Archiv für den Autor: Hugo Christian Riess

Die ISO 19770 ist die Richtschnur für ein erfolgreiches Lizenzmanagement

Richtschnur für das Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling wird immer mehr die Norm ISO 19770 (Berichte 1, 2 und 3). Da sie eine Vielzahl von in der Praxis bewährten Anforderungen zusammenstellt und ihre Einhaltung eine Audit-Sicherheit garantiert, wird sie als Referenz für die organisatorischen, vertraglichen und softwaretechnischen Anforderungen verwendet.

Was sollte man bei der Einführung eines Audit-sicheren Lizenzmanagements beachten?

  1. Da die ISO 19770 zu Recht die Bedeutung der organisatorischen Grundlagen und der Aufbau- und Ablauforganisation für ein erfolgreiches Lizenzmanagement betont, müssen ihre Anforderungen für das Unternehmen geklärt werden.
  2. Daraufhin sollten die Software-Anforderungen nach strategischen Basis-Anforderungen und nach operativen Detail-Anforderungen getrennt analysiert werden.
  3. Anschließend sollten die Software-Anforderungen der ISO 19770 und der Leistungsumfang der ins Auge gefassten Softwarelösung gegenübergestellt werden.

Wir haben das für COMAC 6 durchgeführt. Dabei ergeben sich drei grundlegende Aussagen:

· SOLL

Die Anforderungen der ISO 19770 an die vertragliche Sicht des Lizenzmanagements (= Soll) werden von COMAC 6 vollständig erfüllt. Da das abschließende ISO-Dokument 19770-3 erst im Jahr 2012 erwartet wird – derzeit existieren nur Zwischenberichte – , besteht hier sogar ein fachlicher Vorsprung von mindestens zwei Jahren.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

Welche Bedeutung haben Verträge im Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling? Folgerungen aus der ISO 19770

Die Verwaltung von Lizenzrechten, Patenten und anderen immateriellen Wirtschaftsgütern ist eine wichtige Aufgabe des Managements. Ein bedeutender Teilbereich ist das Management und Controlling der Software Assets oder kurz SAM oder auch Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling.

Häufig fasst man hierunter die technische Verwaltung der Softwareprodukte, also zum Beispiel das Zählen der Installationen auf Rechenanlagen, das Deployment, das Configuration Management und anderes. Diese Aspekte treten aber gegenüber den vertraglichen Aspekten immer mehr in den Hintergrund.

Noch nie konnte aus der Tatsache einer Installation eines ausführbaren Programmes auf die Art und den Umfang der rechtlich zulässigen Nutzung geschlossen werden. Hinzu kommen langfristige Entwicklungstrends des Hostings, des „Cloud Computing“ oder von „Software as a Service“, die zeigen, dass es mit dem bloßen Zählen der Zugangssoftware nicht getan ist. Die entscheidenden Regelungen finden „hinter“ der Zugangssoftware statt.

Inzwischen stehen deshalb die vertraglichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte im Mittelpunkt des Lizenzmanagements und des Lizenzcontrollings.

Ihre Umsetzung stellt hohe Anforderungen an die notwendige Management-Software. Geeignete Systeme sind hier selten.
Die technischen Aspekte sind dazu eine notwendige Ergänzung. Hierfür sind – auch herstellerbezogen – zahlreiche Tools verfügbar.

Für das Lizenzmanagement und das Lizenzcontrolling muss deshalb geklärt werden

  • welche Anforderungen auf Basis der ISO – Norm 19770 an ein Audit-sicheres Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling gestellt werden,
  • wie diese Anforderungen rasch in den Unternehmen und Körperschaften umgesetzt werden können und
  • welche Anforderungen sich hieraus für die Softwareunterstützung ergeben.

Ein Beispiel für eine geeignete Softwareumsetzung dieser Anforderungen ist COMAC 6.

COMAC 6 ist eine Softwarelösung für das Integrierte Vertragsmanagement und Vertragscontrolling. Dabei verweist der Begriff „integriert“ darauf, dass die Bearbeitung von Verträgen innerhalb von COMAC 6 mit den Aufgaben anderer Systeme, insbesondere mit SAP, durch geeignete Schnittstellen abgestimmt ist.

