kurz gesagt: Das Vertragsmodell muss mächtig sein.

  • Einfachheit

Zu guter Letzt muss das Vertragsmodell so aufgebaut sein, dass der Weg vom geschriebenen Vertrag zum modellierten Vertrag, also die Übersetzung aus der analogen Welt der Urkunde in die digitale Welt des Vertragsmodells für jeden sachkundigen Dritten zu bewältigen ist. Das bedeutet, dass ein einfaches Verfahren existieren muss, mit dem die analoge Welt in die digitale Welt überführt werden kann.

Mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT können diese 4 Prinzipien für jeden Vertrag umgesetzt werden.

1.3    Smart Contract

Wenn die vier Prinzipien für einen Smart Contract eingehalten werden, dann ist in der vollen Ausbaustufe ein Smart Contract ein Vertrag, dessen analoge Regelungen vollständig und widerspruchsfrei in ein stabiles, mächtiges und einfaches Modell der Vertragsdaten, der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und der Vertragsprozesse überführt worden sind.

Dieses Modell ermöglicht, dass

  • alle Vereinbarungen für den Computer lesbar gemacht werden können
  • alle prozessauslösenden Ereignisse verwaltet werden
  • alle damit verbundenen Prozesse rechtzeitig ausgelöst werden
  • alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen automatisch ermittelt werden
  • alle von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen eingefordert werden,
  • die vollständige Erfüllung aller Verpflichtungen überwacht wird,
  • die damit verbundenen Vertragsprozesse automatisch ausgeführt werden
  • alle Transaktionen in einem Journal (general contract ledger) dokumentiert werden und
  • alle Transaktionen und die zugrundeliegenden Regeln jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind.

 

2      Was hat die „blockchain“ mit „smart contracts“ zu tun?

Im Grunde genommen nichts.

Denn „smart contracts“ sind ein fachliches Konzept der Informationsnutzung und „blockchain“ ist ein technisches Konzept der Informationsspeicherung.

Die Blockchain-Technik – verbunden mit dem „distributed ledger“ – ist ein technisches Verfahren, mit dem chronologische Abläufe und deren Ergebnisse fälschungssicher dokumentiert werden können.

Das heißt:

  • „blockchain“-Techniken können zur Dokumentation einer jeden Art von wechselnden Systemzuständen eingesetzt werden.
  • Die fälschungssichere Dokumentation von „smart contracts“, deren Vertragsprozessen und deren Folgen ist nur eine der vielen Einsatzmöglichkeiten der „blockchain“.
  • Die fälschungssichere Dokumentation von „smart contracts“ kann – außer durch blockchain und distributed ledger – auch von vielen anderen Verfahren übernommen werden.

Nachstehend werden die verwendeten technischen Konzepte kurz erläutert.

2.1    Was ist eine „blockchain“?

Wenn in einem System Datensätze in chronologischer Reihenfolge entstehen und gespeichert werden, dann wird die Reihenfolge der Einträge in der Regel durch eine laufende Nummer dokumentiert. Im Hauptbuch oder Buchungsjournal ist dies eine Kombination aus Journalnummer und Transaktionsnummer

Um die Datensätze gegen Veränderung zu sichern gibt es verschiedene Methoden. Die „blockchain“-Technik verwendet dazu im Prinzip drei Elemente:

  1. Hash:

Der Inhalt der Datensätze wird durch einen möglichst eindeutigen Wert verschlüsselt. Diese Aufgabe übernimmt eine sogenannte Hashfunktion. Daneben erfolgt eine „public-private“-Verschlüsselung, welche sicherstellt, dass nur berechtigte und dafür vorgesehene Teilnehmer auf die Informationen zugreifen können.

2. Chain:

Der Hash des vorhergehenden Datensatzes wird im nachfolgenden Datensatz gespeichert und geht als Bestandteil des nachfolgenden Datensatzes in dessen Hashwert ein. So entsteht eine praktisch fälschungssichere Verkettung der Datensätze.

3. Block:

Die Hashwertermittlung und die Verkettung kann auch über mehrere Datensätze (blocks) erfolgen.

 2.2    Central Ledger vs. Distrubuted Ledger

Die Transaktionen, welche den Zustand eines Systems verändert haben, können chronologisch, lückenlos und nachvollziehbar im sogenannten Hauptbuch (general ledger) gespeichert werden. Dieses Hauptbuch übernimmt eine zentrale Dokumentationsaufgabe.

