Archiv für den Autor: Hugo Christian Riess

Senior IT Consultant

Erfahrener IT Consultant mit Schwerpunkten in Vertragsanalysen, Vertragsmanagement, Vertragscontrolling, Leasing und Finanzierung

„Ich verbinde hohe analytische Kompetenz mit herausragenden Fähigkeiten in der Programmrealisierung. Dadurch, verbunden mit meiner langjährigen Berufserfahrung, kann ich Probleme rasch analysieren, Fehler sowohl auf abstrakt-konzeptioneller Ebene identifizieren als auch schließlich konkret in eine Problemlösung umsetzen.
Als Schnittstelle zwischen fachlichen Anforderungen, theoretischer Modellbildung und praktischer Realisierung kann ich diese Fähigkeiten in jeder Phase eines Projektes einbringen, um die Qualität des Konzeptes sicherzustellen, Probleme in der Umsetzung frühzeitig zu erkennen und zu beheben, Projektrisiken weitgehend zu vermeiden und damit den Erfolg zu gewährleisten.“

senior-it-consultant

Vertragsmanagement Vertragscontrolling

Wir wenden uns

  • an Unternehmen, öffentliche Betriebe und Verwaltungen,
  • an Einzelunternehmen, kleine Gesellschaften, den Mittelstand und an Konzerne
  • an Bund, Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts und
  • an alle Branchen

In Ihren Geschäftsbeziehungen spielen Verträge eine entscheidende Rolle.

Sie regeln

  • das Zusammenwirken mit Kunden und Lieferanten, mit Banken und Behörden
  • die vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen
  • den rechtzeitigen Bezug von Produktionsfaktoren in der notwendigen Qualität und Menge und zu den vereinbarten Preisen.

Sie ermöglichen

  • die schnelle Reaktion auf sich bietende Marktchancen
  • die Nutzung der weltweiten Absatz- und Beschaffungskanäle
  • eine effiziente Arbeitsteilung durch externes Outsourcing und interne Profitcenter

Sie beinhalten

  • alle Termine
  • alle Klauseln
  • alle Aktivitäten
  • alle Finanzwirkungen und damit
  • wichtige Angaben über Produktions-, Liquiditäts- und Finanzplanung

Sie möchten die Chancen nutzen, die in Ihren Verträgen schlummern und interessieren sich für ein Vertragsmanagement-System, das mit Ihren bestehenden Softwarelösungen zusammenarbeiten kann.

Im Anhang stellen wir Ihnen die technischen und fachlichen Grundlagen sowie die Alleinstellungsmerkmale von COMAC vor. Anschließend skizzieren wir verschiedene Musterszenarien, die als Grundlage für eine optimal auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Lösung dienen können.

sbcs-comac-6-produktbeschreibung-01

COMAC 7 Enterprise Search Engine

Lesen Sie hier mehr:  COMAC 7  ENTERPRISE INFORMATION SYSTEM

Jedes Unternehmen verwendet zahlreiche Speicher für Informationen: Relationale und hierarchische Daten-banken, Data Warehouses, Office-Dokumente, Arbeits-blätter, Präsentationen, Verzeichnisse, Mails, DMS, Archive, Externe Informationsdienste, URLs und Medien (Bilder, Audio, Video).

COMAC 7 stellt die Verbindung zu allen Daten-speichern her und baut hieraus ein virtuelles integriertes Informationsnetzwerk des Unternehmens. Damit haben Sie alle Vertrags- und Geschäfts-beziehungen im Griff. Informationen speichern wird einfach: Sie müssen die Informationen nur an einer Stelle mit dem Informationsnetzwerk verbinden und können sie unter allen direkten und indirekten Beziehungen wiederfinden.


COMAC 7 ist Ihre Suchmaschine für alle Informationen im Unternehmen. Sie können mit beliebigen Such-begriffen „googeln“. Die Suchgebiete, die Such-verfahrenen und die konkreten Suchaufträge können können beliebig verfeinert werden. COMAC 7 erlaubt die Personalisierung der Suchverfahren.