Workshop: Direktverträge im Gesundheitswesen

1.  DIREKTVERTRÄGE

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds kennzeichnen die Stichworte „Vertragswettbewerb“ und „Direktverträge“ die aktuelle Diskussion bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben benötigen die Krankenkassen regelbasierte Vertragsverwaltungssysteme, mit denen die Planung und Durchführung von Direktverträgen

  • für alle Vertragstypen
  • für alle vertraglichen Vereinbarungen
  • auf vielfältigen Leistungsebenen
  • ohne Programmierung
  • durch die Vertragsfachleute
  • sehr schnell
  • umgesetzt werden kann.

    Hierzu gibt es seit einigen Jahren eine breite Diskussion über

    o    die rechtlichen Grundlagen (siehe z.B. das SGB) und
    o    die Klassifizierung der einzelnen Vertragstypen.

    Was bisher fehlt sind die regelbasierten Softwaresysteme, die diese Verträge „ready to go“ auf der Ebene von Einzelleistungen einstellen, berechnen und verwalten können.

    COMAC  HEALTH CARE DIREKT hat im Leistungsmanagement und im Leistungscontrolling eine Alleinstellungsposition. Diese soll durch praktische Beispiele für wichtige Vertragstypen dokumentiert werden.

    COMAC  HEALTH CARE DIREKT ist das geeignete Instrument, um Direktverträge mit ihren differenzierten Leistungen regelbasiert, d.h. einfach, schnell und sicher zu verhandeln, abzuschließen, durchzuführen, zu ändern und zu beenden.

    2.    WORKSHOPS

    Wir bieten Ihnen ganztägige In-House-Workshops zum Thema
    „Direktverträge mit COMAC  HEALTH CARE DIREKT“.

    Sprechen Sie uns an und holen Sie ein unverbindliches Angebot ein.

    3.    AGENDA DER WORKSHOPS

    3.1    Regelbasierte Direktverträge und COMAC

    o    Vertragswettbewerb

    • strategischer Vergleich von verschiedenen Vertragskonzepten
    • Leistungs- und Kostenwettbewerb
    • Berücksichtigung des Vertragslebenszyklus
    • Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)
    • Krankheitsbilder und HMG´s

    o    Vertragstypen und ihre Abbildung in COMAC

    • Rabatt-Verträge
    • Captation-Verträge
    • Risk-Sharing-Verträge
    • Cost-Sharing-Verträge
    • Pay for Performance-Verträge
    • Mehrwert-Verträge
    • flexible Einstellung der Vertragsregeln(Geschäftsprozessen, Mengen, Qualitäten, Preise, Ergebnis)
    • regelbasierte Leistungsabrechnung
    • finanzorientiertes Vertragscontrolling
    • preis-, mengen- und qualitätsorientiertes Leistungscontrolling
    • ergebnisorientierte Erfolgskontrolle.

    3.2    Anwendungsbeispiele für Direktverträge

    • Integrierte Versorgung nach §140 a-d SGB V: Vertragsmanagement mit Leistungs- und Vergütungskatalogen, Verwaltung der Leistungserbringer, an Clinical Pathways orientierte Geschäftsprozesse
    • Risk Share Verträge
    • Cost Share Verträge

    3.3    Vertrags- und Leistungsprozesse im Vertragslebenslauf

    COMAC ermöglicht die Abbildung der Vertrags- und Leistungsprozesse während des gesamten Vertragslebenslaufs, d.h. im Einzelnen bei

    o    Vertrags- und Leistungsausschreibung
    o    Vertragsverhandlungen
    o    Vertragsabschluss
    o    Vertragsimplementierung
    o    Vertragsanpassungen und Vertragsänderungen
    o    Vertragsverkürzungen und Vertragsverlängerungen
    o    Vertragsmonitoring
    o    Vertragscontrolling
    o    Vertragsevaluation

    3.4    Kommunikationen und Transaktionen bei Direktverträgen

    COMAC kann in allen Phasen des Vertragslebenslaufs die Kommunikation und die Transaktionen zwischen des Stakeholdern berücksichtigen und unterstützen. Stakeholder in Direktverträgen sind

    o    Kostenträger
    o    Leistungserbringer
    o    Versicherte und Patienten
    o    Pharmaindustrie

    3.5    Der Einsatz von COMAC HEALTH CARE DIREKT in Ihrem Hause

    Wir diskutieren mit Ihnen den Einsatz der regelbasierten COMAC-Vertragssoftware für Ihre Anforderungen.
    Wir stimmen die für Sie erforderlichen Module von COMAC HEALTH CARE DIREKT mit Ihnen ab und skizzieren Zeit- und Kostenpläne.