Die Datensätze des Hauptbuchs können mittels „blockchain“-Techniken gegen Fälschungen gesichert werden.

Das Hauptbuch wird in der Regel an einer zentralen Stelle verwaltet (central ledger). Dort wird durch den Betreiber („trusted party“) für die Nutzer mittels vertraglicher und technischer Regelungen ein vertrauenswürdiger Zugriff auf die Daten sichergestellt.

Eine alternative, aber sehr aufwendige – und früher oder später unwirtschaftliche – Speichertechnik bietet das „distributed ledger“. Dort wird das zentrale Hauptbuch an vielen Stellen parallel gespeichert. Dadurch kann das Vertrauen in einen zentralen Verwalter entfallen und wird durch das Vertrauen in den „Schwarm“ ersetzt.

Da jeder Datensatz parallel in allen Hauptbüchern gespeichert wird, erfolgt auch die Abfrage eines Datensatzes parallel in allen Hauptbüchern. Ein Datensatz wird als richtig erkannt, wenn er von der Mehrheit der beteiligten Hauptbücher bestätigt wird.

Zu diesem Prinzip gibt es zahlreiche technische Implementierungen und Varianten, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden muss.

2.3    Kryptowährungen

Wenn diese Techniken für Kryptowährungen eingesetzt werden, dann werden sie um weitere Konzepte ergänzt. Das bekannteste davon ist das sogenannte „mining“ zur Begrenzung der Kryptogeldmenge.

Eine detaillierte Darstellung der Blockchain und ihrer Verwendung bei der Definition und Verwaltung von Kryptowährungen mittels der Vertragssoftware COMAC 7 finden Sie unter „COMAC 7 COIN Softwarelösung für Wertgesicherte Kryptowährung (Big Picture)

3      Welche Vorteile bieten Smart Contracts?

Ein Smart Contract ermöglicht

  • Automatisierung der Vertragsprozesse
  • Einsparungen bei den Prozesskosten
  • Transparenz aller Vertragsabläufe
  • Transparenz aller Vertragswirkungen
  • Reduzierung der Vertragsrisiken

Die Eigenschaften und Vorteile von Smart Contracts können in wenigen Punkten zusammengefasst werden.

3.1    Vertragsregeln und Künstliche Intelligenz (KI)

In der Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarungen und die dabei genannten auslösenden Ereignisse und Bedingungen können als computerlesbare Regeln formuliert und in einem Vertragsmodell (bestehend aus Vertragsdaten und Vertragsprozessen) hinterlegt werden. KI Roboter setzen dieses Modell in Aktionen um.

3.2    Konsolidierungsfähige Verträge

Das Vertragsmodell ist konsolidierungsfähig, d.h. es kann für alle Arten von Verträgen ohne Strukturänderungen verwendet werden. Das bedeutet

  • Alle Vertragsdaten können im Vertragsdatenmodell gespeichert werden
  • Alle in der Vertragsurkunde definierten Vertragsprozesse können mit Parametereinstellungen im Vertragsmodell aus wenigen Standardprozessen generiert werden.
  • Ebenso können alle zur Anbahnung der Vertragsbeziehungen erforderlichen Geschäftsprozesse abgebildet werden.

3.3    Flexibel kaskadierbare Struktur

Smart Contracts sind kaskadierbar, d.h.

  • alle für die Erfüllung notwendigen Bereitstellungen und Beschaffungsmaßnahmen können ebenfalls unter Verwendung von Smart Contracts vereinbart werden und
  • das gesamte Geschäftsmodell kann durch Smart Contracts abgebildet werden.

3.4    Externe Vertragspartner und externe Services

Es können beliebig viele Vertragspartner und externe Services in beliebigen Rollen am Vertrag teilnehmen.

3.5    Ermittlung aller Vertragswirkungen

Die im Vertrag vereinbarten zeitlichen und finanziellen Wirkungen, insbesondere auch alle wirtschaftlichen und juristischen Eigentumsübergänge können für alle Vertragspartner, Vertragsleistungen und Vertragsgegenstände ermittelt und transparent dargestellt werden.

3.6    Leistungsverpflichtungen und Leistungserfüllungen

Die von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen können auf ihre Erfüllung hin überwacht und angefordert, sowie bei Nichterfüllung eskaliert werden.

3.7    Ereignissteuerung

Beim Vorliegen auslösender Ereignisse werden die KI Roboter alarmiert und die definierten Ereignisfolgen automatisch ausgeführt und für alle Prozessbeteiligten transparent gemacht.