Lesen Sie hier mehr:  COMAC 7  ENTERPRISE INFORMATION SYSTEM


IT Projektleiter Vertragsmanagement Leasing Finance Accounting

SBC Recruiting stellt Ihnen erfahrene   IT-Experten, Projektleiter, Kaufleute und Programmierer für Ihre Management- und IT-Projekte bereit.


SBC garantiert gleichwertige Ersatzlösungen bei Krankheit und Urlaub.


Zusätzlich unterstützen wir den Einsatz unserer Experten durch Projektmanagement, Projektführung und Projektcontrolling, dessen Daten Ihnen tagesgenau für Ihre Projektsteuerung zur Verfügung gestellt werden.


Im Anhang finden Sie ein Musterprofil eines SBC Projektleiters für IT-Lösungen in Vertragsmanagement, Leasing, Finanzierung und Accounting

it-projektleiter-1-profil3

Geschäftsführer und Vorstand haften bei Lizenzverstößen

(04.03.09) – Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hin. Der Angestellte eines Unternehmens für Solartechnik mit 25 Mitarbeitern hatte auf 15 Rechnern Computerprogramme installiert, ohne sich um die dafür erforderlichen Lizenzen zu kümmern. Ein ehemaliger Angestellter meldete dies einem Software-Branchenverband, der die Informationen an die Kläger weitergab. Das Gericht verurteilte das Unternehmen und den Geschäftsführer, der keine Kontrollen vorgenommen oder angeordnet hatte, gesamtschuldnerisch zur Zahlung von insgesamt über 25.000,00 Euro zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Auskunft.

Die Entscheidung
Das OLG Karlsruhe (Az.: 6 U 180/06) sah bereits in der bloßen Installation eine unerlaubte Vervielfältigung der Software. „Ob und in welchem Umfang diese in der Folge genutzt wird, ist unerheblich“. Die Höhe der nachzuzahlenden Lizenzgebühren bestimme sich allein danach, welchen Preis die Beklagten hätten zahlen müssen, wenn sie die auf den Computern installierte Software legal erworben hätten.

Die Haftung des Geschäftsführers begründeten die Richter u. a. damit, dass der Geschäftsführer der Einstellung eines in dieser Sache gegen ihn geführten Strafverfahrens nach Zahlung einer Geldauflage von 1.000,00 Euro nach § 153a StPO zugestimmt hatte. Diese Vorschrift setze eine – wenn auch geringe – strafrechtliche Schuld voraus. Damit bestehe ein Indiz für ein schuldhaftes, mindestens fahrlässiges Verhalten. Als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens habe er zudem grundsätzlich Vorsorge gegen die Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter zu treffen.

Bei dem Unternehmen, das sich mit der Planung, Herstellung, der Montage und dem Vertrieb von Solartechnik beschäftige, würden Computer und Software intensiv genutzt. Somit sei nicht nur ein unbedeutender Randbereich, sondern eine zentrale Tätigkeit betroffen. Der Geschäftsführer sei danach als alleiniger Geschäftsführer verpflichtet gewesen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Urheberrechte Dritter ausschließen oder doch ernsthaft mindern. Er hätte mithin dafür Sorge tragen müssen, dass auf den Computern des Unternehmens nur lizenzierte Software genutzt wird.

Auch das Aushändigen und Erläutern eines Merkblattes an jeden Mitarbeiter sah das Gericht nicht als ausreichend an. Die vom Gericht geforderten Prüfungspflichten könnten zwar generell an Mitarbeiter delegiert werden, wenn diese sachgerecht ausgewählt, instruiert und beaufsichtigt würden. Insbesondere könne ein Computer ohne weiteres so eingerichtet werden, dass die Installation neuer Software nur durch einen Administrator möglich sei. „Diese ebenso einfache wie wirkungsvolle Maßnahme, die dem Beklagten ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, hat der Beklagte nicht ergriffen oder veranlasst.“

Kommentar der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
In der juristischen Literatur werden teilweise Bedenken gegen das Bestehen von Organisationspflichten des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft bei (drohenden) Verletzungen von Immaterialgüterrechten geäußert, weil diese Gefahr gerade im Bereich der Informationstechnologie (IT) vielfach schwierig zu beurteilen sei. Die Entscheidung des OLG Karlsruhe belegt jedoch, dass die Verletzung von Urheberrechten an Software kein Kavaliersdelikt ist, sondern rigoros verfolgt wird. Die Haftung gesetzlicher Vertreter auch für Verstöße im IT-Bereich ergibt sich dabei aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.

Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe kann sich die Unternehmensleitung künftig nicht mehr darauf berufen, dass die Kontrolle von Mitarbeitern beim Einsatz von Software schwierig sei. Das Gericht hat hier klare Handlungsanweisungen gegeben. Die Geschäftsleitung ist daher gut beraten, proaktiv ein Lizenzmanagement zu betreiben und sollte diese IT-Compliance-Aufgabe nicht unkontrolliert an die IT-Abteilung übertragen. Neben der Haftungsvermeidung kann ein effektives Lizenzmanagement sogar zur Kostenreduktion im Unternehmen beitragen. (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)

SBC SYSTEMS meint: Die Lizenzsoftware COMAC 6 entspricht den Anforderungen der ISO-Norm 19770 und unterstützt das Management bei der Einhaltung seiner Pflichten.

Die ISO 19770 ist die Richtschnur für ein erfolgreiches Lizenzmanagement

Richtschnur für das Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling wird immer mehr die Norm ISO 19770 (Berichte 1, 2 und 3). Da sie eine Vielzahl von in der Praxis bewährten Anforderungen zusammenstellt und ihre Einhaltung eine Audit-Sicherheit garantiert, wird sie als Referenz für die organisatorischen, vertraglichen und softwaretechnischen Anforderungen verwendet.

Was sollte man bei der Einführung eines Audit-sicheren Lizenzmanagements beachten?

  1. Da die ISO 19770 zu Recht die Bedeutung der organisatorischen Grundlagen und der Aufbau- und Ablauforganisation für ein erfolgreiches Lizenzmanagement betont, müssen ihre Anforderungen für das Unternehmen geklärt werden.
  2. Daraufhin sollten die Software-Anforderungen nach strategischen Basis-Anforderungen und nach operativen Detail-Anforderungen getrennt analysiert werden.
  3. Anschließend sollten die Software-Anforderungen der ISO 19770 und der Leistungsumfang der ins Auge gefassten Softwarelösung gegenübergestellt werden.

Wir haben das für COMAC 6 durchgeführt. Dabei ergeben sich drei grundlegende Aussagen:

· SOLL

Die Anforderungen der ISO 19770 an die vertragliche Sicht des Lizenzmanagements (= Soll) werden von COMAC 6 vollständig erfüllt. Da das abschließende ISO-Dokument 19770-3 erst im Jahr 2012 erwartet wird – derzeit existieren nur Zwischenberichte – , besteht hier sogar ein fachlicher Vorsprung von mindestens zwei Jahren.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

Welche Bedeutung haben Verträge im Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling? Folgerungen aus der ISO 19770

Die Verwaltung von Lizenzrechten, Patenten und anderen immateriellen Wirtschaftsgütern ist eine wichtige Aufgabe des Managements. Ein bedeutender Teilbereich ist das Management und Controlling der Software Assets oder kurz SAM oder auch Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling.

Häufig fasst man hierunter die technische Verwaltung der Softwareprodukte, also zum Beispiel das Zählen der Installationen auf Rechenanlagen, das Deployment, das Configuration Management und anderes. Diese Aspekte treten aber gegenüber den vertraglichen Aspekten immer mehr in den Hintergrund.

Noch nie konnte aus der Tatsache einer Installation eines ausführbaren Programmes auf die Art und den Umfang der rechtlich zulässigen Nutzung geschlossen werden. Hinzu kommen langfristige Entwicklungstrends des Hostings, des „Cloud Computing“ oder von „Software as a Service“, die zeigen, dass es mit dem bloßen Zählen der Zugangssoftware nicht getan ist. Die entscheidenden Regelungen finden „hinter“ der Zugangssoftware statt.

Inzwischen stehen deshalb die vertraglichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte im Mittelpunkt des Lizenzmanagements und des Lizenzcontrollings.