    VERTRAGSWERKE FÜR DAS OUTSOURCING

    Das Outsourcing von ausgewählten Geschäftsprozessen gehört zu den komplexesten Projekten innerhalb des Leasingmanagements.

    Um alle Vorteile zu nutzen und möglichst viele Risiken zu vermeiden ist ein umfangreiches Vertragswerk notwendig.

    Beim Strategischen Outsourcing (SO) werden gesamte Unternehmensbereiche ausgelagert, beim partiellen Outsourcing oder Outtasking nur einzelne, genau definierte Funktionen. Diese Wahl ist maßgebend für das Vertragswerk. So werden beim SO neben den Outsourcingverträgen oft auch Gemeinsachaftsunternehmen vereinbart.

    Ebenso können in steigender Komplexität Teilbetriebe ausgelagert werden, beginnend beim IT-Betrieb über die IT-Prozesse hin zu den Geschäftsprozessen (z.B. HR-Management). Je nach Stufe sind unterschiedlich aufwendige Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements erforderlich.

    Der Outsourcing-Basisvertrag enthält in der Regel Vereinbarungen über Nutzungsrechte, Abnahmen, Verzug, Haftungen, oder auch Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung.

    In den Anlagen zum Basisvertrag finden sich konkrete Vereinbarungen etwa zur Personalübernahme oder zur Übernahme von Hard– und Software (z.B. als sale-and-lease-back-Vertrag) unter Einschaltung des Lizenzmanagements. Ebenso können die Übernahmen von Miet-, Wartungs– und Instandhaltungsvereinbarungen geregelt werden.

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    OUTSOURCING FÜR LEASINGGESELLSCHAFTEN

    Leasinggesellschaften müssen durch Innovationen einerseits die Rolle des Leasing im wandelnden steuerlichen Umfeld stärken und andererseits im Wettbewerb mit anderen Leasinggesellschaften und anderen Finanzierungsformen bestehen. Hinzu kommt, dass die guten Margen den Gesellschaften mit Full-Service-Konzepten vorbehalten sind, d.h. mit vollständigem Servicepaket, der Finanzierung aller Produktionsprozesse, aller Leasinggüter und aller Absatzmärkte als Gesamtpaket.

    Diese Aufgaben können Leasinggesellschaften besser bewältigen, wenn sie auf das Know-How von erfahrerenen Dienstleistern mit einem vollständigen, flexiblen Outsourcing zugreifen können.

    Unsere Checklisten helfen bei optimalen Lösungen für das Business-Process-Outsourcing. Folgende Optionen bieten sich für das BPO an:

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    DAUERHAFTE VORTEILE DURCH DAS RICHTIGE OUTSOURCING UND DAS VENDOR CONTROLLING

    Durch die bisherige Erfahrung mit Outsourcing-Modellen hat ein Umdenken eingesetzt. Zwar sind die Kostenvorteile und die Konzentration auf die Kernprozesse unverändert anerkannte Vorteile des Outsourcing, aber inzwischen sind auch die Risiken stärker im Bewusstsein: Abhängigkeit, Know-How-Verlust, geringe Anpassungsflexibilität und Preisdiktat schaffen Zweifel am Konzept des totalen oder strategischen Outsourcing.

    Es gibt eine Lösung, mit der die Vorteile des Outsourcing genutzt werden können, ohne die Nachteile befürchten zu müssen. Allerdings muss der  Auftraggeber die Kontrolle behalten, seine Geschäftsprozesse und seinen Bedarf kennen und aktive Entscheidungen treffen. Dann kann er mit dem partiellen Outsourcing oder Outtasking genau die Prozesse und Aufgaben auslagern, für die er damit die optimalen Verbesserungen erwartet. Outtasking ermöglicht:

    • Ein flexibles Festlegen der ausgelagerten Aufgaben entsprechend der Geschäftslage und der Geschäftsziele
    • Ausschreibungen unter verschiedenen Wettbewerbern
    • Leichteren Zugriff auf verfügbares Know-How beim Anbieter
    • Leichtere Anonymisierung von vertraulichen Daten

    Auf der anderen Seite müssen Strukturen geschaffen werden, welche das Outtasking ermöglichen. Dies sind zum Beispiel:

    • Ein flexibles Festlegen von Outsourcing-Aufgaben entsprechend der Geschäftslage und der Geschäftsziele
    • Geordnete Geschäftsprozesse
    • Klare Leistungsbeschreibungen
    • Klare Workflows für Leistungsentstehung und Leistungsbereitstellung
    • Klare Kenntnis über die Leistungsverwendung in Kostenstellen und Kostenträgern
    • Saubere Schnittstellen und Aufgabenteilungen zwischen den Geschäftsprozessen
    • Klare Verantwortlichkeiten
    • Informationen über Kosten und Ergebnisse der Geschäftsprozesse.

    Diese Voraussetzungen zu schaffen hat einen doppelt positiven Effekt.

    Das eigene Geschäft wird transparent und optimiert und die Kosten und Ergebnisse können durch die Integration externen Know-Hows verbessert werden. Neue Abhängigkeiten werden vermieden und der im Outtasking mögliche Wettbewerb zwischen den Anbietern fördert die Effizienz.

    Gerade in der scheinbaren Starre der aktuellen Krise bietet das Outtasking für die Unternehmen die Chance der internen und externen Optimierung.

    COMAC Software unterstützt das notwendige Vendor Controlling.

    CHECKLISTE STROMVERTRAG

    CHECKLISTEN der SBC Systems GmbH für Vertragsmanagement und Vertragscontrolling

    Die SBC Systems GmbH ist Spezialist für Vertragsanbahnung, Vertragsmanagement und Vertragscontrolling.

    Diese CHECKLISTE stellt für eine Vertragsart diejenigen Punkte zusammen, die in unserer Vertragspraxis häufig zu Unklarheiten und manchmal auch zu unliebsamen Überraschungen führen.

    Mit dem Einsatz unserer COMAC Vertragssoftware sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen eines Vertrages regelbasiert berechnen lassen. Nach dem Vertragsabschluss werden alle Daten automatisch ins Vertragsmanagement und Vertragscontrolling übernommen. COMAC hat zahlreiche Standard- schnittstellen zu Ihrem Rechnungswesen.

    CHECKLISTE STROMVERTRAG

    Mit der folgenden Checkliste sind Sie in der Lage Ihre bisherige Vertragssituation und die Anforderungen an einen neuen Stromliefervertrag zu analysieren.

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    Checkliste für das Lizenzmanagement: „Nachzählen ist besser als Nachsitzen“

    Nachzählen ist besser als Nachsitzen

    Von: Matthias Juchhoff

    Wer bei der systematischen Planung und Verwaltung von softwarebezogenen Nutzungsrechten sofort hohe Investitionen auf sich zukommen sieht, der irrt. Laut den Analysten von Gartner können Unternehmen durch Lizenzmanagement sogar bis zu 30 Prozent ihrer IT-Kosten einsparen.

    Möglich wird dies einerseits durch die Vermeidung von ungenutzter Software auf den Rechnern der Mitarbeiter. Andererseits durch die Umstellung von Lizenzmodellen: So kann beispielsweise die Umstellung von teuren Einzellizenzen zu einer günstigen Volumenlizenz das IT-Budget bereits nachhaltig schonen. Wenn auf allen PCs zudem nur unternehmenseigene Programme zum Einsatz kommen, schlägt sich das auch in einem geringeren Supportaufwand nieder. Denn oft sind es gerade die kleinen, heruntergeladenen oder selbst mitgebrachten Tools, die den Arbeitsplatz-PC eines Mitarbeiters ins Wanken bringen.

    Schließlich profitiert auch die Sicherheit im Netzwerk, wenn der Administrator wirklich die Kontrolle über alle im Unternehmen eingesetzten Programme hat. Wem dies immer noch nicht reicht, um sofort seine Lizenzen in den Griff zu bekommen, der sei kurz an die Konsequenzen im Falle einer ertappten Unterlizenzierung erinnert: Diese können von Imageverlust über Gerichtsverfahren bis zu Geld- und Haftstrafen reichen.