4      Wie können Smart Contracts implementiert werden?

Wir empfehlen eine hybride Implementierung von COMAC 7 Smart Contracts in die ETHEREUM Blockchain (oder in andere vergleichbare Verfahren)

Schritt 1: SMART CONTRACT (einmalig)

  1. Nutzung des generischen COMAC 7 Modells der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und der Geschäftsprozesse mit über 1.000 Vertragstemplates
  2. Realistische Abbildung des Smart Contracts schnell und sicher ohne Programmierung durch Steuerungs- und Regelungsparameter
  3. Definition der Transaktionen, die in der Blockchain verwaltet werden sollen
  4. Automatische Erstellung der Runtime-Version des Smart Contracts
  5. Verschlüsselung und Referenzierung der Runtime-Version mit allen Vertragsregelungen zur Nutzung in der Blockchain

Schritt 2:  TRANSAKTIONEN (laufend während der Vertragslaufzeit)

  1. Erfassen, verwalten, steuern und berechnen der konkreten Vertrags- und Geschäftsbeziehungen samt aller Transaktionen
  2. Übertragung der definierten Transaktionen samt Smart Contract Schlüssel in die ETHEREUM Blockchain
  3. Veröffentlichung der Transaktionen in ETHEREUM

 

Mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT mit ETHEREUM Schnittstelle können Sie jeden Vertrag in einen „smart contract“ umwandeln und mit all seinen Vorteilen nutzen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.sbc-systems.eu


Ein wichtiger Hinweis:

Wir möchten nicht versäumen, auf ein ausgezeichnetes White Paper von Dr. Axel-Michael Wagner und Stefan Groß von der Kanzlei PSP in München hinzuweisen, welches Technologie, fachlichen Anspruch und rechtliche Implikationen von Smart Contracts beschreibt und  den Zusammenhang mit und den Unterschied zur Blockchain sehr gut darstellt.


 

Erlöswirksame Kundenverträge nach IFRS 15

IFRS 15 Kundenverträge

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware

sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 15 gerüstet.  

Buchen Sie hier Ihre unverbindliche Präsentation

COMAC 7

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1.

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen,
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln,
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

Definitionen
In COMAC 7 werden alle nach IFRS 15 relevanten und nachstehend erläuterten Sachverhalte verwaltet:

  • Vertrag: Der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die zu rechtlich durchsetzbaren Rechten und Pflichten führt.
  • Kunde: Der Kunde (Leistungsnehmer) ist eine Partei, die mit einem Unternehmen (Leistungsgeber) einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eingegangen ist, die Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Austausch für eine Gegenleistung sind.
  • Leistungsverpflichtung: Die Leistungsverpflichtung ist eine Zusage in einem Vertrag mit einem Kunden, Folgendes zu übertragen oder zu erbringen:
    • eine Ware oder
    • eine Dienstleistung
    • oder ein Bündel von Waren oder Dienstleistungen, die jeweils eigenständig abgrenzbar sind oder
    • eine Reihe von eigenständig abgrenzbaren Gütern oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und das gleiche Übertragungsmuster an den Kunden aufweisen
  • Transaktionspreis: Der Transaktionspreis ist der Betrag der Gegenleistung, die ein Unternehmen erwartungsgemäß vom Kunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhalten wird
  • Ertrag: Der Ertrag ist ein Zuwachs wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von
    • Zuflüssen oder
    • Werterhöhungen von Vermögenswerten oder
    • der Abnahme von Schulden,

die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, mit Ausnahme von Eigenkapitalerhöhungen, die sich aus Beiträgen von Eigenkapitaleignern ergeben.

  • Erlöse: Erlöse sind Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen

Fünfstufige Berechnung

Das Kernprinzip ist, dass ein Unternehmen Erlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtung(en), also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden.

Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:

  1. Identifizierung des Vertrags/ der Verträge mit einem Kunden,
  2. Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag,
  3. Bestimmung des Transaktionspreises,
  4. Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
  5. Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

Alle Stufen des Rahmenmodells werden mit COMAC 7 umgesetzt.

Leasingverträge bilanzieren nach IFRS 16

IFRS 16 Leasingverträge (Leasingnehmer)

 

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 16 gerüstet.  Buchen Sie hier Ihre unverbindliche Präsentation.

COMAC 7

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1.

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen,
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln,
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

 

Anforderungen

Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.