Ihre Umsetzung stellt hohe Anforderungen an die notwendige Management-Software. Geeignete Systeme sind hier selten.
Die technischen Aspekte sind dazu eine notwendige Ergänzung. Hierfür sind – auch herstellerbezogen – zahlreiche Tools verfügbar.

Für das Lizenzmanagement und das Lizenzcontrolling muss deshalb geklärt werden

  • welche Anforderungen auf Basis der ISO – Norm 19770 an ein Audit-sicheres Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling gestellt werden,
  • wie diese Anforderungen rasch in den Unternehmen und Körperschaften umgesetzt werden können und
  • welche Anforderungen sich hieraus für die Softwareunterstützung ergeben.

Ein Beispiel für eine geeignete Softwareumsetzung dieser Anforderungen ist COMAC 6.

COMAC 6 ist eine Softwarelösung für das Integrierte Vertragsmanagement und Vertragscontrolling. Dabei verweist der Begriff „integriert“ darauf, dass die Bearbeitung von Verträgen innerhalb von COMAC 6 mit den Aufgaben anderer Systeme, insbesondere mit SAP, durch geeignete Schnittstellen abgestimmt ist.

Workshop: Direktverträge im Gesundheitswesen

1.  DIREKTVERTRÄGE

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds kennzeichnen die Stichworte „Vertragswettbewerb“ und „Direktverträge“ die aktuelle Diskussion bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben benötigen die Krankenkassen regelbasierte Vertragsverwaltungssysteme, mit denen die Planung und Durchführung von Direktverträgen

  • für alle Vertragstypen
  • für alle vertraglichen Vereinbarungen
  • auf vielfältigen Leistungsebenen
  • ohne Programmierung
  • durch die Vertragsfachleute
  • sehr schnell
  • umgesetzt werden kann.

    Hierzu gibt es seit einigen Jahren eine breite Diskussion über

    o    die rechtlichen Grundlagen (siehe z.B. das SGB) und
    o    die Klassifizierung der einzelnen Vertragstypen.

    Was bisher fehlt sind die regelbasierten Softwaresysteme, die diese Verträge „ready to go“ auf der Ebene von Einzelleistungen einstellen, berechnen und verwalten können.

    COMAC  HEALTH CARE DIREKT hat im Leistungsmanagement und im Leistungscontrolling eine Alleinstellungsposition. Diese soll durch praktische Beispiele für wichtige Vertragstypen dokumentiert werden.

    COMAC  HEALTH CARE DIREKT ist das geeignete Instrument, um Direktverträge mit ihren differenzierten Leistungen regelbasiert, d.h. einfach, schnell und sicher zu verhandeln, abzuschließen, durchzuführen, zu ändern und zu beenden.

    2.    WORKSHOPS

    Wir bieten Ihnen ganztägige In-House-Workshops zum Thema
    „Direktverträge mit COMAC  HEALTH CARE DIREKT“.

    Sprechen Sie uns an und holen Sie ein unverbindliches Angebot ein.

    3.    AGENDA DER WORKSHOPS

    3.1    Regelbasierte Direktverträge und COMAC

    o    Vertragswettbewerb

    • strategischer Vergleich von verschiedenen Vertragskonzepten
    • Leistungs- und Kostenwettbewerb
    • Berücksichtigung des Vertragslebenszyklus
    • Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)
    • Krankheitsbilder und HMG´s

    o    Vertragstypen und ihre Abbildung in COMAC

    • Rabatt-Verträge
    • Captation-Verträge
    • Risk-Sharing-Verträge
    • Cost-Sharing-Verträge
    • Pay for Performance-Verträge
    • Mehrwert-Verträge
    • flexible Einstellung der Vertragsregeln(Geschäftsprozessen, Mengen, Qualitäten, Preise, Ergebnis)
    • regelbasierte Leistungsabrechnung
    • finanzorientiertes Vertragscontrolling
    • preis-, mengen- und qualitätsorientiertes Leistungscontrolling
    • ergebnisorientierte Erfolgskontrolle.

