Das Outsourcing von ausgewählten Geschäftsprozessen gehört zu den komplexesten Projekten innerhalb des Leasingmanagements.
Um alle Vorteile zu nutzen und möglichst viele Risiken zu vermeiden ist ein umfangreiches Vertragswerk notwendig.
Beim Strategischen Outsourcing (SO) werden gesamte Unternehmensbereiche ausgelagert, beim partiellen Outsourcing oder Outtasking nur einzelne, genau definierte Funktionen. Diese Wahl ist maßgebend für das Vertragswerk. So werden beim SO neben den Outsourcingverträgen oft auch Gemeinsachaftsunternehmen vereinbart.
Ebenso können in steigender Komplexität Teilbetriebe ausgelagert werden, beginnend beim IT-Betrieb über die IT-Prozesse hin zu den Geschäftsprozessen (z.B. HR-Management). Je nach Stufe sind unterschiedlich aufwendige Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements erforderlich.
Der Outsourcing-Basisvertrag enthält in der Regel Vereinbarungen über Nutzungsrechte, Abnahmen, Verzug, Haftungen, oder auch Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung.
In den Anlagen zum Basisvertrag finden sich konkrete Vereinbarungen etwa zur Personalübernahme oder zur Übernahme von Hard– und Software (z.B. als sale-and-lease-back-Vertrag) unter Einschaltung des Lizenzmanagements. Ebenso können die Übernahmen von Miet-, Wartungs– und Instandhaltungsvereinbarungen geregelt werden.