 

Vorgehensweise

  1. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen.
  2. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht.

Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.

 

Leasinggeber

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Insofern können die bisherigen geschäftsprozesse weitgehend erhaltem bleiben.

 

Klassifizierung

Für die Klassifizierung nach IFRS 16 werden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

 

Weitere Regelungen

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur

  • Definition eines Leasingverhältnisses,
  • zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie
  • zu Sale-and-LeasebackTransaktionen.

Auswirkungen beim Leasingnehmer

Aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, ist zu erwarten, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund des Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten sowie einem ähnlich hohen Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte erhöht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst.

SMART CONTRACTS und SMART BUSINESS CONTRACTS

Ein Smart Business Contract ist ein Vertrag, der

  • die dort getroffenen Vereinbarungen computerlesbar formalisiert
  • automatisch ihre zeitlichen und finanziellen Wirkungen ermittelt
  • die Erfüllung der von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen überwacht und
  • definierte Aktionen beim Vorliegen auslösender Ereignisse selbsttätig ausführen kann.

Was sind die Vorteile beim Einsatz von Smart Business Contracts?

Ein Smart Business Contract  ermöglicht

  • Automatisierung der Vertragsprozesse
  • Einsparungen bei den Prozesskosten
  • Transparenz aller Vertragsabläufe
  • Transparenz aller Vertragswirkungen
  • Reduzierung der Vertragsrisiken

Was sind die KPIs eines Smart Business Contracts?

Vertragsregeln

Alle in der Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarungen und die dabei genannten auslösenden Ereignisse und Bedingungen  können  als computerlesbare Regeln formuliert und in einem Vertragsmodell (bestehend aus Vertragsdaten und Vertragsprozessen) hinterlegt werden.

Vertragskonsolidierung

Das Vertragsmodell ist konsolidierungsfähig, d.h. es kann für alle Arten von Verträgen ohne Strukturänderungen verwendet werden. Das bedeutet

  • Alle Vertragsdaten können im Vertragsdatenmodell gespeichert werden
  • Alle in der Vertragsurkunde definierten Vertragsprozesse können mit Parametereinstellungen im Vertragsmodell aus wenigen Standardprozessen generiert werden.
  • Ebenso können alle zur Anbahnung der Vertragsbeziehungen erforderlichen Geschäftsprozesse abgebildet werden.

Modularer Aufbau

Smart Contracts sind kaskadierbar, d.h.

  • alle für die Erfüllung notwendigen Bereitstellungen und Beschaffungsmaßnahmen können ebenfalls unter Verwendung von Smart Contracts vereinbart werden und dass
  • das gesamte Geschäftsmodell kann durch Smart Contracts abgebildet werden.

Vertragspartner und Externe Services

Es können beliebig viele Vertragspartner und externe Services in beliebigen Rollen am Vertrag teilnehmen.

Vertragswirkungen

Die im Vertrag vereinbarten zeitlichen und finanziellen Wirkungen, insbesondere auch alle wirtschaftlichen und juristischen Eigentumsübergänge können für alle Vertragspartner, Vertragsleistungen und Vertragsgegenstände ermittelt und transparent dargestellt werden.

Vertragsverpflichtung und -erfüllung

Die von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen können auf ihre Erfüllung hin überwacht und angefordert, sowie bei Nichterfüllung eskaliert werden.

Ereignissteuerung

Beim Vorliegen auslösender Ereignisse können die definierten Ereignisfolgen automatisch ausgeführt und ihre Auswirkungen für alle Vertragsbeteiligten transparent gemacht werden.

Wo kann ich das anwenden?

Die COMAC 7 Vertragssoftware bietet zahlreiche Lösungen mit Smart  Business Contracts:

1.Allgemeines Vertragsmanagement

2.Financial Middleware

3.Leasing

4.Finanzierung

5.ABS und Forderungsverkauf

6.Health Care

7.Logistics

8.Strategische Beschaffung

9.Sales

und kann SMART an jede weitere Anforderung angepasst werden.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Vertragssoftware COMAC 7

Smart Business Contracts und Smart Contracts

Von der fachlichen Funktionalität her gesehen, muss ein Smart Business Contract aber nicht an eine Blockchain und die dort geltenden Einschränkungen an Smart Contracts gebunden sein. Unsere Smart Business Contracts können in Blockchains als externe Services durch ein „Oracle“ oder eine „Trusted Party“ betrieben werden.