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    Korruptionsprävention – Die Checkliste von Transparency International

    Struktur und Detaillierung der Fragen in dieser Checkliste stellen einen Vorschlag dar, der nicht in jedem Fall und für jedes Unternehmen und jede Organisation zutreffend sein muss. Die Checkliste kann und sollte daher in jeder Hinsicht verändert, erweitert und maßgeschneidert auf die unternehmensspezifische Situation angepasst werden, insbesondere für klein- und mittelständigen Unternehmen. Die Unternehmensleitung bestimmt, wer dieses Audit federführend durchführt und wer in den Kreis der Interviewpartner einbezogen wird.

    Es ist darauf zu achten, dass die durchführenden Personen hinreichende Kenntnisse und Erfahrung haben über:

    1. die spezifischen Markt-, Liefer- und Organisationsstrukturen des Unternehmens
    2. die gültigen internen Unternehmensrichtlinien die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu Untreue, Vorteilsnahme/Gewährung, Bestechung oder unlauteren Wettbewerb (z.B. StGB, IntBestG, UWG)
    3. weitergehende geltende Compliance-Normen (KontraG, SOX, HGB, AktG, AO-EstG, EU- und OECD-Richtlinien).
    4. Methoden/Systeme des „Management Controls“

    Eine Information und gegebenenfalls aktive Einbeziehung des Betriebsrates ist empfehlenswert.

    Die Antworten zu den Fragen in der Checkliste werden mit Noten von 1 bis 6 differenziert bewertet. Mit ihnen soll der Reifegrad der Umsetzung der in den Fragen implizit enthaltenen Maßnahmen gewürdigt werden.

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    Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention

    Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004

    Diese Richtlinie enthält einen Anhang, aus dem zu entnehmen ist, welche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Beschaffungen zu erstellen sind.

    Muster: Aufzeichnungen über Beschaffungen

    1. Auftragsdatum
    2. Auftragsgegenstand
    3. Geschätzter Preis
    4. Vereinbarter Preis (Auftragswert z.Zt. des Zuschlags)
    5. Höhe der tatsächlichen Zahlungen nach Abnahme der Leistung
    6. Auftragnehmer/in
    7. Namen der bei diesem Auftrag für den Auftragnehmer handelnden Personen
    8. Art des Vergabeverfahrens ?? Öffentliche Ausschreibung ?? Beschränkte Ausschreibung ?? Freihändige Vergabe ?? Offenes ?? Nichtoffenes ?? Verhandlungsverfahren
    9. Wer ist Bedarfsträger/in / Nutznießer/in der Lieferung bzw. Leistung und wann wurde das Verfahren durchgeführt?
    10. 10.a) Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Leistungsbeschreibung erstellt?10.b) Wurden dafür Planungs- oder Ausschreibungshilfen in Anspruch genommen? ?? Nein?? Ja Von wem?
    11. Waren in der Leistungsbeschreibung (für das Gesamtprodukt oder für einzelne Komponenten) bestimmte Firmenerzeugnisse vorgeschrieben? ?? Nein?? Ja Welche? Gründe?
    12. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Angebote ausgewertet?
    13. Wer hat zu welchem Zeitpunkt den Zuschlag erteilt?
    14. Wer hat ggf. und zu welchem Zeitpunkt die produktionsbegleitende Aufsicht wahrgenommen?
    15. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Leistung abgenommen?
    16. Wurde die Leistung mängelfrei abgenommen (wann)? ?? Ja?? Nein Umfang der Nachbesserungen
    17. Wann wurde geliefert?
    18. Wann wurde gezahlt?
    19. Welche Bediensteten haben wann im Zusammenhang mit der Beschaffung Reisen unternommen?
    20. 20.a) Wurden im Zusammenhang mit diesem Auftrag an denselben Auftragnehmer vorhergehende Aufträge (Zeitpunkt?) erteilt??? Ja Welche? Gründe?   20.b) Wurden im Zusammenhang mit dem Auftrag an denselben Auftragnehmer später (Zeitpunkt?) weitere Aufträge (z. B. Nachtragsaufträge) erteilt? ?? Nein?? Ja Welche? Gründe? Wann?

    COMAC  UCC erfüllt alle Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten.