· SEPA ist der gemeinsame EURO-Zahlungsraum.
· Der SEPA-Zahlungsverkehr gilt spätestens ab Februar 2014 in praktisch allen europäischen Ländern und ersetzt den bisherigen Zahlungsverkehr.
· Typische SEPA-Kennzeichen sind:
o Verwendung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
o Europaweite Vereinheitlichung und Wegfall der Unterscheidung in Inlands- und Auslandszahlungsverkehr
o Neue technische Formate zur Datenübertragung: XML ersetzt DTA
o Umfassender Verbraucherschutz zum Beispiel durch SEPA-Mandatsverwaltung
· SEPA vereinfacht den Zahlungsverkehr in Europa, aber in den Geschäftsprozessen und EDV-Systemen der Beteiligten müssen zahlreiche Umstellungen erfolgen.
Ihr Unternehmen ist von der SEPA-Umstellung betroffen, wenn
· Ihr Zahlungsverkehr mit Kontonummern und Bankleitzahlen zu tun hat oder
· Sie EURO-Überweisungen erstellen oder
· Sie EURO-Lastschriften erstellen oder
· Sie mit EURO-Lastschriften belastet werden, d.h.
o Sie haben Einzugsermächtigungen erteilt oder
o Sie haben Abbuchungsaufträge erteilt
SEPA ist in einer neuen EU-Direktive festgelegt, die derzeit im Abstimmungsprozess ist. Mit einer Verabschiedung ist fest zu rechnen. Das bedeutet:
· Es werden zwingend alle nationalen Verfahren im Zahlungsverkehr abgeschaltet. Das gilt auch für die Lastschriften im DTA-verfahren.
· Termine
o 01.02.2013 Umstellung für Überweisungen auf SEPA-Überweisungen
o 01.02.2014 Umstellung für Lastschriften auf SEPA-Lastschriften
Die Termine können sich bei Verzögerungen im Abstimmverfahren um 2-3 Monate nach hinten schieben.
· Risiken, wenn die SEPA-Einführung nicht vorgenommen wird:
o Sanktionen
o Verlust der Zahlungsverkehrs-Fähigkeit
Bei SEPA bleibt „kein Stein auf dem anderen“.
Wussten Sie,
· dass sich die Prozesse für Lastschrift-Zahlungsempfänger drastisch ändern?
· dass sich die Prozesse für Lastschrift-Zahlungspflichtige drastisch ändern?
· dass künftig für alle SEPA-Lastschriften Papier-Mandate verwaltet werden müssen?
· dass es unterschiedliche Papiermandate je nach Zahlung gibt?
· dass die Daten der SEPA-Mandate in Datenbanken gespeichert und bei jeder Änderung historisiert werden müssen?
· dass die SEPA-Lastschriften mit einem Avis für jede Lastschrift vorangekündigt werden müssen?
· dass die SEPA-Lastschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden müssen?
· dass in den SEPA-Prozessen wesentlich mehr Daten verwaltet werden müssen als bisher?
· dass die technischen Verfahren für den Datenaustausch völlig anders sind?
· dass die SEPA-Umstellungen das Vertragsmanagement, das Leistungscontrolling, das Dokumentenmanagement, den Zahlungsverkehr und die Buchhaltungssysteme betreffen?
Aber wussten Sie auch,
dass Sie mit die Vorteile von SEPA nutzen und die Nachteile vermeiden können?
Mit COMAC SEPA können Sie alle genannten Aufgaben lösen und Ihre Geschäftsprozesse umfassend automatisieren.
Sowohl für die Zahlungsempfänger als auch für die Zahlungspflichtigen ergeben sich im Massenzahlungsverkehr völlig neue Geschäftsprozesse. Dies gilt insbesondere für den SEPA-Lastschriftverkehr.
Wir erstellen für Sie ein individuelles Konzept für Ihren Bedarf.
Unser SEPA Quick Check umfasst
- Analyse Ihres SEPA-Bedarfs
- Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Zahlungsprozesse
- Ihre Anforderungen an das SEPA-System
- Umsetzungsalternativen
- Empfehlung für ein optimiertes Vorgehen
Unser SEPA Quick Check bietet zum Festpreis alle notwendigen Informationen für Ihr Unternehmen.