    3.2    Anwendungsbeispiele für Direktverträge

    • Integrierte Versorgung nach §140 a-d SGB V: Vertragsmanagement mit Leistungs- und Vergütungskatalogen, Verwaltung der Leistungserbringer, an Clinical Pathways orientierte Geschäftsprozesse
    • Risk Share Verträge
    • Cost Share Verträge

    3.3    Vertrags- und Leistungsprozesse im Vertragslebenslauf

    COMAC ermöglicht die Abbildung der Vertrags- und Leistungsprozesse während des gesamten Vertragslebenslaufs, d.h. im Einzelnen bei

    o    Vertrags- und Leistungsausschreibung
    o    Vertragsverhandlungen
    o    Vertragsabschluss
    o    Vertragsimplementierung
    o    Vertragsanpassungen und Vertragsänderungen
    o    Vertragsverkürzungen und Vertragsverlängerungen
    o    Vertragsmonitoring
    o    Vertragscontrolling
    o    Vertragsevaluation

    3.4    Kommunikationen und Transaktionen bei Direktverträgen

    COMAC kann in allen Phasen des Vertragslebenslaufs die Kommunikation und die Transaktionen zwischen des Stakeholdern berücksichtigen und unterstützen. Stakeholder in Direktverträgen sind

    o    Kostenträger
    o    Leistungserbringer
    o    Versicherte und Patienten
    o    Pharmaindustrie

    3.5    Der Einsatz von COMAC HEALTH CARE DIREKT in Ihrem Hause

    Wir diskutieren mit Ihnen den Einsatz der regelbasierten COMAC-Vertragssoftware für Ihre Anforderungen.
    Wir stimmen die für Sie erforderlichen Module von COMAC HEALTH CARE DIREKT mit Ihnen ab und skizzieren Zeit- und Kostenpläne.

    VERTRAGSWERKE FÜR DAS OUTSOURCING

    Das Outsourcing von ausgewählten Geschäftsprozessen gehört zu den komplexesten Projekten innerhalb des Leasingmanagements.

    Um alle Vorteile zu nutzen und möglichst viele Risiken zu vermeiden ist ein umfangreiches Vertragswerk notwendig.

    Beim Strategischen Outsourcing (SO) werden gesamte Unternehmensbereiche ausgelagert, beim partiellen Outsourcing oder Outtasking nur einzelne, genau definierte Funktionen. Diese Wahl ist maßgebend für das Vertragswerk. So werden beim SO neben den Outsourcingverträgen oft auch Gemeinsachaftsunternehmen vereinbart.

    Ebenso können in steigender Komplexität Teilbetriebe ausgelagert werden, beginnend beim IT-Betrieb über die IT-Prozesse hin zu den Geschäftsprozessen (z.B. HR-Management). Je nach Stufe sind unterschiedlich aufwendige Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements erforderlich.

    Der Outsourcing-Basisvertrag enthält in der Regel Vereinbarungen über Nutzungsrechte, Abnahmen, Verzug, Haftungen, oder auch Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung.

    In den Anlagen zum Basisvertrag finden sich konkrete Vereinbarungen etwa zur Personalübernahme oder zur Übernahme von Hard– und Software (z.B. als sale-and-lease-back-Vertrag) unter Einschaltung des Lizenzmanagements. Ebenso können die Übernahmen von Miet-, Wartungs– und Instandhaltungsvereinbarungen geregelt werden.

    Weiterlesen

    OUTSOURCING FÜR LEASINGGESELLSCHAFTEN

    Leasinggesellschaften müssen durch Innovationen einerseits die Rolle des Leasing im wandelnden steuerlichen Umfeld stärken und andererseits im Wettbewerb mit anderen Leasinggesellschaften und anderen Finanzierungsformen bestehen. Hinzu kommt, dass die guten Margen den Gesellschaften mit Full-Service-Konzepten vorbehalten sind, d.h. mit vollständigem Servicepaket, der Finanzierung aller Produktionsprozesse, aller Leasinggüter und aller Absatzmärkte als Gesamtpaket.

    Diese Aufgaben können Leasinggesellschaften besser bewältigen, wenn sie auf das Know-How von erfahrerenen Dienstleistern mit einem vollständigen, flexiblen Outsourcing zugreifen können.

    Unsere Checklisten helfen bei optimalen Lösungen für das Business-Process-Outsourcing. Folgende Optionen bieten sich für das BPO an:

    Weiterlesen